Girocard

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Logo auf Girocards und an Akzeptanzstellen

Girocard (Eigenschreibweise girocard) ist ein gemeinsamer Rahmen der deutschen Kreditwirtschaft für die Debitzahlungs- und Geldautomatensysteme, aufbauend auf dem Contact-EMV-Standard. Eine reine Girocard kann nur in Deutschland eingesetzt werden, weshalb die Karten ein sogenanntes Co-Badging mit Maestro (Mastercard) oder V Pay (Visa) haben können. Erst dadurch ist das Bezahlen außerhalb Deutschlands möglich.

Umgangssprachlich aber falsch wird die Girocard noch wie ihr Vorgänger EC-Karte genannt, was für Electronic-Cash-Karte bzw. für deren Vorgänger die Eurocheque-Karte stand.

Allgemeines

Datei:Electronic Cash Logo.svg
Logo der alte „EC-Karten“
girocard 2007

Der Name und das Logo Girocard wurden 2007 vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA; heute Die Deutsche Kreditwirtschaft) durch Umbenennung der vormaligen ec-Karte eingeführt. Während der Name ec-Karte weiterhin äußerst bekannt ist und umgangssprachlich weiter verwendet wird, hat sich die Kenntnis, dass diese Zahlungskarte umbenannt wurde und Girocard das Nachfolgesystem ist, bei der Mehrheit der Bevölkerung noch nicht durchgesetzt.[1]

Karten mit dem „Girocard“- oder „Electronic Cash“-Logo werden nur von Kreditinstituten ausgegeben, üblicherweise in Verbindung mit einem Girokonto. Die Kartenzahlung erfolgt durch Eingabe der PIN (Persönliche Identifikationsnummer) durch den Karteninhaber am POS-Terminal.

Eine Girocard wird meist mit mehreren Diensten kombiniert, u. a. mit aufladbarer GeldKarte, der Funktion Maestro oder V Pay für die Nutzung der Karte im Ausland.

Beim Girocard-Verfahren handelt es sich um ein rein deutsches Verfahren, das im Ausland nicht unterstützt wird. Ähnliche, aber international verbreitete Debitkartensysteme sind Maestro und V Pay. In der Regel werden Girocard-Karten von den ausgebenden Kreditinstituten zusätzlich mit Maestro- oder V-Pay-Funktionalität ausgestattet, um damit Zahlungen und Abhebungen im Ausland zu ermöglichen. Zu erkennen sind diese kombinierten Karten am zusätzlichen Maestro- bzw. V-Pay-Logo auf der Karte.

Einstellung des Co-Badgings mit Maestro und V Pay

Experten rechnen damit, dass die Unternehmen MasterCard und Visa ihre Debitsysteme für die Girocard einstellen werden, wodurch die Girocard im Ausland nicht mehr eingesetzt werden kann.[2] Sowohl Maestro von MasterCard als auch VPay von Visa haben diesen Schritt bereits angekündigt. Mit attraktiven Konditionen zu ihrer Einführung haben die beiden Marktführer im internationalen Kreditkartensystem bereits einige deutsche Bankhäuser davon überzeugen können, ihren Kunden in Zukunft Debitkarten ihrer Hauptmarken auszustellen. Die europäische Kreditwirtschaft reagiert auf die Expansion der US-amerikanischen Unternehmen mit verstärkten Bemühungen um die europäische Alternative European Payments Initiative (EPI), da sonst der Markt für europäische Zahlungsdaten vollständig in US-amerikanischer Hand wäre.

Verbreitung

Die Girocard ist in Deutschland sehr weit verbreitet. Nach einer Untersuchung des Marktforschungsinstituts GfK vom Juli 2015 besaßen 95 % der Bürger eine Girocard, insgesamt waren über 100 Mio. Karten im Umlauf. 75 % der Karteninhaber nutzten die Girocard zur bargeldlosen Bezahlung im Einzelhandel.[1]

