Isolan
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Strukturformel | |||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||
Name | Isolan | ||||||||||||
Andere Namen |
(1-Isopropyl-3-methylpyrazol-5-yl)-N,N-dimethylcarbamat | ||||||||||||
Summenformel | C10H17N3O2 | ||||||||||||
Kurzbeschreibung | |||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||
Molare Masse | 211,26 g·mol−1 | ||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig[1] | ||||||||||||
Dichte |
1,07 g·cm−3[1] | ||||||||||||
Siedepunkt |
103 °C (0,93 mbar)[1] | ||||||||||||
Dampfdruck | |||||||||||||
Löslichkeit |
mischbar mit Wasser und den meisten organischen Lösungsmitteln[2] | ||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||
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Toxikologische Daten | |||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Isolan ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Carbamate.
Gewinnung und Darstellung
Isolan kann durch Reaktion des Kaliumsalzes der Enolform von 1-Isopropyl-3-methyl-5-pyrazolon mit Dimethylcarbamoylchlorid gewonnen werden.[2]
Eigenschaften
Isolan ist eine sehr giftige farblose Flüssigkeit, die mischbar mit Wasser ist.[2]
Verwendung
Isolan wird als Insektizid verwendet.[2]
Zulassung
In die Liste der in der Europäischen Union zulässigen Pflanzenschutzmittel ist Isolan nicht verzeichnet.[4] In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zugelassen.[5]
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h Eintrag zu Isolan in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 4. Januar 2013. (JavaScript erforderlich)
- ↑ a b c d e Eintrag zu ISOLAN in der Hazardous Substances Data Bank, abgerufen am 4. Januar 2013 (online auf PubChem).
- ↑ Eintrag zu 1-isopropyl-3-methylpyrazol-5-yl dimethylcarbamate im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. August 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission vom 20. November 2002 zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhan gI dieser Richtlinie sowie den Widerruf der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen (PDF)
- ↑ Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Isolane in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs und Deutschlands, abgerufen am 24. Februar 2016.