Paul Kirchhof

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Paul Kirchhof bei der Buchvorstellung Ohne Familie ist kein Staat zu machen (2018)

Paul Kirchhof (* 21. Februar 1943 in Osnabrück) ist ein deutscher Verfassungs- und Steuerrechtler. Kirchhof hatte an der Universität Heidelberg einen Lehrstuhl für Staatsrecht inne und war Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. Am 7. Juni 2013 hielt er seine Abschiedsvorlesung.[1] Von 1987 bis 1999 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Zur Person

Paul Kirchhof ist ein Jurist auf den Gebieten des Staatsrechts, der Finanzverfassung und des Steuerrechts sowie des Europarechts. Seine Forschungen und Arbeiten haben über Jahrzehnte die Entwicklung der Ertragssteuern, des Verfassungsrechts und der europäischen Integration Deutschlands geprägt. Er ist Mitherausgeber des zehnbändigen Handbuchs des deutschen Staatsrechts und eines Kommentars zum Einkommensteuerrecht.

Kirchhof ist Mitglied der katholischen Studentenverbindungen K.St.V. Rheno-Palatia Freiburg, K.St.V. Saxonia München, K.S.St.V. Alemannia München sowie Ehrenphilister des KStV Arminia Bonn im KV. Er ist seit 2016 Ehrenmitglied der K.D.St.V. Ferdinandea/ Prag, Bamberg zu Heidelberg im CV und seit 2017 außerdem Ehrenmitglied der KDStV Arminia Heidelberg im CV. Er ist zudem Vorsitzender des Kuratoriums der Eugen-Biser-Stiftung und Vertrauensdozent des Cusanuswerks in Heidelberg.

Ausbildung

Kirchhof ging in Osnabrück und ab 1953 in Karlsruhe (Bismarck-Gymnasium) zur Schule, wo sein Vater Richter am Bundesgerichtshof war. Paul Kirchhof war Stipendiat der Bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk. Nach dem juristischen Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München (Staatsprüfungen in München 1966 und Stuttgart 1969) wurde er bei Peter Lerche an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit der Dissertation Der Begriff der hoheitsrechtlichen Befugnisse in Artikel 33 Absatz IV des Grundgesetzes zum Dr. jur. promoviert. Danach war er wissenschaftlicher Assistent bei Klaus Vogel am Institut für deutsches und internationales Steuerrecht an der Universität Heidelberg und habilitierte sich 1974 an der Juristischen Fakultät für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Wirtschaftsverwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht sowie Verwaltungslehre mit der Arbeit Verwalten durch mittelbares Einwirken.

Von 1975 bis 1981 war Kirchhof ordentlicher Professor für Öffentliches Recht und als Nachfolger Friedrich Kleins Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Universität Münster. Auf Kirchhof folgte Dieter Birk. Von 1976 bis 1978 war er Prorektor. 1981 wurde Kirchhof Professor an der Universität Heidelberg und Direktor des dortigen Instituts für Finanz- und Steuerrecht. Von 2000 bis 2001 leitete er auch die Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch in Heidelberg.

Familie

Paul Kirchhof ist der Sohn des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof Ferdinand Kirchhof sr.[2] und der Bruder des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof. Sein Großvater war „Tischlermeister und Holzschnitzer“.[3] Paul Kirchhof ist römisch-katholisch, verheiratet und hat zwei Söhne und zwei Töchter, darunter Charlotte Kreuter-Kirchhof.

