Jüngster Reichsabschied

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Immerwährender Reichstag

Als Jüngster Reichsabschied (lateinisch recessus imperii novissimus) wurde das Schlussdokument des Regensburger Reichstages von 1653/1654 bezeichnet. Bei dem Dokument mit der ungewöhnlichen Bezeichnung handelt es sich um den letzten Reichsabschied eines offiziell einberufenen und beendeten Reichstages des Heiligen Römischen Reiches. Dieser letzte offizielle Reichstag war zugleich auch der erste Reichstag nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges. Er sollte sich mit Fragen und Problemen beschäftigen, die beim Abschluss des Westfälischen Friedens ungeklärt geblieben waren. Einige schwierige Aufgaben konnten nicht abgeschlossen werden. Auch der 10 Jahre später 1663 nach Regensburg einberufene Reichstag konnte alte und auch neue Probleme nicht lösen und wurde deshalb nicht offiziell beendet und bald als Immerwährender Reichstag bezeichnet. Auch die gefassten Beschlüsse, wurden nicht mehr als offizielle Reichsabschiede erarbeitet und konnten auch nicht mehr so bezeichnet werden. Stattdessen wurden diese Beschlüsse nur als Reichsschlüsse bezeichnet.

Verlauf des Reichstages

Ehrenpforte für Kaiser Ferdinand

Ziel des Reichstages war es, die während der Verhandlungen zum Westfälischen Frieden offen gebliebenen Fragen zu beraten. Nach den Festlegungen des Westfälischen Friedens hätte der Reichstag bereits am 18. Oktober 1649 eröffnet werden müssen. Tatsächlich wurde er jedoch erst für Ende Oktober 1652 ausgeschrieben. Kaiser Ferdinand III. wollte zwar am Reichstag teilnehmen, wollte aber wegen der Notzeiten seinen Hofstaat einschränken und bat auch die Reichsfürsten um Bescheidenheit. Trotzdem überbot der Reichstag seine Vorgänger an Glanz und Pomp. Die kaiserliche Familie reiste mit einem Gefolge von 3000 Personen an, darunter 60 Musikanten und sechs Hofnarren. Die Begrüßung erfolgte am 12. Dezember 1652 nach Passieren des Ostentors und eines zusätzlichen Ehrentors und durch dreimaliges Abfeuern von 50 Kanonen auf der Donauinsel Oberer Wöhrd. Auch die Kurfürsten zeigten sich in Begleitung von vielen Lakaien, Musikern und Edelknaben. Sie erschienen mit viel Personal und mit bis zu 250 Pferden, so dass der Rat der Stadt Schwierigkeiten hatte, ausreichend Unterkünfte zu finden.[1]

Obwohl für die zu beratenden Fragen die Anwesenheit des Kaisers nicht erforderlich war, empfahlen ihm seine Berater die Anwesenheit, da er dann einer eventuellen Blockierung des Reichstages mit Verfahrensfragen hätte vorbeugen und vermittelnd eingreifen können. Erwartungsgemäß gab es Streit in nebensächlichen Verfahrensfragen, wie z. B. bei der Zusammensetzung der Reichsdeputationen und bei Fragen zu Mehrheitsabstimmungen bei Steuerfragen. Diese eigentlichen nebensächlichen Fragen wurden im Verlauf des Reichstages immer mehr zu Prinzipienfragen erhoben. Nachdem sich Ferdinand in der Frage der Deputationen mit Hilfe der Kurfürsten noch durchsetzen konnte, konnte er eine Niederlage in der zweiten Frage nur durch eine vorzeitige Beendigung des Reichstages vermeiden. Offiziell wurde der Reichstag aber nur suspendiert und sollte zwei Jahre später fortgesetzt werden. Die Fortsetzung erfolgte aber erst auf dem Reichstag 1663, der dann nicht mehr beendet wurde und sich zum Immerwährenden Reichstag entwickelte.

Teilnehmer des Reichstages

Die offizielle Verlautbarung mit dem barocken Titel „Eigentlicher Abriß der Reichstages Solennitet, so den 13.=23. Juny Anno 1653, in RegensPurg auf dem gewöhnlichen grosen Rhathauß-Saal, bey eröfnung der Kajserlichen Proposition angestellet und gehalten worden.“[2] zählt folgende Teilnehmer auf:

