Geschlechtsdysphorie des Jugend- und Kindesalters

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Geschlechtsdysphorie des Kindes- und Jugendalters bezeichnet eine mit Leiden oder Beeinträchtigung einhergehende Inkongruenz zwischen dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht und dem von einem transgeschlechtlichen Kind oder Jugendlichen als richtig empfundenen Geschlecht. Auch das Leiden von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen, das aufgrund von einer Geschlechtszuweisung nach der Geburt empfunden wird, fällt unter den Begriff Geschlechtsdysphorie des Kinder- und Jugendalters. Nicht alle transgeschlechtlichen Menschen empfinden im Zusammenhang mit geschlechtlicher Unstimmigkeit Leid und erleben somit Geschlechtsdysphorie.[1][2] Das Wort Dysphorie kommt vom griechischen Begriff dysphoria, welcher u. a. "schwer zu tragendes Leid" bedeutet[3] und ist das Antonym zu Euphorie. Anders als im Falle von Erwachsenen stehen bei der Geschlechtsdysphorie des Kinder- und Jugendalters die von einer Geschlechtsdysphorie Betroffenen noch vor oder unmittelbar in der Pubertät.

Geschlechtsdysphorie löste 2013 im DSM, also dem insbesondere im nordamerikanischen Raum gebräuchlichen diagnostischen Handbuch psychischer Störungen, die Diagnose "Geschlechtsidentitätsstörung" ab, welche wiederum bereits 1994 die Diagnose "Transsexualität" abgelöst hatte. Das Ziel beider Änderungen war, die Stigmatisierung transgeschlechtlicher Menschen zu verringern.[4][5] Mit der Diagnose Geschlechtsdysphorie erhält nur noch das Leiden von transgender Kindern und Jugendlichen, welche noch im für sie falschen Geschlecht leben, Krankheitswert, und nicht mehr die wie zuvor ihre Transgeschlechtlichkeit an sich. In der aktuellen Ausgabe des ICD, dem von der WHO herausgegebenen und weltweit gebräuchlichen Diagnosehandbuch, wurde "Transsexualität" stattdessen durch "Geschlechtsinkongruenz" ersetzt. Die neue Diagnose fällt nicht mehr in die Kategorie psychische bzw. Verhaltensstörung, sondern wird als Zustand sexueller/geschlechtlicher Gesundheit eingeordnet. Diese Klassifizierung folgt der Erkenntnis, dass eine fälschliche Einordnung von geschlechtlich vielfältigen Identitäten als psychisch ungesund die Betroffenen stigmatisiert.[6]

Bei einem Gesamtvorkommen von 1:400 transgeschlechtlicher Menschen in der Bevölkerung[7] und einem sich abzeichnenden 1:1-Verhältnis trangeschlechtlicher Männern und Frauen[8][9] gehen die Schätzungen von etwa 100 betroffenen Jugendlichen in Deutschland aus, die sich im Jahr 2007 in Behandlung befanden.[10] Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e. V.) beziffert den Anteil Jugendlicher aus Anfragen 2018 auf 15 %. Dies entspricht etwa 270 betroffenen Jugendlichen bezogen auf die Zahl der Anträge nach §4(3) des Transsexuellengesetzes, die jedes Jahr hinzukommen.[7]

Diagnose nach DSM und ICD

In den Diagnosekatalogen ist es ein Teilbereich der Geschlechtsidentitätsstörung mit einem eigenen Unterpunkt für Kinder.

Nach DSM, dem nordamerikanischen Handbuch der psychischen Störungen, wird definiert, dass sich bei den Betroffenen bereits in frühester Kindheit, etwa im Alter von zwei bis vier Jahren die ersten Merkmale äußern. Als Diagnosekriterium gilt das Tragen von Kleidung des Geschlechts dem sie nicht zugewiesen wurden, was bei älteren Kindern auch in Form von Spielen mit Verkleidung getarnt werde. Weitere Diagnosekriterien seien geschlechtsatypische Verhaltensweisen wie das Spielen mit dem „falschen“ Spielzeug, oder das Spielen mit Spielkameraden des „anderen Geschlechts“. Die Betroffenen versuchten ihre als „biologische Geschlechtsmerkmale“ bezeichneten Körpermerkmale durch möglichst androgyne Kleidung und Auftreten im „anderen“ Geschlecht zu kaschieren. Die Kriterien werden von Menschenrechtsorganisationen weltweit als ungeeignet und oft als Versuch reparativer Therapie angesehen.

Das Auftreten der Merkmale im frühen Kindesalter wird durch die Studienlage[9] erhärtet und ist ein Indiz für einen angeborenen Zustand (und keine psychische Störung). Die weiteren Kriterien sind damit in Frage gestellt, weil sie gesellschaftliche Normen darstellen, die auf eine von solchen Normen unabhängige Geschlechtsidentität angewendet werden.

