Geschlechtsidentitätsstörung

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Geschlechtsidentitätsstörung (GIS, englisch gender identity disorder, kurz GID) ist eine psychologische oder medizinische Diagnose für Personen, die sich nicht mit dem ihnen bei Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren können. In der Version ICD-11, die bis spätestens Januar 2022 in Kraft zu setzen ist, ändert sich die Diagnose zu „geschlechtsspezifische Abweichung“: gender incongruence (siehe unten).

Bereits im Jahr 2013 ersetzte die Amerikanische psychiatrische Gesellschaft (APA) in ihrem Handbuch DSM-5 die Diagnose gender identity disorder durch gender dysphoria („Geschlechtsdysphorie“). Transgender-Personen gelten nach dem DSM nicht als gestört,[1] ebenso nichtbinäre oder genderfluide (gender nonconforming) oder schwule oder lesbische Personen.[2]

Der Weltverband für Transgender Gesundheit (WPATH) wies schon 2010 ausdrücklich darauf hin, dass eine Störung oder Erkrankung nicht den Menschen oder seine Identität beschreibe, sondern etwas, mit dem der Mensch möglicherweise zu kämpfen habe. Transsexuelle, transgender und geschlechts-nichtkonforme Personen gelten demnach nicht als grundsätzlich gestört. Vielmehr sei es das Leiden unter einer eventuell auftretenden Geschlechtsdysphorie, die diagnostiziert und behandelt werden könne.[3]

Da eine „anhaltende Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter häufig mit sozialer Ausgrenzung und psychiatrischen Komorbiditäten wie Depressionen sowie selbstverletzendem und suizidalem Verhalten“ einhergehe, sei, so Annika Specht und ihre Co-Autoren „eine adäquate Betreuung der Betroffenen ausgesprochen wichtig“.[4]

Klassifikation

Klassifikation nach ICD-10
F64 Störungen der Geschlechtsidentität
F64.0 Transsexualismus
F64.1 Transvestitismus unter Beibehaltung beider Geschlechtsrollen
F64.2 Störung der Geschlechtsidentität des Kindesalters
F64.8 Sonstige Störungen der Geschlechtsidentität
F64.9 Störung der Geschlechtsidentität, nicht näher bezeichnet
ICD-10 online (WHO-Version 2019)

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) listet in der 10. Version ihrer Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10, in Kraft ab 1994) die folgenden Definitionen:[5]

  • Im Kapitel F64 werden unterschieden: „Störungen der Geschlechtsidentität im Kindesalter“ (F64.2), „Transsexualismus“ (F64.0), „Transvestitismus unter Beibehaltung beider Geschlechtsrollen“ (F64.1) sowie „sonstige“ (F64.8) und „nicht näher bezeichnete GIS“ (F64.9). Für die GIS im Kindesalter wird ein Beginn der Symptomatik deutlich vor der Pubertät gefordert. Nachdrücklich weist die ICD-10 darauf hin, dass ein bloßes Abweichen von den kulturellen Geschlechterstereotypien (also bloße Knabenhaftigkeit bei Mädchen oder mädchenhaftes Verhalten bei Jungen) für diese Diagnose nicht ausreicht. „Transsexualismus“ (F64.0) darf nur im Erwachsenenalter diagnostiziert werden.
  • Transvestitismus unter Beibehaltung beider Geschlechterrollen (F64.1) ist abzugrenzen vom fetischistischen Transvestitismus (F65.1).
  • Störung der Geschlechtsidentität des Kindesalters (F64.2) ist abzugrenzen von der ich-dystonen Sexualorientierung (F66.1) sowie der sexuellen Reifungskrise (F66.0).

In der 11. Version des ICD wurde bereits 2019 die Diagnose „Störungen der Geschlechtsidentität“ ersetzt durch die Fachbezeichnung „geschlechtsspezifische Abweichung“ (gender incongruence);[6] ICD-11 tritt aber erst ab 1. Januar 2022 in Kraft. Auch ist die Diagnose nicht mehr als psychische Störung eingeordnet, sondern als „Zustandsform der sexuellen Gesundheit(condition of sexual health). Unterschieden wird nach dem Lebensalter:

  1. HA60: geschlechtsspezifische Abweichung während der Pubertät oder im Erwachsenenalter (gender incongruence of adolescence or adulthood)[7]
  2. HA61: geschlechtsspezifische Abweichung während der Kindheit (gender incongruence of childhood)[8]