Lebensabschnitte

1974 bis 1999

1987 wurde Kirchhof auf Vorschlag der CDU als parteiloser Richter in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe berufen, dem er bis 1999 angehörte. Unter seinem Einfluss entstand der viel beachtete Auftrag an den Gesetzgeber, Betreuungs- und Erziehungskosten von Kindern beim Existenzminimum steuerlich zu berücksichtigen. Ebenso argumentiert er, dass die Grundrechte und weitere Wertungen des Grundgesetzes einen besonderen Schutz von Ehe und Familie enthielten, der sich auch auf die Steuerpolitik erstrecke. Der Steuergesetzgebung sei vorgegeben, Ehen und Familien mit unternehmerischen Erwerbsgemeinschaften mindestens gleich zu behandeln oder besserzustellen. Es dürfe nicht nur Unternehmern erlaubt sein, Einnahmen und Ausgaben zu verrechnen. Diese Möglichkeit müsse Gemeinschaften wie Ehen und Familien ebenso offenstehen.

Neben der Steuerpolitik war Kirchhof einer der europaskeptischen Richter im Zweiten Senat, was sich besonders im Maastricht-Urteil (E 89, 155) niederschlug, an dem er als Berichterstatter maßgeblich beteiligt war. Die dort vertretene Ansicht, dass das Bundesverfassungsgericht eine Prüfungskompetenz bezüglich „ausbrechender Rechtsakte der Gemeinschaft“ innehabe, hat zu erheblichen Diskussionen in der Wissenschaft geführt. Diese Linie ist nach seinem Ausscheiden aus dem Senat vom BVerfG zwar deutlich relativiert (Bananenmarktordnungs-Beschluss, E 102, 147), aber nicht ausdrücklich verworfen worden.

1995 hat er als Berichterstatter in einem Verfahren zur Berechnung der steuerlichen Einheitswerte (BVerfGE 93,121 v. 22.6.1995) den sog. Halbteilungsgrundsatz erfunden. Danach dürfe der Staat dem Bürger nicht mehr als ungefähr die Hälfte seines Einkommens wegsteuern. Kritiker, wie Ernst-Wolfgang Böckenförde, sahen darin eine zu große Einschränkung der Regierung in der Steuerpolitik. Dennoch wurde der Grundsatz von einer breiten Mehrheit im 2. Senat mitgetragen. Im Jahre 2006 wurde die Entscheidung jedoch revidiert. (2 BvR 2194/99, 18.1.2006)

Weitere wichtige Entscheidungen, an denen Kirchhof beteiligt war, waren die Euroentscheidung sowie die Entscheidung zu Somalia und dem AWACS-Einsatz.

2000 bis heute

Seit 2000 leitete Kirchhof neben dem Lehrstuhl an der Juristischen Fakultät zusätzlich die Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch an der Universität Heidelberg und erarbeitete dort ein eigenes Steuermodell, das auf den Grundsätzen eines sich aus dem Wirtschaftsleben heraushaltenden Staates basiert und das das Steuerrecht erheblich vereinfachen soll (Einkommensteuergesetzbuch).

Ab 2003 war Kirchhof Mitherausgeber der christlichen Wochenzeitung Rheinischer Merkur. Er war Ende 2004 bis zum 15. Juli 2006 Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG sowie Mitglied des Aufsichtsrats der Allianz Leben. Außerdem war er Beisitzer im Vorstand der Görres-Gesellschaft.

Als Parteiloser gehörte er zum Kompetenzteam der CDU/CSU um Kanzlerkandidatin Angela Merkel für die Bundestagswahl 2005 und sollte als Finanzminister ihrem ersten möglichen Kabinett angehören. Die Union strebte eine Koalition mit der FDP an; Kirchhof erklärte, dass er in einer großen Koalition nicht Finanzminister werden wolle.