2015 wurden knapp 2,6 Mrd. Transaktionen mit einem Gesamtumsatz in Höhe von 138 Mrd. Euro mit der Girocard ausgeführt.[3] Nach einer Studie der Deutschen Bundesbank zum Zahlungsverhalten in Deutschland aus dem Jahr 2014 wurden ca. 15 % aller Zahlungen mit der Girocard getätigt (womit ca. 30 % des Gesamtumsatzes gemacht wurde); damit war die Girocard das zweitwichtigste Zahlungsinstrument nach dem Bargeld. Kreditkarten erzielten, zum Vergleich, nur ca. 4 % der Umsätze, andere Debitkartensysteme waren ohne Bedeutung.[4]

Bargeldversorgung mit „Cash-Back“

Da gerade in Deutschland noch immer viele Kunden vor allem kleinere Beträge mit Bargeld bezahlen, bieten viele Supermarkt- und Discounterketten, aber auch Tankstellen und andere Läden mit Cash-Back Bargeld statt am Automaten an der eigenen Kasse an. Für die Kunden sind diese Auszahlungen kostenlos. Da die Ladenbetreiber grundsätzlich Gebühren dafür zahlen, wird dafür meist ein Mindesteinkauf von fünf Euro (z. B. Lidl) bis 20 Euro (z. B. Marktkauf) vorausgesetzt, bei Edeka entscheidet jeder selbständige Händler selbst über die Teilnahme an diesem Service. Die Auszahlung ist auf 200 Euro begrenzt.[5] Der Service hat für Kunden den Vorteil, dass sie keinen Automaten aufsuchen müssen, die Banken können mit diesem Service weitere Filialen schließen und Automaten abbauen, ohne dass die Bargeldversorgung darunter leidet.[6] Für die Läden verringert sich dadurch der Bargeldbestand.

Akzeptanzzeichen

electronic cash PIN Pad

Die Akzeptanzzeichen sind die Piktogramme „girocard“ und „Electronic Cash PIN-Pad“. Der Technische Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am „Electronic Cash“-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen)[7] enthält die Verpflichtung des Händlers, an neu eingerichteten Kassen-Standorten bis auf weiteres „Electronic Cash PIN-Pad“ und „girocard“ als Akzeptanzzeichen parallel zu verwenden. Auf den Debitkarten der Banken und Sparkassen werden die girocard-Akzeptanzzeichen ebenfalls aufgebracht. Die Markenrechte an diesem Akzeptanzzeichen und dem electronic-cash-PIN-Pad-Akzeptanzzeichen werden von der EURO Kartensysteme für Die Deutsche Kreditwirtschaft gehalten.

In einer Übergangsphase war das Piktogramm „ec electronic cash“ noch auf Debitkarten der deutschen Kreditwirtschaft bzw. ist noch an POS-Terminals als Akzeptanzzeichen zu finden. Dieses Zeichen wurde für die Übergangsphase von Eurocheque (beleghaftes Zahlen mit Scheck) auf Zahlen mit ec-Karte (kartenbasiertes Zahlen mit PIN) verwendet. Nach Abschaffung des Eurocheque-Verfahrens wurde die Ausgabe von ec-Karten durch die deutsche Kreditwirtschaft eingestellt und die Markenrechte an Eurocheque an Mastercard verkauft. Das ec-Zeichen „ec electronic cash“ wird von der deutschen Kreditwirtschaft nicht mehr offiziell als Akzeptanzzeichen verwendet. Die noch vorhandenen Karten wurden im Rahmen des normalen Kartenaustausches durch Karten mit den Zeichen „girocard“ und (bei älteren Karten) „Electronic Cash PINPad“ ersetzt. Neuaufgestellte electronic-cash-POS-Terminals tragen ebenfalls die Zeichen „electronic cash PINPad“ oder auch „girocard“.

Das Logo bzw. die Kennzeichnung „ec“ ist mitunter auf Debitkarten von Mastercard zu finden, jedoch besitzen diese keine Girocard-Bezahlfunktion. Hintergrund ist, dass die Rechte von Name und Logo bei Mastercard liegen und das Kreditkartenunternehmen die in Deutschland noch sehr bekannte Marke aus Marketinggründen für seine „Debit Mastercard“ verwendet.[8]

Zielsetzung

Girocard soll den sicheren und einfachen Einsatz von Debitkarten unter Verwendung der Persönlichen Identifikationsnummer garantieren.

