Hausgut
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Als Hausgut bezeichnet man im Gegensatz zum Reichsgut die Güter, Immobilien, Ländereien sowie die finanziellen (Zehnt) und damit verbundenen hoheitlichen Privilegien, die im Mittelalter einer Adelsfamilie eigen waren und die innerhalb dieser Familie vererbt wurden. Das Hausgut einer erloschenen Dynastie wurde, insbesondere seit Konrad II., als Reichsgut der nachfolgenden Dynastie betrachtet.