Kritik an der Diagnose

Einige Transsexuellenorganisationen wie beispielsweise der Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht kritisieren den Begriff „Geschlechtsidentitätsstörung“ als unwissenschaftlich und als unbewiesene Erfindung der Psychoanalyse. So berücksichtige seine Definition nicht die Erkenntnisse der Wissenschaft, dass weder Geschlechtschromosomen noch Genitalien einer Person eine eindeutige Aussage über ihr Geschlecht machen könnten; das Konzept einer Störung der Geschlechtsidentität benötige aber die Existenz eines „biologischen Geschlechtes“, von dem die Psyche der Betroffenen abweiche. Weil das Geschlecht eines Menschen weitaus komplexer sei, als von der Psychoanalyse behauptet, sei die Betrachtung transsexueller Personen als Menschen mit dem Wunsch, „als Angehörige des anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden“ (ICD-10: F64), nicht der Realität entsprechend. Daher wird die Bezeichnung ebenso bemängelt, wie die dadurch verbundene Bewertung der geschlechtlichen Identität transsexueller Menschen als psychische Störung. Hier sehen einige Betroffenen-Gruppierungen Parallelen zur Pathologisierung von Menschen mit abweichender sexueller Orientierung[9] bis Anfang der 1970er Jahre als „sexuell orientierungsgestört“. Zudem sei der Begriff Geschlechtsidentitätsstörung Hauptauslöser für weltweite Transphobie, Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen, an denen sich auch viele Staaten durch eine dementsprechende Gesetzgebung (etwa die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem 1980 eingeführten Transsexuellengesetz) beteiligen würden, indem sie unwissenschaftliche Geschlechterklischees übernehmen, die indirekt oder direkt mit Begriffen wie Geschlechtsidentitätsstörung oder Geschlechtsangleichung in Verbindung zu bringen sind.

Es werden die Yogyakarta-Prinzipien angeführt, die besagen: „Entgegen anders lautender Beurteilungen sind die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität eines Menschen an und für sich […] keine Erkrankungen und sollen daher nicht behandelt, geheilt oder unterdrückt werden.“[10]

Die seit 2007 an der Charité eingerichtete interdisziplinäre GIS-Spezialsprechstunde (Jugendpsychiatrie, Sexualmedizin, pädiatrische Endokrinologie) diagnostizierte bei allen bis Mitte 2008 vorstellig gewordenen Patienten (im Alter von fünf bis 17 Jahren; zwölf männlichen, neun weiblichen Geschlechts) psychopathologische Auffälligkeiten, die in vielen Fällen zur Vergabe einer weiteren psychiatrischen Diagnose führten. In der Regel fanden sich deutliche psychopathologische Auffälligkeiten auch bei den Eltern. Hintergrundproblematik beziehungsweise „Umwandlungsmotiv“ bei den Jugendlichen war überwiegend eine abgelehnte (ich-dystone) homosexuelle Orientierung. Letztere hätte man durch pubertätsblockierende Maßnahmen in ihrer Entfaltung aufgehalten.[11]

Kontroversen

Die mit der Diagnose einhergehende Psycho-Pathologisierung wird aus Sicht der Menschenrechte kritisiert von Transgender-Personen, Transgender-Studien, Queerfeminismus sowie der interdisziplinären Geschlechterforschung.[12] Im Jahr 2017 wird in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der Arbeitsgruppe für „sexuelle Störungen und sexuelle Gesundheit“ (Sexual Disorders and Sexual Health) auf eine Entpathologisierung von Trans-Geschlechtlichkeit hingewirkt.[13]

Gebiete, welche diese Klassifizierung ablehnen

Frankreich

Durch einen Erlass vom 17. Mai 2009 („Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie“) wurden Geschlechtsidentitätsstörungen aus dem französischen Recht gestrichen.[14] Die Leistungen durch das Gesundheitssystem blieben erhalten.[15] Frankreich ging als erstes Land diesen Schritt.

Europäische Union

Der Europarat hat in seiner Resolution 2048 vom 22. April 2015 für die rechtliche und soziale Gleichstellung von Transpersonen die 47 Mitgliedsstaaten unter anderem dazu aufgefordert, alle Einstufungen als geistige Störungen in nationalen Klassifikationen zu streichen.[16][17] Das Europäische Parlament hatte bereits 2011 die Europäische Kommission und die Weltgesundheitsorganisation aufgefordert, Störungen der Geschlechtsidentität von der Liste der psychischen und Verhaltensstörungen zu streichen und in den Verhandlungen über die 11. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11 per 2018) eine nicht pathologisierende Neueinstufung sicherzustellen.[18]

