Hausorden

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Als Hausorden bezeichnet man die Orden regierender (oder vormals regierender) Häuser des Hochadels, die ursprünglich für den Souverän, seine Familie und seine Freunde oder Hofchargen gestiftet wurden. Manche dieser Orden bekamen im Laufe der Zeit den Charakter von Militär- oder Zivilverdienstorden, andere blieben den Angehörigen der Fürstenhäuser und ihren dynastischen Verwandten oder nahestehenden und „verdienten“ Unterstützern vorbehalten. Auch im 19. Jahrhundert wurden noch Hausorden gestiftet; eine klare Abgrenzung zu den Verdienstorden gab es nie. Der Oldenburgische Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig deutet schon im Namen auf eine Doppelfunktion hin.

In modernen konstitutionellen Monarchien, wie den Niederlanden oder Großbritannien, sind die Monarchen persönlich für die Auszeichnungen mit Hausorden verantwortlich, nicht (wie bei den Verdienstorden) die Regierungen. Bei den vormals regierenden Häusern sind die jeweiligen Familienoberhäupter zugleich bis heute die „Großmeister“ der Hausorden.

Charakteristika

Zu den charakteristischen Merkmalen der Hausorden gehören u. a. der Erwerb des Hausordens durch die Prinzen (und bisweilen auch Prinzessinnen) der Dynastie durch Geburt oder infolge Verleihung zum 18. oder 21. Geburtstag, manchmal auch die Begrenzung der Anzahl der sonstigen Ritter. Gewöhnlich kamen (oder kommen) die Ordensträger an einem bestimmten Tag zum jährlichen Ordensfest zusammen, das häufig aus einem Kirchgang im Ordensornat sowie einer Versammlung und einem Festmahl besteht.

Um nur einige der bekanntesten zu erwähnen: Der Hosenbandorden ist der höchste Hausorden der englischen Krone seit 1348, der Orden vom Goldenen Vlies, gestiftet 1430 von den Burgunderherzögen, wurde von ihren Erben, den Habsburgern in Österreich und Spanien, übernommen und wird bis heute von deren Nachfolgern, den spanischen Bourbonenkönigen und dem jeweiligen Chef des Erzhauses Habsburg-Lothringen, verliehen. Der dänische Elefanten-Orden geht auf das Jahr 1462 zurück. Der preußische Schwarze-Adler-Orden wurde 1701 gestiftet. Der Hausritterorden vom Hl. Georg wird bis heute vom Chef des Hauses Wittelsbach verliehen, der sogar einen eigenen Orden nur an Damen verleiht, den Theresienorden.

Adolf Hitler erließ 1936 ein Verbot der Verleihung deutscher dynastischer Orden. Nach 1949 wurden die Verleihungen von vielen der ehemaligen deutschen Königs-, Herzogs- und Fürstenhäuser aufgrund des Prinzips der Allgemeinen Handlungsfreiheit des Grundgesetzes wieder aufgenommen.[1]

Es gibt folgende Hausorden europäischer Dynastien:

Deutschland

Albanien

Brasilien (Haus Orléans und Bragança)

Bulgarien

Dänemark

Frankreich

(1. und 2. Königreich):

(1. Kaiserreich):

Georgien

Griechenland (Königreich)

Großbritannien

Italien

Monaco

Montenegro

Niederlande

Österreich-Ungarn (Habsburg)

Portugal

Rumänien (Königreich)

Russland (Zarentum)

Schweden

Serbien

Sizilien (Haus Bourbon)

Spanien

Spanische Krone:

Andere:

Einzelnachweise

  1. Nicht anders als etwa Schützenvereine das selbstverständliche Recht haben, Schützenketten zu verleihen.

Weblinks