Während der Pubertät und der einsetzenden Geschlechtsreife verändern sich die Körper zum nicht der seelischen Zugehörigkeit entsprechenden Geschlecht. Transjungen drücken sich durch Brustkorsetts oder Verbände die Brüste ab und behelfen sich durch Attrappen eines männlichen Penis. Transmädchen lassen sich zum Beispiel die Haare lang wachsen oder bedienen sich diverser Kosmetik. Auch sie behelfen sich mittels Attrappen, wie ausgestopften Büstenhaltern, um sich besser dem Stereotyp des eigenen Geschlechtes anzunähern.

Die aktuelle Fassung der ICD, ICD-11[11] bezeichnet Transgeschlechtlichkeit als „gender incongruence“ (HA60), Nichtübereinstimmung des Identitätsgeschlechts mit dem zugewiesenen Geschlecht in der Pubertät und als Erwachsener, eingeordnet in der neuen Kategorie 17, Zustände sexueller/geschlechtlicher Gesundheit, welche keine Kategorie psychischer Störungen oder Krankheiten ist. Die Diagnose kann mit Beginn der Pubertät gestellt werden. Für Kinder vor der Pubertät ist die Diagnose HA61, „gender incongruence in childhood“ vorgesehen.

In der Medizin erfolgt die Kategorisierung über die "Leitlinie Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung"[12]

Soziale Folgen

Durch den gesellschaftlichen Druck sind die Jugendlichen gezwungen, ihre Identität zu unterdrücken und ein geheimes Doppelleben zu führen. Dies kann zu Depressionen und bei schlimmeren Verlauf zum Suizid führen. Durch das unterdrückte Verlangen, dem anderen Geschlecht anzugehören, entwickelt sich ein gestörtes Sozialverhalten. Instabile Partnerschaften und ein gestörtes Sexualleben bis hin zur völligen Isolation vor der Außenwelt können die Folge sein. Die Verzweiflung wegen des als unpassend wahrgenommenen Körpers entwickelt sich oft zu Hass auf den eigenen Körper. Dem folgt in Einzelfällen die Selbstverstümmelung, in seltenen Fällen bei Transmädchen, die selbst vorgenommene Entfernung des Penis (Penektomie). Eine Transgeschlechtlichkeit bei Kindern hat oft in der Schule anhaltendes Mobbing des betroffenen Kindes zur Folge. Dadurch kann es zu schweren psychischen Schäden kommen.

Auch bei einem Outing als transident kommt es oft zur Ausgrenzung des Betroffenen durch sein Umfeld wie im Kindergarten oder in der Schule. Spannungen innerhalb der Familie können auftreten. Oft wird versucht, durch therapeutische Maßnahmen oder religiös motivierte „reparative“ Therapien das betroffene Kind in die für sein biologisches Geschlecht typischen Verhaltensweisen zu zwingen. Solche so genannten Zwangssozialisierungsmaßnahmen sind u. a. die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Beteiligung an Veranstaltungen, die für das körperliche Geschlecht typisch sind. Im Falle eines Transmädchens kann dies zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Fußballverein sein, der das männliche stereotype Verhalten des Kindes fördern soll. In einer Studie des Deutschen Jugendinstituts gaben 96 % der befragten transidenten und nicht-binären Jugendlichen an, in der Öffentlichkeit Diskriminierung erfahren zu haben.[13]

Studien[9][14][15] belegen, dass Depressionen und Suizidgefahr in erster Linie von einem unterstützenden (aus Sicht der betroffenen Jugendlichen) oder ablehnenden familiären, schulischem und medizinischen Umfeld nebst Verfügbarkeit einer qualifizierten Versorgung bestimmt werden.

Therapie

Es gibt zwei verschiedene Wege. Diese sind von den jeweils behandelnden Fachärzten und Psychologen abhängig.

Beim ersten Weg, der im eigentlichen Sinne keine Therapie ist, durchlebt der betroffene Patient seine biologisch/hormonell determinierte Pubertät. Die zu großen Teilen auf den Arbeiten von Kenneth Zucker[16][17] beruhende Annahme ist, dass nach dem Beginn der biologisch-hormonellen Pubertät die Sicherheit der Diagnose, ob Transgeschlechtlichkeit vorliege oder nicht, erheblich größer sei: im Kindesalter bestehende Geschlechtsdysphorie halte nur bei einem Viertel der Fälle bis zum Beginn der Pubertät an.[18] Ein größerer Teil der untersuchten Jungen würde sich später nicht als transgender und als homosexuell identifizieren. Mit dem Beginn der Pubertät steigt der Anteil der Personen erheblich, die an ihrer Selbstidentifikation transsexuell festhalten, so die Standards of Care der WPATH, und lt. Dr. Meyenburg KGU Frankfurt am Main auf mehr als 66 %.[19] Der Nachteil eines Weges ohne eine Hormontherapie besteht deshalb genau in dieser durchlebten Pubertät. Die Körper sind teilweise unwiderruflich hin zum Typ des biologisch-hormonellen Geschlechts verändert. Bei etwaigen Transmädchen ist durch Knochenbau, Bartwuchs und Stimmbruch eine große Veränderung eingetreten. Bei etwaigen Transjungen müssen Brüste später operativ entfernt werden. Erst nach der Pubertät wird dann eine Hormontherapie begonnen. Eine geschlechtsangleichende Operation (GaOP) wird bei diesem Weg vor dem vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich abgelehnt.