Die europäische Kreditwirtschaft hat mittlerweile den Europäischen Zahlungsraum (SEPA) eingeführt. Ziel des SEPA ist es, allen Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, Zahlungsverkehrsdienstleistungen im Euro-Raum zu den gleichen Bedingungen ausführen zu können wie im Heimatland. Girocard soll vor allem die internationale Akzeptanz der deutschen Debitkarten im Zuge der Schaffung eines einheitlichen Logos für den SEPA erleichtern.

Netzbetreiber

Im Arbeitskreis der Electronic Cash-Netzbetreiber sind alle in Deutschland von der DK zugelassenen Netzbetreiber zusammengeschlossen. Nach Angaben des Bundeskartellamts sind die Netzbetreiber, die einen erheblichen Marktanteil haben:[9]

  • IngenicoIngenico Payment Services GmbH (bis 2014 easycash), Ratingen. Marktanteil 40 % (Stand 2007)[10] (heute: Payone)
  • B+S – B+S Card Service GmbH. Frankfurt am Main (10 % bis 15 % Marktanteil) (heute: Payone)
  • PaySquare – seit 2010 PaySquare SE (bis 2010 Montrada, unter 10 % (Stand 2006), nach eigenen Angaben aus dem Jahr 2010 Nummer 3 in Deutschland) (heute: Payone)
  • TeleCash GmbH & Co. KG, Stuttgart (über 20 % Marktanteil)
  • WEAT – WEAT Electronic Datenservice GmbH, Düsseldorf (unter 10 %)
  • InterCard – InterCard AG, Taufkirchen b. München (unter 10 %)

Ferner hatten 2006 einen Marktanteil von jeweils unter 3 % die Firmen DVB Processing, VR Payment GmbH, Tyco/ADT, Bank-Verlag, CardTech, CCV AllCash ecm, EKS, Alphyra, Experian, Paycom, Lavego, Telekurs. Zu den Netzbetreibern gehörten 2010 von den vorgenannten nur noch VR Payment, CardTech und Lavego, aber zusätzlich AGES, SIX Payment Services (heute: Payone), Deutsche Bahn, Deutsche BP, Douglas Informatik & Service, Elavon, ESSO Deutschland, ICP International Cash Processing GmbH, Postbank, Shell und transact.

Hardware und Software

Ein älteres Kartenterminal

Ein Electronic-Cash-Terminal (Karten- oder Händlerterminal bzw. EFT-POS-Terminal) setzt sich aus Hardware- und Software-Komponenten zusammen und dient der Durchführung der elektronischen Zahlung. Die Hauptkomponenten im Bereich der Hardware sind das Sicherheitsmodul, das Tastenfeld, der Bildschirm, der Magnetstreifen- und Chipkartenleser sowie das Kommunikationsmodul und die Energieversorgung.

Die Software setzt sich hauptsächlich aus dem Betriebssystem, der Kommunikationssoftware, der Software des Sicherheitsmoduls sowie diverser Softwaremodule für Online-Personalisierung von Terminals (OPT), Contact EMV sowie Zusatzapplikationen (Prepaid, Kundenbindungssysteme, Fernwartung) zusammen. Das wichtigste Element ist hierbei das sogenannte Sicherheitsmodul. Ohne dieses ist das Terminal nur für den elektronischen Lastschriftverkehr (ELV) geeignet.

Alle Kartenlesegeräte nach dem Girocard-Verfahren müssen von der Deutschen Kreditwirtschaft für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zertifiziert sein. Terminals, die ausschließlich das ELV unterstützen, benötigen keine Zertifizierung durch die DK. Der Betrieb eines Kartenterminals setzt einen Providervertrag mit einem Netzbetreiber voraus. Der Telekommunikationsdiensteanbieter (technischer Netzbetreiber) führt die weitere Verarbeitung der durch das Terminal gesammelten Daten durch. Durch einen Serviceprovider (kaufmännischer Netzbetreiber) wird der gewerbliche Nutzer (Geschäftsinhaber, Händler) während der Nutzungsdauer des Terminals betreut, kann eine Hotline nutzen, erhält technische Unterstützung und Gewährleistungsdienstleistungen durch Techniker vor Ort und hat einen Ansprechpartner bei Fragen zu Abrechnung, Transaktionscontrolling, Vertragsbetreuung etc.

