Grenzaufsichtsdienst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Grenzaufsichtsdienst (abgekürzt GAD) war eine uniformierte und bewaffnete Arbeitseinheit der Bundeszollverwaltung. Sie beschäftigte sich primär mit der zollrechtlichen und grenzpolizeilichen Überwachung der Zollgrenzen der Europäischen Union. Zu ihren Hauptaufgaben gehörte es, die Verbringung (Einfuhr, Ausfuhr, Durchleitung) von verbotenen Waren und Substanzen zu verhindern (siehe Grenzaufsicht und Schmuggel), beziehungsweise deren beschränkten Verkehr zu überwachen (siehe VuB-Regeln).

Mit Harmonisierung des EU-Binnenmarktes und dem Beitritt weiterer Staaten zur EU ist der GAD an diesen Grenzen überflüssig geworden oder wurde von einer anderen Arbeitseinheit der deutschen Zollverwaltung, den Mobilen Kontrollgruppen, ersetzt. Die noch verbliebenen Aufgaben des Grenzaufsichtsdienstes an der Grenze zur Schweiz, an internationalen Flughäfen und an der Nord- und Ostsee (Wasserzoll) werden seit der Umsetzung des Projektes Strukturentwicklung Zoll durch die neugebildeten Kontrolleinheiten wahrgenommen.

Aufbau

Der GAD gliederte sich wie folgt:

Bundesministerium der Finanzen

Bundesfinanzdirektion (bis 2007: Oberfinanzdirektion)
Hauptzollamt
Zollkommissariat (Grenzaufsichtsdienst)
Grenzaufsichtsstelle (Grenzaufsichtsdienst, Landzolldienst)
Zollschiffsstation (Grenzaufsichtsdienst; Wasserzolldienst)

Geschichte

Zur Geschichte siehe auch den Hauptartikel Zollgrenzschutz (1937–1949).

Siehe auch

Weblinks