Diese Vorgehensweise, der Verzicht auf eine medizinische Intervention, wird von einer Gruppe von Ärzten wie Alexander Korte und Klaus M. Beier propagiert.[20][21]

Nach den Standards of Care v7 der WPATH S. 26–27 ist die Vorenthaltung einer pubertätsunterdrückenden und anschließenden feminisierenden oder maskulinisierenden Hormontherapie keine neutrale Option für Jugendliche. Nach der Entlassung von Kenneth Zucker aus dem Centre for Addiction and Mental Health in Toronto[17] stehen Standards und Herangehensweisen, die sich auf dessen Arbeiten berufen, verstärkt in der Kritik.

Von einigen Ärzten wird das "Versöhnen mit dem biologischen Geschlecht" empfohlen. Im 2005 erschienenen Fachbuch „Störungen der Geschlechtsidentität“ von H. Bosinski wird auf S. 411 das "geschlechtskonforme" Spielen als "Therapie" beschrieben.

Der Abschlussbericht, der von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums einberufene Fachkommission „Wissenschaftliche Bestandsaufnahme der tatsächlichen und rechtlichen Aspekte von Handlungsoptionen unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen zum geplanten Verbot sogenannter Konversionstherapien“ abgegeben wurde,[22] führte zu einem Verbot von "Konversionsbehandlungen" bei Kindern und Jugendlichen, die sich unter anderem gegen die "geäußerte geschlechtliche Identität" richten (§ 1 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen).[23] Selbstbestimmte Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung sind von diesem Verbot ausgenommen (§ 3).

Bei der zweiten Behandlungsart wird die einsetzende Pubertät durch Hormone pausiert. Dazu werden GnRH-Analoga verwendet. Diese wirken auf die Hirnanhangdrüse und verhindern die Produktion von Geschlechtshormonen in den Eierstöcken oder Hoden. Die Körper bleiben so im präpubertären Zustand. In dieser Zeit kann sich die Geschlechtsidentität weiter festigen. Je nach Ergebnis wird die Medikation geändert: entweder kann die Blockade der Pubertät beendet werden, so dass der Körper sich zum bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht entwickelt, oder es wird durch zusätzliche Hormongaben eine Transition zum davon abweichenden Identitätsgeschlecht eingeleitet. Durch Estradiol beginnt so bei Transmädchen das Brustwachstum. Transjungen kommen durch das beigeführte Testosteron in den Stimmbruch, Bartwuchs entsteht, Muskelwachstum beschleunigt sich.

Dr. Meyenburg berichtet,[19] dass ein Drittel der Jugendlichen, die eine Hormontherapie beginnen, diese nach kurzer Zeit und ohne bleibende Nachwirkung wieder abbricht. Diese Art der Therapie gilt daher als ergebnisoffen, da sie zu einem frühen Zeitpunkt in jede Richtung gute Entwicklungsmöglichkeiten bietet.

Die Frage, ab wann eine Hormontherapie oder eine geschlechtsangleichende Operation durchgeführt werden kann, ist mit der Einwilligungsfähigkeit eines Kindes/Jugendlichen verbunden. Diese kann wie bei anderen medizinischen Maßnahmen auch individuell festgestellt werden[24] Geschlechtsangleichende Operationen werden mittlerweile auch in Deutschland nach Vorliegen der sozialrechtlichen Voraussetzungen bei Menschen im Alter unter 18 Jahren durchgeführt.

In der Bundesrepublik Deutschland existieren keine Gesetze oder Verordnungen, die ein Mindestalter für die hormonelle oder operative Behandlung von Transgeschlechtlichkeit vorschreiben. Die Verantwortung liegt stets bei den Sorgeberechtigten, den behandelnden Ärzten und Psychologen, sowie (je nach Alter) beim Patienten selbst.

