Grooming (Pädokriminalität)

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Als Grooming (zu Deutsch sinngemäß „Anbahnung“) wird die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht bezeichnet, indem stufenweise ihr Vertrauen erschlichen wird.

Beschreibung

Während sich der Begriff im Englischen sowohl auf Voll- als auch auf Minderjährige beziehen kann, hat er sich im Deutschen als auf Minderjährige (Kinder und Jugendliche) bezogen eingebürgert. Das englische Wort grooming „striegeln, zurechtmachen, vorbereiten“ bezieht sich hierbei darauf, dass den potentiellen Opfern zunächst geschmeichelt wird und/oder Geschenke gemacht werden, um ihr Vertrauen zu erlangen. Geschieht dies im Internet – etwa in Chats oder in sozialen Netzwerken –, spricht man von Cyber-Grooming.

Rechtslage

Bis zum Schutzalter (in Deutschland 14 Jahre) sind sexuelle Handlungen generell verboten. Sie gelten als sexueller Missbrauch von Kindern und werden strafrechtlich verfolgt. Das Schutzalter ist eine in den einzelnen Ländern unterschiedliche Altersgrenze, ob und wann Handlungen strafbar sind.

Bei der Frage, ob Grooming strafrechtlich relevant ist, spielen auch Aspekte wie die Position des handelnden Erwachsenen – ob es sich dabei etwa um ein Familienmitglied oder einen Lehrer handelt (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) – eine gewichtige Rolle. In manchen Ländern spielt es auch eine Rolle, ob es sich um verschieden- oder gleichgeschlechtliche Handlungen dreht.

Einzelnachweise