Lesegeräte haben eine eindeutige Terminalidentifikationsnummer (TID). Provider haben für ihre Geräte zentral zugeteilte Nummernkreise, mit denen die TID beginnt:[11]

  • 508 Computop
  • 510 AGES
  • 520 VR Payment
  • 525, 528, 725, 728 LAVEGO
  • 535 Douglas
  • 540, 541, 542, 543 FirstData / TeleCash
  • 560 REWE
  • 565 Elavon
  • 580 VR Payment
  • 582, 680, 681 VÖB-ZVD
  • 590 DB Vertrieb
  • 600, 650, 651, 652, 653, 654, 701 BS Payone
  • 612, 614, 617 InterCard
  • 640 VR Payment
  • 655 Concardis
  • 660, 661, 662, 670, 671, 800, 860, 861 PaySquare SE
  • 680 SIX Payments
  • 695, 696, 697 transact Elektronische Zahlungssysteme GmbH dba. epay
  • 700 Shell
  • 710 Deutsche BP (ex-Aral)
  • 740 WEAT

Sicherheitslücke

Im Juli 2012 wurde bekannt, dass durch eine Sicherheitslücke in einem im Handel weit verbreiteten Lesegerät die Kartendaten inklusive der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) über das Rechnernetz ausspioniert und für kriminelle Zwecke verwendet werden können.[12] Die Sicherheitslücke nutzt einen Speicherüberlauf, der typischerweise bei technologisch veralteter Software mit geringer Typsicherheit ausgenutzt werden kann. Der Anbieter der Bezahldienstleistungen Verifone will die Sicherheitslücke durch eine Aktualisierung der Software schließen.[13]

Magnetstreifen, Chip und RFID

Wie bei Bezahlkarten üblich, war die Girocard lange Zeit mit einem Magnetstreifen versehen. Der Magnetstreifen wurde nur gelesen und enthielt damit ausschließlich statische Informationen. Seit 2000 statteten immer mehr Banken in Deutschland die neu ausgegebenen Karten zusätzlich mit einem Chip aus, dem EMV-Chip. 2008 war er bereits in 70 % der ausgegebenen Karten enthalten. Der Chip kann Anfragen beantworten, ohne dass sein Inhalt (komplett) ausgelesen werden kann. Im Gegensatz zum Magnetstreifen können die Chips daher nicht kopiert werden. Um Abwärtskompatibilität, insbesondere zur meist integrierten Maestro-Karte zu behalten, bleiben viele Karten trotzdem mit Magnetstreifen ausgerüstet. Mit der Zulassungsverordnung TA (Technischer Anhang) 7.0 der DK wurde festgelegt, dass der Chip zu nutzen ist, wenn dieser vorhanden ist. Seit 2011 ist zwingend der Chip für das Electronic Cash Verfahren zu nutzen. Das Bundeskriminalamt fordert die Banken auf, standardmäßig Karten ohne Magnetstreifen auszugeben und nur Kunden, die ihre Karte im außereuropäischen Ausland benutzen, eine Karte mit Magnetstreifen auszugeben.[14]

Der Magnetstreifen einer Karte hat drei Spuren. Bis 30. September 2009 wurde in Deutschland die Spur 3 des Magnetstreifens für Zahlungen ausgelesen; sie wurde für das elektronische Lastschriftverfahren genutzt. Danach wurde die international übliche Spur 2 ausgelesen.[15]

Kontaktloses Bezahlen

Zum kontaktlosen Bezahlen mittels Near Field Communication (NFC) kommen verschiedene Nahfeldkommunikationssysteme zum Einsatz:

  • Auf den Karten der Sparkassen ist es das Prepaid-Verfahren Girogo, bei dem es sich um die kontaktlose und über das Händlerterminal aufladbare Variante der Geldkarte handelt.
  • Seit Juli 2017 unterstützt die Girocard auch das Verfahren girocard kontaktlos, bei dem mittels NFC die Kartenzahlung vom Girokonto kontaktlos und bei geringen Beträgen auch ohne PIN erfolgt.
  • PayPass ist ein System der Kreditkarten-Organisation MasterCard.
  • Paywave ist ein Verfahren der Kreditkarten-Organisation VISA.

