Gerät

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Gerät ist ein Sammelbegriff für Werkzeuge, Vorrichtungen und Ausrüstungsgegenstände aller Art.[1] Bezeichnet wird damit in der Regel ein in gewissem Maße beweglicher Gegenstand, mit dessen Hilfe etwas bearbeitet, bewirkt oder hergestellt wird.[2]

Untergliederung des Gerätebegriffs

Eine keineswegs zwingende, jedoch überaus zweckmäßige Untergliederung des Gerätebegriffs ist die Unterteilung in „Grobgeräte“ und „Feingeräte“.[Anm. 1]

Grobgeräte

In die Untergruppe der „Grobgeräte“ gehören:

Feingeräte

Die zweite Untergruppe der Geräte, nämlich die „Feingeräte“, sind Gegenstand der Fachdisziplin „Feinwerk- und Feingerätetechnik“. Dabei handelt es sich zumeist um in Gehäuse integrierte Baugruppen von signal- oder informationsverarbeitender Elektronik oder Mechanik (Mechatronik). In diesem Kontext sind feinmechanische Konstruktionselemente Bestandteile eines jeden „Feingeräts“. Ständig wachsen an diese die Anforderungen bezüglich Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Lebensdauer, Geräuschminderung bei steigenden Arbeitsgeschwindigkeiten und zunehmender Präzision.[4]

In die Untergruppe der „Feingeräte“ gehören:

Einzelnachweise

  1. „Gerät.“ In: Brockhaus Enzyklopädie in zwanzig Bänden., Band 7: GEC-GZ., Verlag F. A. Brockhaus, Wiesbaden 1969, S. 139.
  2. „Gerät.“ In: Duden: die deutsche Rechtschreibung. Online-Ausgabe, Dudenverlag: ein Imprint von: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich o. J., Webseite abgerufen am 3. Januar 2022.
  3. „Geräteträger.“ In: Brockhaus Enzyklopädie in zwanzig Bänden., Band 7: GEC-GZ., Verlag F. A. Brockhaus, Wiesbaden 1969, S. 139.
  4. Werner Krause: Konstruktionselemente der Feinmechanik. 2., stark bearb. Aufl., Hanser, München 1993, ISBN 3-446-16530-4, S. 5.

Anmerkungen

  1. Ein Ausschließlichkeitsanspruch wird mit dieser Untergliederung des Gerätebegriffs nicht gehegt. Alternative Untergliederungen zur hier vorgenommenen bleiben grundsätzlich denkbar.