Günter Bannas (FAZ) schrieb 2021: Kirchhof war mit den Tiefen und Untiefen der Politik und der politischen Kommunikation nicht vertraut. In der Steuerpolitik entpuppte er sich als Überzeugungstäter der reinen Lehre. Merkel hatte zwar seine Zusage, er werde sich an die Vorgaben des Wahlprogramms halten. Doch ließ er sich zunehmend verleiten, seine abweichenden Thesen zur Vereinfachung von Steuertarifen öffentlich zu erläutern. Mit Äußerungen, Nachtzuschläge von Krankenschwestern und Schichtarbeitern zu besteuern, brachte er ganze Wählergruppen gegen sich und die Kanzlerkandidatin auf. [...] Zu spät bemerkten Merkel und Kauder, dass Kirchhof nur begrenzt beratungsfähig sei. Es nutzte nichts, dass ihm der frühere CDU-Bundesgeschäftsführer und Merkel-Vertraute Willi Hausmann als Berater zur Seite gestellt wurde. Kirchhofs Interviews waren nicht wahlkampftauglich. [...] Es half nicht, dass Kirchhof volle Hallen hatte und der CDU-Mittelstand jubelte.[4]

Kirchhof wurde die Ehrendoktorwürde 2006 durch die Universität Osnabrück sowie 2008 von der Ukrainischen Freien Universität München verliehen.

Er war Präsident des 65. und 66. Deutschen Juristentages. Von 2001 bis 2007 war Kirchhof Vorsitzender der deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft.

Kirchhof war vom 1. April 2013 bis 18. April 2015 Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.[5]

Im Sommersemester 2016 lehrte er im Rahmen der Otto-von-Freising-Gastprofessur an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.[6]

Rechtsprechung

Aus der Rechtsprechung sind folgende Entscheidungen hervorzuheben, an denen Kirchhof mitwirkte (Fundstellen sind im BVerfGE-Format angegeben):

  • Kinderexistenzminimum I (E 99, 246), Kinderexistenzminimum II (E 99, 268), Kinderexistenzminimum III (E 99, 273) – Eltern können, wenn sie einen Teil ihres Einkommens zur Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht an ihre Kinder weitergeben, auch nicht in der Weise verfügen, dass sie daraus Steuern zahlen. Dieser Teil ihres Einkommens gehört den Kindern. Der Teil kann nach der Rechtsordnung nicht den Eltern, sondern muss den Kindern zugerechnet werden.
  • Familienlastenausgleich II (E 99, 216) – Gleichstellung von Familien und nichtehelichen Lebensgemeinschaften hinsichtlich Kinderbetreuungskosten
  • Verfassungswidrigkeit von konfiskatorischen Abgaben, insbesondere Vermögensteuer (E 93, 121). In diesem Urteil etablierte das Bundesverfassungsgericht unter Federführung von Kirchhof den später wieder aufgegebenen so genannten Halbteilungsgrundsatz.
  • Zinsbesteuerung (E 84, 239) – Eine Besteuerung der Kapitalerträge, die ausschließlich auf der Steuererklärung (Deklaration) beruht, ohne kontrolliert werden zu können (Verifikation), leidet an einem strukturellen Vollzugsdefizit und verstößt deshalb gegen den Gleichheitssatz.
  • Maastricht-Urteil (E 89, 155)
  • Euro-Entscheidung (E 97, 350)
  • Finanzverfassung: Entscheidungen zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern: Finanzausgleich II (E 86, 118) und Finanzausgleich III (E 101, 158); Verfassungswidrigkeit des „Kohlepfennigs“ (E 91, 186)
  • Überhangmandate II (E 95, 335): Das Gericht wies durch Patt eine Normenkontrolle zurück, die Überhangmandate bei Bundestagswahlen und dadurch erhebliche Ungleichheiten beim Gewicht von Wählerstimmen rügte. Kirchhof gehörte der Fraktion im Gericht an, die die Überhangmandate und das bestehende Wahlsystem bestätigte.

Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt ist der Einfluss seines Wirkens erkennbar:

Politische Standpunkte

Familienpolitik

Der Schutz sowie die Förderung der Familie bilden einen zentralen Punkt in der politischen Überzeugung Kirchhofs. Als Verfassungsrichter setzte er sich für eine Besserstellung von Familien und Kindern ein. Er argumentiert, dass es jedem freistehe, ob er heiratet und Kinder hat – sollten jedoch alle oder bereits mehrheitlich die Menschen sich dagegen entscheiden, würden – logisch zu Ende gedacht – Gesellschaft und Staat wirtschaftlich kollabieren (Diogenes-Paradoxon, Böckenförde-Dilemma). Daher sei es Staatsaufgabe, eine aktiv fördernde Position zu beziehen.