Zahlungsautorisierung

Girocard mit Magnetstreifen

Eine garantierte Zahlung an einem POS-Terminal (Point Of Sales) läuft wie folgt ab:

Hauptmerkmal ist die Online-Autorisierung der Zahlung. Während der Online-Autorisierung wird die verwendete Karte gegen eine Sperrdatei geprüft, die eingegebene PIN wird auf Validität geprüft, der eingegebene Zahlbetrag wird dem verfügbaren Betrag (Guthaben plus Dispokredit abzüglich vorgemerkte Abbuchungen) des Kontoinhabers gegenübergestellt. Bei negativer Prüfung eines der genannten Punkte wird die Zahlung abgewiesen. Die Autorisierung sowie die Prüfung der Kontodeckung und der Einhaltung des Tageslimits werden von der Rechenzentrale des kartenausgebenden Instituts durchgeführt.

Allgemeiner Ablauf einer Girocard-Zahlung unter Verwendung des Magnetstreifens:

  1. Betrag wird eingegeben.
  2. Karte wird verlangt und mit Hilfe des Kartenlesers (Magnetleser) ausgelesen.
    • Das Sicherheitsmodul wird aktiviert und verlangt die Eingabe der Geheimzahl.
  3. Das Kommunikationsmodul baut die Verbindung zum Provider auf und meldet sich dort für den Datenaustausch an.
  4. Per Datenaustausch werden über die Kommunikationsverbindung die Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
  5. Per Online-Verbindung mit der Bank wird überprüft, ob
    • kein Eintrag der verwendeten Karte in der Sperrdatei vorliegt,
    • die eingegebene Geheimzahl korrekt ist,
    • der Zahlbetrag innerhalb des verfügbaren Finanzrahmens liegt.
    Die Zahlung wird abgelehnt, falls eine der Bedingungen nicht erfüllt ist.
  6. Das Kommunikationsmodul meldet sich beim Provider ab und beendet die Verbindung.
  7. Der Drucker erstellt ein Protokoll über Zahlung bzw. Abweisung. Das Display zeigt Entsprechendes an.
  8. Das Ergebnis „Zahlung erfolgt“ garantiert dem Händler seine Zahlung.

Girocard mit Chip, Chip-offline

Allgemeiner Ablauf einer Girocard-Zahlung unter Verwendung des Chips:

  1. Betrag wird eingegeben.
  2. Karte wird verlangt und mit Hilfe des Kartenlesers (Chipleser) ausgelesen.
    • Das Sicherheitsmodul wird aktiviert und verlangt die Eingabe der Geheimzahl.
    • Die Korrektheit der Geheimzahl wird im Chip der Karte überprüft. Ist die eingegebene Geheimzahl korrekt, wird der Fehleingabenzähler auf null gesetzt. Ist sie falsch, wird der Fehleingabenzähler um einen erhöht, hat er drei erreicht, meldet die Karte ihre eigene Sperrung. (Die Bank kann den Chip mit Hilfe eines Bankensonderfunktionsterminals (BSFT) entsperren.)
    • Der gewünschte Zahlbetrag wird an den Chip der Karte gesendet.
    • Ist im Chip ein ausreichend hoher, zeitlich noch nicht abgelaufener Kreditrahmen hinterlegt, so wird der Betrag subtrahiert und der verringerte Kreditrahmen auf dem Chip abgespeichert, weiter mit Schritt 7.
  3. Das Kommunikationsmodul baut die Verbindung zum Provider auf und meldet sich dort für den Datenaustausch an.
  4. Per Datenaustausch werden über die Kommunikationsverbindung die Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
  5. Per Online-Verbindung mit der Bank wird
    • überprüft, ob kein Eintrag der verwendeten Karte in der Sperrdatei der Bank vorliegt
    • überprüft, ob der Zahlbetrag innerhalb des verfügbaren Finanzrahmens liegt.
    • die Zahlung abgelehnt, falls eins der Merkmale nicht erfüllt ist.
    • eine Zahlungsfreigabe (Autorisierung) an den Chip gesendet und dort abgespeichert. Zusätzlich können folgende Information gespeichert werden: „Weitere Zahlungen bis zur Gesamtsumme von XXX EUR gestattet.“
  6. Das Kommunikationsmodul meldet sich beim Provider ab und beendet die Verbindung.
  7. Der Drucker erstellt ein Protokoll über Zahlung bzw. Abweisung. Das Display zeigt entsprechendes an.
  8. Das Ergebnis „Zahlung erfolgt“ garantiert dem Händler (bei rechtzeitiger Einreichung) seine Zahlung.