Literatur

  • Peter Keins: Trans*Kinder: Eine kleine Fibel. CreateSpace Independent Publishing Platform, 2015, ISBN 978-1-5087-8966-6.
  • Bernd Meyenburg: Geschlechtsdysphorie im Kindes und Jugendalter. Kohlhammer, Stuttgart, 2020, ISBN 978-3-17-035126-4.
  • Wilhelm F. Preuss: Geschlechtsdysphorie, Transidentität und Transsexualität im Kindes und Jugendalter. 2. Auflage. Reinhardt, München 2019, ISBN 978-3-497-02869-6.
  • Erik Schneider: Normierte Kinder: Effekte der Geschlechternormativität auf Kindheit und Adoleszenz. Transcript, Berlin 2015, ISBN 978-3-8376-2417-5.
  • Gerhard Schreiber (Hrsg.): Transsexualität in Theologie und Neurowissenschaften: Ergebnisse, Kontroversen, Perspektiven. De Gruyter, Berlin/Boston 2016, ISBN 978-3-11-044080-5.
  • Mirjam Siedenbiedel: Selbstbestimmung über das eigene Geschlecht: rechtliche Aspekte des Behandlungswunsches transsexueller Minderjähriger. Nomos, 2016, ISBN 978-3-8487-3366-8.
  • Hans-Christoph Steinhausen: Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen: Lehrbuch der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Elsevier, München 2006, ISBN 3-437-21562-0, S. 351–353.

Weblinks

Youtube-Videos:

Einzelnachweise

  1. Psychiatry.org - What is Gender Dysphoria? Abgerufen am 7. Juli 2022 (englisch).
  2. Zowie Davy, Michael Toze: What Is Gender Dysphoria? A Critical Systematic Narrative Review. In: Transgend Health. 2018, doi:10.1089/trgh.2018.0014.
  3. dysphoria | Etymology, origin and meaning of dysphoria by etymonline. Abgerufen am 7. Juli 2022 (englisch).
  4. Gender Dysphoria in the DSM-5: The Change in Terminology. 25. Februar 2022, abgerufen am 7. Juli 2022 (amerikanisches Englisch).
  5. Psychiatry.org - Gender Dysphoria Diagnosis. Abgerufen am 7. Juli 2022 (englisch).
  6. Gender incongruence and transgender health in the ICD. Abgerufen am 7. Juli 2022 (englisch).
  7. a b Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BmJV): Geschäftsbelastungen (Gerichte und Staatsanwaltschaften). In: Bundesjustizamt.de. 2019 (Downloadseite).
  8. Bernd Meyenburg, Karin Renter Schmidt, Gunter Schmidt: Begutachtung nach dem Transsexuellengesetz. In: Zeitschrift für Sexualkunde. Band 28, Nr. 2, 2015, S. 107–120 (Volltext: doi:10.1055/s-0035-1553083).
  9. a b c Johanna Olson, Sheree M. Schrager u. a.: Baseline Physiologic and Psychosocial Characteristics of Transgender Youth Seeking Care for Gender Dysphoria. In: Journal of Adolescent Health. Band 57, Nr. 4, 1. Oktober 2015, S. 374–380 (englisch; Volltext: doi:10.1016/j.jadohealth.2015.04.027).
  10. Bettina Maierhofer: Transsexualität: Gefangen im falschen Körper. (Memento vom 3. März 2013 im Internet Archive) In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 16. Juli 2007, abgerufen am 1. März 2021.
  11. icd.who.int WHO ICD-11 (Joint Linearization for Mortality and Morbidity Statistics)
  12. Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung, auf awmf.org
  13. Kerstin Oldemeier, Claudia Krell: „Coming-out – und dann …?!“ In: Handbuch Kindheits- und Jugendsoziologie. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2018, ISBN 978-3-658-04207-3, S. 407–424, doi:10.1007/978-3-658-04207-3_30.
  14. Association of Gender-Affirming Hormone Therapy With Depression, Thoughts of Suicide, and Attempted Suicide Among Transgender and Nonbinary Youth, auf jahonline.org
  15. Evaluation of Anxiety and Depression in a Community Sample of Transgender Youth
  16. Kenneth J. Zucker on transsexualism. Abgerufen am 24. März 2017.
  17. a b Outcry prompts CAMH to review its controversial treatment of trans youth. Abgerufen am 24. März 2017.
  18. WPATH Standards of Care v7 Abschnitt VI. (PDF) Abgerufen am 25. November 2020.
  19. a b Leben in zwei Geschlechtern. AZ Mainz, 16. Mai 2015.
  20. Reform des Transsexuellengesetzes. In: Zeitschrift für Sexualkunde. Ausgabe 1, 3/2016.
  21. GIS im Kindes- und Jugendalter, Deutsches Ärzteblatt 2008. Abgerufen am 24. März 2017.
  22. Abschlussbericht Fachkommission zum Verbot sogenannter Konversionstherapien
  23. Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen BT 19/18768
  24. Mirjam Siedenbiedel: Selbstbestimmung über das eigene Geschlecht. Nomos Verlag, 2016, ISBN 978-3-8487-3366-8.