Kirchhof spricht sich in der Familienpolitik für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus. Er fordert eine bessere Betreuung durch mehr Krippen- und Kindergartenplätze sowie bessere Rückkehrgarantien zum Arbeitsplatz, aber dezidiert auch eine Stärkung der Rechte (z. B. bei der Rente) von erziehenden, nicht arbeitenden Müttern. Kirchhof war Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

Im Jahre 2002 hat Kirchhof in einem Vorwort zu einem Buch (Abenteuer Familie) von Jürgen und Martine Liminski über deren Familie mit zehn Kindern geschrieben, „die Mutter“ mache „in der Familie“ […] „Karriere“, als „Familienmanagerin“ gebe sie ihren Kindern „vor allem Zeit. [Sie] gibt ihnen auf dieser Grundlage Zärtlichkeit, Zuwendung und ein Zuhause […]. Auch der Vater sieht seine erste Verantwortung in seinem Familienberuf und erst dann in seinem Erwerbsberuf“. Der Vater erziehe „die Kinder in ihrer Zugehörigkeit zu Familie, Staat, marktwirtschaftlicher Ordnung, Kulturgemeinschaft und Kirche“.

In der Folge wurde dieses Plädoyer als grundsätzliche weltanschauliche Stellungnahme wahrgenommen, und zum Teil – beispielsweise von Bundeskanzler Gerhard Schröder im TV-Duell mit Angela Merkel – als „reaktionär“ und „anti-emanzipatorisch“ kritisiert. In späteren Interviews verwahrte sich Kirchhof gegen diesen Vorwurf und verwies darauf, dass sich das Vorwort ausdrücklich auf die 12-köpfige Familie Liminski in dem Buch beziehe, die zwar in ihrer Kindererziehung ein „Ideal“ darstelle, das aber nicht als Maßstab für jedermann verallgemeinert werden dürfe, was aber im Wahlkampf 2005 „böswillig“ geschehen sei. Die heutige Lebenssituation junger Frauen entspreche der seiner beiden Töchter und seiner beiden Schwiegertöchter, sie verbänden Familie und Beruf.

In der Kontroverse um das Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahr 2001 leitete Kirchhof aus Art. 6 Grundgesetz, der Ehe und Familie unter den „besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ stellte, ein Abstandsgebot ab, welches eine rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe verbiete. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Auffassung seines früheren Mitglieds nicht und entschied, dass das Grundgesetz eine besonders aktive Förderung von Ehe und Familie verlange, aber kein Abstandsgebot kenne.[7]

Rentenpolitik

Im deutschen Rentensystem befürwortet er eine stärkere zweite Säule nach dem Kapitaldeckungsprinzip neben dem derzeitigen Kapitalumlageprinzip, langfristig sogar den kompletten Umstieg auf das Kapitaldeckungsprinzip, dies allerdings mit staatlicher Unterstützung. Paul Kirchhof geht davon aus, dass in mittelfristiger Sicht die Beitragszahler nicht mehr für die Menschen in der Rente aufkommen könnten, da dann je nach Modell ein Rentner auf zwei Beitragszahler komme. Ökonomen argumentieren allerdings oft, dass auch kapitalgedeckte Systeme von der Alterung nicht unbetroffen bleiben, vgl. Kapitaldeckungsverfahren.