Die Schritte drei bis sechs können entfallen, sofern die Karte entsprechend konfiguriert und sobald der auf dem Chip gespeicherte Kreditrahmen noch nicht ausgeschöpft ist. Dadurch fallen nicht bei jedem Bezahlvorgang Leitungskosten an und insbesondere wird der Zahlvorgang oftmals stark beschleunigt, da keine Onlineverbindung aufgebaut werden muss. Die Bank räumt ihrem Kunden hierbei zusätzlich zum Dispo einen Kredit ein.

Beispiel

  • Bei der ersten Girocard-Transaktion wird vereinfacht über 30 Euro verfügt. Das Terminal fragt bei der Bank an und speichert anschließend die Zahlungsfreigabe, weitere Zahlungen sind beispielsweise bis zur Gesamtsumme von 500 Euro gestattet.
  • Im Geschäft nebenan werden 70 Euro wieder mit Girocard bezahlt, eine Anfrage bei der Bank ist nicht notwendig, weil die Zahlungsfreigabe bereits auf dem Chip gespeichert ist. Auf dem Chip wird jetzt ein verbleibender Kreditrahmen von 430 Euro gespeichert.
  • Am nächsten Tag innerhalb desselben Monats sollen 419 Euro mittels Girocard bezahlt werden. Eine Anfrage bei der Bank ist abermals nicht notwendig, weil die Zahlungsfreigabe bereits auf dem Chip gespeichert ist. Auf dem Chip wird jetzt ein verbleibender Kreditrahmen von 11 Euro gespeichert.
  • Am letzten Tag des Monats wird in einem weiteren Laden ein Betrag von 12 Euro bezahlt. Der Kreditrahmen auf der Karte reicht nicht aus. Die Verbindung zur Bank wird aufgebaut. Die Bank meldet, dass 12 Euro sofort in Ordnung gehen und weitere 500 Euro bis zum nächsten Monatsende.

Kosten

Die Kosten einer Girocard-Zahlung richten sich nach der Höhe des zu zahlenden Betrags. Sie betragen für den Händler höchstens 0,2 % des Umsatzes.[16] Hinzu kommen Kosten für die technische Bereitstellung, die vom jeweiligen Netzbetreiber erhoben werden.

Die Händlerbedingungen für die Teilnahme am ec-System sahen einst vor, dass die Händler die Karten „zu Barzahlungspreisen und -bedingungen zu akzeptieren“ hatten, das heißt, dass die Händler die Gebühren trugen und bei Zahlung mit Girocard dem Kunden nur den Bargeldbezugspreis der Ware oder Dienstleistung in Rechnung stellten. Im Einzelhandel ist es deshalb bis heute noch üblich, dass Beträge teilweise erst ab einer bestimmten Höhe (z. B. 10 oder 15 Euro) mit der Karte beglichen werden können. Seit November 2014 werden Zahlungsgarantieentgelte in einem marktorientierten Prozess zwischen den Kartenherausgebern und den Händlern ausgehandelt. Es gelten auch neue Händlerbedingungen. Des Weiteren erlaubten es die neuen Bedingungen den Unternehmen, Rabatte zu gewähren oder einen Aufschlag auf den Barzahlungspreis bzw. einen eventuellen Barauszahlungsbetrag vorzunehmen. Ein solcher Aufschlag musste jedoch angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Unternehmens ausgerichtet sein. Seit dem 13. Januar 2018 sind jegliche Gebühren und Aufschläge bei Zahlung mit Debit- und Kreditkarten, so auch der Girocard, zulasten des Käufers durch eine in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinie verboten.

