Heinrich Amadeus Wolff

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Heinrich Amadeus Wolff (* 25. Juni 1965 in Heidelberg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und seit dem 3. Juni 2022 Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Leben

Wolff ist der Sohn des Rechtswissenschaftlers Ernst Amadeus Wolff. Nach seinem Abitur 1985 in Darmstadt auf dem Ludwig-Georgs-Gymnasium studierte Wolff von 1985 bis 1990 Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg, Tübingen, Bonn, Freiburg und Heidelberg. Von 1990 bis 1993 war er als Hilfskraft bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter auf geteilter Stelle bei Eberhard Schmidt-Aßmann in Heidelberg tätig. Seine Staatsexamina legte er 1991 in Heidelberg und 1994 in Stuttgart ab.

Ab 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht bei Richter Paul Kirchhof tätig, zudem war er von 1994 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Assistent bei Helmut Quaritsch an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. 1996 promovierte er dort auch zum Dr. rer. publ. (Doktor der Verwaltungswissenschaften). Von 1996 bis 1998 war dort auch als Lehrbeauftragter tätig. 1998 erfolgte seine Habilitation für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, ebenfalls an der DHV Speyer. Von 1998 bis 2000 war Wolff im Bundesministerium des Innern tätig. Nach einem Lehrauftrag an der Universität Potsdam im Wintersemester 1998/99 war er von 2000 bis 2006 Universitätsprofessor an der LMU München. Vom Wintersemester 2006/07 bis zum Wintersemester 2013/14 hatte er den Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht und Verfassungsgeschichte an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) inne. Seit dem Sommersemester 2014 ist er Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information an der Universität Bayreuth.

Am 2. Juni 2022 wählte der Bundestag Wolff zum Richter des Bundesverfassungsgerichts als Nachfolger von Andreas Paulus. Die FDP hatte Wolff zuvor nominiert.[1] Er wurde schließlich am 3. Juni 2022 von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt[2] und am 22. Juli 2022 in einer Feierstunde mit ukrainischer Musik von Myroslaw Skoryk und Mykola Lyssenko in Karlsruhe begrüßt.[3]

Forschungsinteressen

Nach seiner eigenen Präsentation liegen seine Forschungsinteressen auf der ganzen Breite des Öffentlichen Rechts, mitsamt den inter- und supranationalen Verflechtungen. Wesentliches allgemeines Kennzeichen seiner Forschung sind danach das Bemühen um

Thematisch finden sich Schwerpunkte in den Bereichen des Verfassungsrechts von Bund und Ländern, des Allgemeinen Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozessrechts, des Planungs-, Umwelt- und Technikrechts, des Sicherheitsrechts und des öffentlichen Dienstrechts.

Rechtspraxis und Politikberatung

Wolff trat regelmäßig als Gutachter und Prozessvertreter für den Bund, die Länder und Interessensverbände auf und wurde wiederholt als Sachverständiger in Ausschüssen der Parlamente des Bundes und der Länder gehört. Vor dem Bundesverfassungsgericht war er an mehreren Senatsverfahren als Verfahrensbevollmächtigter für die Antragsteller und als Vertreter für den Bund oder die Länder beteiligt.[4]

Schriften (Auswahl)

  • (Hrsg.) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Handkommentar. Nomos, Baden-Baden 2018, ISBN 978-3-8487-4815-0.
  • mit Josef Franz Lindner, Markus Möstl: Verfassung des Freistaates Bayern. Kommentar, 2. Auflage, C. H. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-68721-1.
  • Das Schichtplanmodell der bayerischen Vollzugspolizei im Lichte der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Kovac, Hamburg 2016.
  • mit Peter Häberle, Michael Kilian (Hrsg.): Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts. Deutschland, Österreich, Schweiz. De Gruyter, Berlin/Boston 2015, 2. Auflage, 2018, ISBN 978-3-11-054145-8.
  • Haushaltsentlastung auf Kosten der Beamten im Beitrittsgebiet. Die Anrechnung der Rente auf die Versorgung bei Beamten mit Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet gem. § 14 Abs. 5 BeamtVG und § 12a BeamtVG. Kovac, Hamburg 2010.
  • Die Steuerung der Arzneimittelverordnung des Vertragsarztes durch Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses. Reichweite und Grenzen nach § 92 Abs. 2 S. 7 SGB V. Kovac, Hamburg 2009.
  • Selbstbelastung und Verfahrenstrennung. Das Verbot des Zwangs zur aktiven Mitwirkung am eigenen Strafverfahren und seine Ausstrahlungswirkung auf die gesetzlichen Mitwirkungspflichten des Verwaltungsrechts. Duncker und Humblot, Berlin 1997.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundestag wählt Heinrich Amadeus Wolff zum Verfassungsrichter. In: Der Spiegel. 2. Juni 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 2. Juni 2022]).
  2. Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Entlassung und Ernennung. In: bundespraesident.de. Bundespräsidialamt, abgerufen am 3. Juni 2022.
  3. Marlene Grunert: Eine liberale Stimme geht – weitere Richterwechsel stehen an. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22. Juli 2022, abgerufen am 22. Juli 2022.
  4. Bspw. R-Besoldung, Ballungsraum-Zulage, Nichtraucherschutz-Gesetze, Tarifansage bei CallbyCall/Deal im Strafverfahren, Berliner Mietendeckel, Parlamentsbeteiligung bei Amtshilfehandlungen der Bundeswehr, Unterausschüsse des Vermittlungsausschusses/, Polizei beim deutschen Bundestag, Alimentation kinderreicher Richter, jeweils auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt abgerufen am 14. Mai 2022).