Steuerpolitik

Kirchhof wollte im Falle einer möglichen Koalition zwischen CDU/CSU und FDP in der 16. Legislaturperiode als Bundesfinanzminister die Steuerpolitik der Regierung umsetzen. Langfristig strebt er anstelle des in Deutschland üblichen progressiven Verlaufs der Einkommensteuer einen Grenzstufentarif von 15, 20 und 25 % für alle Einkommensgruppen an. Freibeträge und Sozialausgleich sorgen aber auch im Steuermodell von Kirchhof für eine indirekte Progression des Durchschnittssteuersatzes. Im Jahr 2011 legte Kirchhof seine Vorschläge zur Reform des Bundessteuergesetzes vor.[8]

Kirchhof hat sich lange gegen eine Umsatzsteuererhöhung ausgesprochen, wollte sie dann aber im Zusammenhang mit einer Senkung der Lohnnebenkosten und einer Ausnahme für den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % mittragen. Inzwischen bezeichnet Kirchhof die vom Bundestag Ende Mai 2006 beschlossene Erhöhung der Umsatzsteuer unumwunden als „verfassungswidrig“.[9] Er ermuntert sogar jeden, Verfassungsbeschwerde dagegen einzulegen.

Die kontrovers diskutierten Vorschläge von Paul Kirchhof werden im Artikel Kirchhof-Modell beschrieben.

Rundfunkgebührenrecht

Die Reform des Rundfunkgebührenmodells zum 1. Januar 2013, die nicht mehr Rundfunkgerätebesitzer, sondern Inhaber von Wohnungen abgabenpflichtig macht, geht auf ein Gutachten Kirchhofs im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio zurück.[10]

Rettungsschirme

Kirchhof brachte am 22. März 2013 seine Meinung über staatliche Rettungsschirme in einem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichten Artikel Wachstum ohne Wert zum Ausdruck: Kreditfinanzierte Rettungsschirme wirken destabilisierend.[11]

Europäische Finanzpolitik

2020 kritisierte er die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank. Die EZB verletzte „die verfassungsrechtlich garantierte Substanz einer modernen Form des Privateigentums“ und betreibe „gerade die größte Umverteilung in der Geschichte der Europäischen Union.“[12] Ihre Politik mache „den Besitzer von Sachwerten reicher und den Sparer ärmer“.[13]

Mitgliedschaften

Werke (Auswahl)

  • Bundessteuergesetzbuch, Ein Reformentwurf zur Erneuerung des Steuerrechts. C.F. Müller, Heidelberg 2011, ISBN 978-3-8114-5429-3.
  • Das Maß der Gerechtigkeit: Bringt unser Land wieder ins Gleichgewicht! Droemer/Knaur, München 2009, ISBN 978-3-426-55406-7.
  • Das Gesetz der Hydra. Gebt den Bürgern ihren Staat zurück. Droemer Vg., München 2006, ISBN 3-426-27407-8, (Rezension: Der Staat als Bestechungsagentur).
  • Die Erneuerung des Staates. Eine lösbare Aufgabe. Herder, Freiburg 2006, ISBN 3-451-29074-X.
  • Freiheitlicher Wettbewerb und staatliche Autonomie – Solidarität. In: ORDO – Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 56, 2005, S. 55–60.
  • Perspektiven eines modernen Steuerrechts: Festschrift für Hermann Otto Solms. Berlin 2005, ISBN 978-3-503-09081-5.
  • Der Weg zu einem neuen Steuerrecht. Klar, verständlich, gerecht. 2005, dtv-Taschenbücher Band 34216, ISBN 3-423-34216-1.
  • mit Josef Isensee (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. 3. Auflage. (ab 2003), 13 Bände, C.F. Müller, Heidelberg.
  • Einkommensteuergesetz – Kompaktkommentar. C.F. Müller, Heidelberg, 10. Auflage 2011, ISBN 978-3-8114-2104-2.
  • Einkommensteuergesetz, Großkommentar. mit Hartmut Söhn und Rudolf Mellinghoff, Loseblattwerk, 20 Ordner, 1987–2013, ISBN 978-3-8114-1213-2.
  • Einkommensteuer-Gesetzbuch. C.F. Müller, Heidelberg 2005, ISBN 3-8114-5136-7.
  • Der Staat – eine Erneuerungsaufgabe. Herder 2005, ISBN 3-451-05555-4.
  • Der Staat als Garant und Gegner der Freiheit. Schöningh 2004, ISBN 3-506-71772-3.
  • Der sanfte Verlust der Freiheit. Carl Hanser Verlag, München 2004, ISBN 3-446-22689-3.
  • Besteuerung im Verfassungsstaat, Beiträge zur Ordnungstheorie und Ordnungspolitik. 2000, ISBN 3-16-147456-2.
  • Maßstäbe und Verfahren zur Verteilung der Umsatzsteuer nach Art. 106 Abs. 3 und Abs. 4, S. 1 GG. gemeinsam mit Wilhelm Geiger, Karl-Heinrich Hansmeyer, Karl Maria Hettlage, Gunter Kisker, Fritz Ossenbühl, Dieter Pohmer, Klaus Vogel, in: Heft 30 der Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, 1981
  • Verwalten durch mittelbares Einwirken. Heymann, Köln [u. a.] 1977, ISBN 3-452-18260-6. (Habilitationsschrift)
  • Der Begriff der hoheitsrechtlichen Befugnisse in Artikel 33 Absatz IV des Grundgesetzes. München 1968. (Dissertation)
  • Deutschland im Schuldensog. Der Weg vom Bürgen zurück zum Bürger. C. H. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-64043-8.
  • Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. 2010, erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio[14]

