Vollzugsdefizit

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Ein Vollzugsdefizit liegt vor, wenn eine Rechtsnorm in der Praxis (im Verwaltungsvollzug) nicht oder nur unzureichend umgesetzt wird.

Man unterscheidet zwei Fälle:

  • Faktisches Vollzugsdefizit: Die Verwaltung verzichtet aus Kostengründen, mangels Personal oder wegen politischer Hemmnisse auf eine vollständige Umsetzung. Ein faktisches Vollzugsdefizit besteht beispielsweise im Datenschutzrecht[1][2] oder im Steuerrecht bei Betriebsprüfungen[3].
  • Strukturelles Vollzugsdefizit: Dieser Fall liegt vor, wenn die mangelnde Durchsetzbarkeit schon im Gesetz angelegt ist, weil zum Beispiel eine notwendige Datenerhebung an gesetzlichen Regelungen scheitert, ein Vollzug aus politischen Gründen unterbleibt oder eine Regelung nur symbolischen Charakter hat. Ein strukturelles Vollzugsdefizit kann zur Verfassungswidrigkeit einer ansonsten verfassungskonformen Regelung führen, wenn durch das Vollzugsdefizit zum Beispiel der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Dies war in Deutschland laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Erhebung der Spekulationssteuer 1997 und 1998 der Fall. Auch im Zusammenhang mit der Einberufungspraxis der Bundeswehr wurde eine mögliche Verfassungswidrigkeit aufgrund einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes öffentlich diskutiert.

Siehe auch

Literatur

  • Eberhard Bohne: Der informale Rechtsstaat, 1981. ISBN 3-428-05032-0
  • Eberhard Bohne (Hrsg.): Erfahrungen mit dem Umweltauditgesetz: Vorträge und Diskussionsbeiträge auf dem Forum der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer, am 29. und 30. April 1997, Baden-Baden 1998. ISBN 3-7890-5531-X
  • Renate Mayntz (Hrsg.): Vollzugsprobleme der Umweltpolitik: empirische Untersuchung der Implementation von Gesetzen im Bereich der Luftreinhaltung und des Gewässerschutzes, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1978. ISBN 3-17-003144-9
  • Stephan Meyer: Strukturelle Vollzugsdefizite als Gleichheitsverstoß. Defizite und aktuelle Änderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in: DÖV 2005, S. 551 bis 559.

Einzelnachweise

  1. Thorben Burghardt, Klemens Böhm, Erik Buchmann, Jürgen Kühling, Anastasios Sivridis: A Study on the Lack of Enforcement of Data Protection Acts, in: Proceedings of the 3rd int. conference on e-democracy, Athen, 2009. (PDF, 125 KB)
  2. Jürgen Kühling, Anastasios Sivridis, Mathis Schwuchow, Thorben Burghardt: Das datenschutzrechtliche Vollzugsdefizit im Bereich der Telemedien — ein Schreckensbericht, in: Datenschutz und Datensicherheit - DuD, Volume 33, Number 6 / Juni 2009, 335-342
  3. Klaus-Dieter Drüen: Konzernbetriebsprüfung im föderalen Staat, in: StuW 2007, S. 112 (117 f.).