Dänemark

Seit dem 1. Januar 2017 gilt auch in Dänemark Transsexualität nicht mehr als psychische Krankheit. Das Parlament erachtete dies als diskriminierend. Geschlechtsangleichende Maßnahmen werden weiterhin von der Krankenkasse bezahlt.[19]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. American Psychiatric Association (APA): Transgender People, Gender Identity and Gender Expression. In: APA.org. 2020, Abschnitt Is being transgender a mental disorder?, abgerufen am 22. Februar 2020 (englisch); Zitat: „Many transgender people do not experience their gender as distressing or disabling, which implies that identifying as transgender does not constitute a mental disorder.“
  2. American Psychiatric Association (APA): What Is Gender Dysphoria? In: APA.org. Review von Ranna Parekh, Februar 2016, abgerufen am 22. Februar 2020 (englisch); Zitat: „Gender dysphoria is not the same as gender nonconformity, which refers to behaviors not matching the gender norms or stereotypes of the gender assigned at birth. […] Gender nonconformity is not a mental disorder. Gender dysphoria is also not the same being gay/lesbian. […] Gender dysphoria – as a general descriptive term refers to an individual’s discontent with the assigned gender. It is more specifically defined when used as a diagnosis.“.
    Übersichtsseite: Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM–5).
  3. Eli Coleman, W. Bockting u. a.: Standards of Care for the Health of Transsexual, Transgender, and Gender-Nonconforming People, Version 7. In: International Journal of Transgenderism. Band 13, Nr. 4, August 2012, S. 165–232, hier S. 169 (englisch; doi:10.1080/15532739.2011.700873).
  4. A. Specht, J. Gesing, R. Pfäffle, A. Kiess, A. Körner, W. Kiess: Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter. In: Kinder- und Jugendmedizin. Band 17, Nr. 3, 2017, S. 170–176, doi:10.1055/s-0038-1629413.
  5. Weltgesundheitsorganisation (WHO): F64: Störungen der Geschlechtsidentität. ICD-10-WHO Version 2019. In: DIMDI.de. Stand: 24. August 2018, abgerufen am 22. Februar 2020.
  6. Weltgesundheitsorganisation (WHO): Gender incongruence. ICD-11 for Mortality and Morbidity Statistics (Version 04/2019). In: WHO.int. Abgerufen am 22. Februar 2020 (englisch).
  7. Weltgesundheitsorganisation (WHO): HA60: Gender incongruence of adolescence or adulthood. ICD-11 for Mortality and Morbidity Statistics (Version 04/2019). In: WHO.int. Abgerufen am 22. Februar 2020 (englisch).
  8. Weltgesundheitsorganisation (WHO): HA61: Gender incongruence of childhood. ICD-11 for Mortality and Morbidity Statistics (Version 04/2019). In: WHO.int. Abgerufen am 22. Februar 2020 (englisch).
  9. American Psychiatric Association: Homosexuality and Sexual Orientation Disturbance: Proposed Change in DSM-II, 6th Printing, page 44: Position statement (retired). APA-Document-Nr. 730008, 1973, S. ?? (englisch; PDF: 463 kB, 5 Seiten auf mut23.de).
  10. Hirschfeld-Eddy-Stiftung (Hrsg.): Die Yogyakarta-Prinzipien: Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität (= Schriftenreihe der Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Band 1, ISSN 1865-6056). Berlin 2008, S. 28.
  11. Alexander Korte, David Goecker u. a.: Geschlechtsidentitätsstörungen im Kindes- und Jugendalter. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 108, Nr. 48, Oktober 2008, S. 834–841, doi:10.3238/arztebl.2008.0834 (online auf aerzteblatt.de).
  12. Jonas A. Hamm, Arn Thorben Sauer: Perspektivenwechsel: Vorschläge für eine menschenrechts- und bedürfnisorientierte Trans*-Gesundheitsversorgung. In: Zeitschrift für Sexualforschung. Band 27, Nr. 1, Januar 2014, S. 4–30, hier S. ??, doi:10.1055/s-0034-1366140.
  13. Verena Klein, Franziska Brunner u. a.: Diagnoseleitlinien sexueller Störungen in der International Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD)-11 – Dokumentation des Revisionsprozesses. In: Zeitschrift für Sexualforschung. Band 28, Nr. 4, 2015, S. 363–373, hier S. ??, doi:10.1055/s-0041-109281.
  14. Maïa de la Baume: Transsexualism No Longer Viewed as Mental Illness in France. In: The New York Times. 12. Februar 2010, abgerufen am 25. Februar 2020 (englisch).
  15. Meldung: In Frankreich ist Transsexualität keine psychische Störung mehr. In: ATME-ev.de. 17. Mai 2009, abgerufen am 25. Februar 2020.
  16. Parlamentarische Versammlung des Europarates: Resolution 2048 (2015): Discrimination against transgender people in Europe. Straßburg, 22. April 2015 (englisch; PDF: 161 kB, 2 Seiten auf semantic-pace.net).
  17. Christina Laußmann: Europarat: Historische Resolution für die Rechte von Trans*-Personen verabschiedet. In: Magazin.hiv. 23. April 2015, abgerufen am 3. März 2022.
  18. Europäisches Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2012 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2010–2011) (2011/2069(INI)). Abschnitt Sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität, Empfehlung Nr. 98. Abgerufen am 25. Februar 2020.
  19. Götz Bonsen, Cornelius von Tiedemann: Vorstoß gegen WHO bei Trans* – Dänischer Alleingang: Transsexualität ist seit Neujahr keine Krankheit mehr. In: Shz.de. 2. Januar 2017, abgerufen am 25. Februar 2020.