Autorisierungsmerkmal

Auf Kontoauszügen werden Buchungen meist wie folgt dargestellt:

  • ELV68197325 26.04 18.07 ME0
  • EC 68197325 260410180710OC0

Zuerst kommt die Zahlungsart „EC“ oder „ELV“, dann die Terminal-ID (hier: 68197325), dann Datum und Uhrzeit (hier: 26. April 2010 18:07:10 Uhr), dann ein zweistelliges Autorisierungsmerkmal, dann die Kartenfolgenummer (hier: 0).

Es gibt folgende Autorisierungsmerkmale, die jeweils angeben, mit welcher Technik die Zahlung autorisiert wurde:[17][18]

  • ME/MK – magnetstreifenbasierte Autorisierung Girocard mit (ME:) Debitkarte ohne Einschränkung (früher: ec-Karte) oder (MK:) sonstiger Karte, Bankenkarte, Kundenkarte
  • CE/CK – chipbasierte Autorisierung Girocard mit (CE:) Debitkarte ohne Einschränkung (früher: ec-Karte) oder (CK:) sonstiger Karte, Bankenkarte, Kundenkarte
  • FE/2E – Spur 2 (FE:) Fallback (2E:) kein Fallback
  • IC/OC – EMV Autorisierung (IC:) Offline (OC:) Online

Zahlverfahren mit Girocard

Geldkarte und Girocard bieten dem kartenakzeptierenden Händler eine Zahlungsgarantie, ELV-Zahlungen sind dagegen nicht garantiert und damit mit einem potenziellen Ausfallrisiko verbunden.