Ehrungen, Preise und Anerkennungen

Folgende Ehrungen wurden Paul Kirchhof zuteil:[15][16]

Kirchhof hat folgende Preise verliehen bekommen:

Literatur

Weblinks

Commons: Paul Kirchhof – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. youtube.com
  2. Ausführlicher Lebenslauf von Paul Kirchhof (PDF-Datei; 13 kB) (Memento vom 18. Juni 2007 im Internet Archive)
  3. Paul Kirchhof, Das Maß der Gerechtigkeit. Bringt unser Land wieder ins Gleichgewicht!, München 2009, S. 202.
  4. Wie die Ära Merkel begann. faz.net 25. September 2021.
  5. Pressemitteilung der Universität Heidelberg vom 23. April 2015.
  6. „Die Bedeutung von Freiheit u. Gleichheit für die aktuelle Politik: Zu Fragen der Europäischen Union, der Flüchtlingspolitik...", ku.de; Zugriff am 6. Februar 2018.
  7. BVerfGE 105, 313 Rz. 98 ff, sowie Leitsatz 3.
  8. bankingclub.de: Ein Reformentwurf zur Erneuerung des Steuerrechts (abgerufen am 16. Mai 2014)
  9. Spiegel Online, 2. Juni 2006
  10. Melanie Amann: „Der Rundfunkbeitrag ist wie eine Kurtaxe“. Der Vater der neuen GEZ-Gebühr, Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof, lobt sein Modell und rügt seichte Unterhaltung in ARD und ZDF. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Nr. 3. Frankfurt am Main 20. Januar 2013, S. 23 (faz.net [abgerufen am 21. Januar 2013]).
  11. FAZ, S. 8.
  12. Focus-Steuer-Spezial April 2020, S. 6.
  13. Focus-Steuer-Spezial April 2020, S. 7.
  14. Paul Kirchhof: Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio. (PDF) ARD, abgerufen am 1. Mai 2016.
  15. paul-kirchhof.de
  16. paul-kirchhof.de
  17. Helmut Glück, Walter Krämer, Eberhard Schöck (Hrsg.): Kulturpreis Deutsche Sprache 2005 – Reden und Ansprachen. Paderborn 2005, ISBN 978-3-931263-50-8.
  18. Deutscher Mittelstandspreis 2005
  19. web.archive.org
  20. Verleihung der Alexander-Rüstow-Plakette an Professor Dr. Dres.h.c. Paul Kirchhof, abgerufen am 6. Juni 2016.