Hauptzollamt

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Hauptzollämter, kurz HZA, sind (mit den Zollämtern als Dienststellen) örtliche Bundesfinanzbehörden. Sie verwalten und erheben die Zölle und Verbrauchsteuern, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer und überwachen die Einhaltung aller Vorschriften im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung. Als Vollzugsbehörde sind die 41 Hauptzollämter in Deutschland zuständig für die Kontrolle und Strafverfolgung im Aufgabenbereich der Zollverwaltung. Sie unterstehen der Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde und dem Bundesministerium der Finanzen als oberste Bundesbehörde.

Sie befinden sich in Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Darmstadt, Dresden, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Frankfurt (Oder), Gießen, Hamburg, Hannover, Heilbronn, Itzehoe, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Landshut, Lörrach, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, Potsdam, Regensburg, Rosenheim, Saarbrücken, Schweinfurt, Singen, Stralsund, Stuttgart und Ulm.

Aufbau

Ein Hauptzollamt ist in Sachgebiete gegliedert und seine untergeordneten Dienststellen bestehen aus Zollämtern und Abfertigungsstellen.

Die Hauptzollämter bis 2008

Der organisatorische Aufbau eines Hauptzollamtes sah bis 2008 folgendermaßen aus:

Die Hauptzollämter seit 2008

Der Aufbau hat sich im Rahmen des Projekts Strukturentwicklung Zoll erheblich geändert und neben Änderungen in der Struktur der Sachgebiete wurde ein Großteil der waffentragenden Bereiche an die Sachgebiete C angegliedert. Das Personal und die Aufgaben der alten Sachgebiete C befinden sich jetzt in den Sachgebieten B, sowie einige Änderungen mehr:

Siehe auch

Weblinks