  • Der Marktanteil von Girocard (mit/ohne PIN-Eingabe) lag 2018 bei 48,6 %,[19] 2012 bei 21,1 %,[20] im Jahre 2009 mit 71 Milliarden EUR bei 19,4 %.[21]
  • Die elektronische Geldbörse GeldKarte kann ebenfalls zur Zahlung als Elektronisches Geld verwendet werden. Sie hat mit einem Jahresumsatz von 0,1 Milliarden EUR einen Marktanteil von unter 0,04 %.
  • ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) online oder offline. Im Jahr 2005 wurden 12 % des Umsatzes im Handel mit diesem Verfahren abgewickelt.[20] Der Marktanteil betrug mit 45 Milliarden EUR im Jahre 2009 12,2 %.[21] Das Verfahren wurde 1984 eingeführt.[20] Bei ELV online (auch zuweilen OLV genannt) wird jede Zahlung online bei einem Netzbetreiber gegen eine bundesweite Sperrliste und Scoring-Parameter geprüft. Bei ELV offline wird auf eine Telefonverbindung und Prüfung verzichtet. Es ist für Händler die preiswerteste Methode. Aus dem Magnetstreifen bzw. dem Chip werden bei allen Verfahren einzig die Kontonummer und die Bankleitzahl sowie die Kartennummer ausgelesen. Der Kunde erteilt abweichend zum Electronic Cash mit seiner Unterschrift eine Lastschrift mit Einzugsermächtigung. Gegen Ausfälle (Rücklastschriften) kann ein Vertrag über Forderungsankauf abgeschlossen werden. Im Gegensatz zum abgeschafften POZ-Verfahren ist das Kreditinstitut des Karteninhabers bei Zahlungsausfällen jedoch nicht verpflichtet, Name und Adresse des Karteninhabers an den Händler weiterzugeben,[22] was ein erhöhtes Risiko für den Händler darstellt.
  • POZ (Point of Sale ohne Zahlungsgarantie), im Gegensatz zum OLV und ELV, die Verfahren des Handels sind, war POZ von seiner Einführung im Jahr 1994 bis zu seiner Abschaffung am 31. Dezember 2006 ein Verfahren des Zentralen Kreditausschusses (ZKA, wie die DK damals hieß). Während des Bezahlvorganges erfolgte eine Sperrabfrage bei der Kopfstelle des Karten ausgebenden Kreditinstituts. War die Karte nicht als gesperrt gemeldet, wurde vom Händler eine Lastschrift erstellt. Der Kunde erteilte mit seiner Unterschrift eine Lastschrift mit Einzugsermächtigung und gab sich damit einverstanden, dass sein Kreditinstitut auf Anfrage Name und Adresse an den Händler (bei Ausfällen bzw. Rücklastschriften) weitergibt. Die Kosten lagen bei 5 Cent pro Sperrabfrage. Am Einzelhandelsumsatz hatte POZ im Jahre 2005 einen Anteil von 2,3 %.[20]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b GfK-Studie Juli 2015 – Bekanntheit girocard in Deutschland. (PDF; 812 kB) Management Summary. (Nicht mehr online verfügbar.) EURO Kartensysteme, Juli 2015, archiviert vom Original am 15. März 2016; abgerufen am 28. April 2019.
  2. Aus für Maestro-Funktion: Naht das Ende der Girocard? In: tagesschau.de. Abgerufen am 27. November 2021.
  3. girocard Statistik 2007–2015. (PDF; 430 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Die Deutsche Kreditwirtschaft, archiviert vom Original am 9. April 2016; abgerufen am 28. April 2019.
  4. Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Zahlungsverhalten in Deutschland 2014. 2015, S. 25 (Online [PDF; 1,3 MB; abgerufen am 9. April 2016]).
  5. Kasse statt Bankschalter – Welche Supermärkte den Service anbieten. Handelsblatt, 12. Mai 2021
  6. Bargeld abheben im Supermarkt: Welche Vorteile der Service hat. Augsburger Allgemeine, 26. September 2018
  7. Technischer Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am Electronic Cash-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen). (electronic-cash.de [PDF; abgerufen am 14. April 2010]). PDF (Memento vom 4. März 2011 im Internet Archive)
  8. Andreas Neuhaus: Das Comeback der „EC-Karte“. Handelsblatt, Online am 24. Juli 2017
  9. Bundeskartellamt (Hrsg.): Fusionsverfahren Verfügung gemäß § 40 Abs. 2 GWB. (Memento vom 14. November 2011 im Internet Archive) (PDF; 313 kB, S. 45).
  10. Arno Maierbrugger: Deutsche Easycash stürzt sich auf österreichischen Markt. (Memento vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive) wirtschaftsblatt.at, 6. Dezember 2007
  11. Liste der durch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) zugelassenen Netzbetreiber im electronic cash-System. (PDF) Die Deutsche Kreditwirtschaft, September 2019, abgerufen am 5. September 2019.
  12. Spiegel online: Sicherheitslücke Terminals für EC-Kartenzahlung unsicher. Abgerufen am 13. Juli 2012
  13. Jakob Schlandt: Sicherheitslücke bei EC-Karten. (Memento vom 17. Juli 2012 im Internet Archive) Frankfurter Rundschau online. Abgerufen am 13. Juli 2012
  14. heise online: Schutz vor Skimming: BKA fordert magnetstreifenlose EC-Karten. 2. Januar 2010 (abgerufen am 2. Januar 2010)
  15. REA Card GmbH: Änderungen im Verfahren »Electronic Cash« mit Einführung des TA 7.0. (PDF; 75 kB) Fachdokumentation. Artikel Nr. 041400072, Version 1.0. 2007
  16. Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge In: Amtsblatt der Europäischen Union. 19. Mai 2015.
  17. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. Berlin: @1@2Vorlage:Toter Link/www.wvb.de(Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: Sonderbedingungen für Datenfernübertragung) Mai 2002, S. 34.
  18. Spezifikation der Datenformate. (PDF) Anlage 3 der Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen. In: ebics.de. Abgerufen am 2. Mai 2022.
  19. mik/dpa-AFX: Deutsche bezahlen erstmals mehr mit Karte als mit Bargeld. In: Spiegel Online. 7. Mai 2019, abgerufen am 14. Mai 2020.
  20. a b c d InterCard: EC-Karte plus Unterschrift. (Memento vom 8. September 2013 im Internet Archive) (PDF; 235 kB) POS-Manager Technology, Heft 6/2006
  21. a b EHI Retail Institute: Grafik
  22. L. G. Wuppertal, Urteil vom 23. Dezember 1996, Az.: 14 O 113/96, NJW-RR 1998, 775