  • Leitung: Ihr Röm: Kayserl: Mayest.[Anm. 1]
  • Kurfürsten:
    • Chur Maintz, Herr Johann Philipp ErtzBischoff zu Maintz[Anm. 2],
    • Chur Trier, Herr Carl Caspar ErtzBischoff zu Trier[Anm. 3],
    • Chur Cölln, Abgesandter Herr Frantz Egon Graf zu Fürstenberg[Anm. 4],
    • Chur Sachsen, Abgesandter Herr Heinrich von Friesen der Jünger[Anm. 5],
    • Chur Bayrn, Abgesandter Herr Maximilian Willibald Graf zu WolffsEck[Anm. 6],
    • Chur Pfaltz, Herr Carl Ludwig Pfalzgraf bey Rhein[Anm. 7],
    • Chur Brandenburg, Abgesandter Herr Johann Friedrich von Blumenthal[Anm. 8].
  • Geistliche Fürsten:
    • Wegen Oesterreich, Herr Georg Achatius, Graf und Herr zu Losenstein[Anm. 9].
    • Wegen Burgund, H. Aurelius Augustinus de Malinez[Anm. 10].
    • Wegen Saltzburg, H. Johann Baptista Graf zu Ladron[Anm. 11].
    • Wegen Speyer, Ihr Fürstl. Gnaden, H. Lotharius Friederich, Bischoff zu Speyer[Anm. 12].
    • Ihr Fürstl. Gnaden, H. Dieterich Adolph, Bischoff zu Paderborn[Anm. 13].
    • Ihr Fürstl. Gnaden, H. Frantz Wilhelm, Bischoff zu Regenspurg und Oßnabrück[Anm. 14].
    • Ihr Fürstl. Gnaden, H. Christoph Bernhard, Bischoff zu Münster[Anm. 15].
    • Ihr Fürstl. Gnaden, H. Joachim, Abbt zu Fulda[Anm. 16].
    • Ihr Fürstl. Gnaden, H. Wilhelm, Administrator zu Stabel[Anm. 17].
    • Wegen Bisantz, H. Franciscus del Jhola, H. zu Thil.[Anm. 18]
    • Wegen Teutschmeister, H. Georg Wilhelm von Elckerhausen genannt Klüpl[Anm. 19].
    • Wegen Bamberg, H. Cornelius Gobelius, L.[Anm. 20]
    • Wegen Würtzburg, H. Wilhelm Sebastian Mehl[Anm. 21].
    • Wegen des Stifts Straßburg, H. Johann von Giffen[Anm. 22].
    • Wegen Costantz, H. Leonhard Pappus[Anm. 23].
    • Wegen Hildesheimb, H. Johann Godtfried von Hörde[Anm. 24].
    • Wegen Freysing, H. Johann Georg Freyh. von Puch[Anm. 25].
    • Wegen Passau, H. Johann Georg Graff von Herberstein[Anm. 26].
    • Wegen Basel, H. Nicolaus Wilhelm von Reinach[Anm. 27].
    • Wegen Lüttich, H. Peter Buschmann[Anm. 28].
  • Auff der Zwerchbank haben gesessen der Secularischen Stiffter Abgesandter, als
    • Wegen Magdeburg, H. Friedrich Ulrich von Hagen, sonst Geist genannt[Anm. 29].
    • H. Johann Grull
    • Wegen des Stifftes Lübeck, H. Christianus Cassius, J. C.[Anm. 30]
  • Weltliche Fürsten:
    • Ihr Fürstl. Durchl. H. Ludwig Philipps, Pfaltzgraf bey Rhein[Anm. 31].
    • Ihr Fürstl. Durchl. H. Philipps Wilhelm, Pfaltzgarf bey Rhein[Anm. 32].
    • Ihr Fürstl. Durchl. H. Eberhard, Herzog zu Würtenberg[Anm. 33].
    • Ihr Fürstl. Gn. H. Landgraf Georg zu Hessen-Darmstadt[Anm. 34].
    • Ihr Fürstl. Gn. H. Wilhelm Marggraff zu Baaden[Anm. 35], so im Namen Ihr Mayest. den Vortrag thut
    • Wegen Bayern, H. Hermann Egon, Graff zu Fürstenberg[Anm. 36].
    • Wegen Pfalz-Lautern, H. Johann Paul von Gemingen[Anm. 37].
    • Wegen Pfaltz-Simmern, H. Arnold Prill, D.
    • Wegen Bremen und Verden, H. Friedrich Bohl[Anm. 38].
    • Wegen Pfaltz-Zweybrück, Jonas Meisterlin, D.
    • Wegen Pfaltz-Lautereck, H. Johann Conrad Vahrenbühler von und zu Hemmingen[Anm. 39].
    • Wegen Sachsen-Altenburg, H. Augustus Carpzovius, D.[Anm. 40]
    • Wegen Sachsen-Coburg, H. Johann Thomas, D.
    • Wegen Sachsen-Weimar, H. Zacharias Pruschenck von Lindenhoffen[Anm. 41].
    • Wegen Sachsen-Gotha, H. Georg Achatius Heher, D.[Anm. 42]
    • Wegen Sachsen-Eisenach, H. Wilhelm Schröder, D.[Anm. 43]
    • Wegen Brandenburg-Culmbach, H. Johann Georg Hofer von Lobenstein[Anm. 44].
    • Wegen Brandenburg-Onoltzbach, H. Tobias Appold, D.[Anm. 45]
    • Wegen Braunschweig-Wolffenbütel, H. Johann Schwartzkopf, D.[Anm. 46]
    • Wegen Braunschweig-Zell und Grubenhagen, H. Heinrich Dieterich, D.[Anm. 47]
    • Wegen Braunschweig-Callnberg, H. Heinrich Speyermann, D.[Anm. 48]
    • Wegen Pommern, H. Matthias Beerenklau
    • Chur Brandenburg wegen Hinter-Pommern, H. Johann Portman, D.
    • Wegen Mecklenburg-Schwerin, H. Balthasar von Rieben[Anm. 49].
    • Wegen Mecklenburg-Gustrau, H. Daniel Nicolaj, D.
    • Wegen Hessen-Cassel, H. Adolph Wilhelm von Krosieg[Anm. 50].
    • Wegen Leuchtenberg, H. Johann Ernst, D.[Anm. 51]
    • Wegen Anhalt, H. Martinus Milagius, Cantzler[Anm. 52].
    • Wegen Henneberg, H. Johann Ernst Pistorius zu Seuselitz[Anm. 53].
    • Wegen Arenberg, H. Jacob Christoff Rassler, D.[Anm. 54]
    • Wetterauisch Directorium
    • Schwäbisch Directorium
    • Fränckisch Directorium

Inhalt des Abschieds

Der Jüngste Reichsabschied enthielt zwei wichtige reichspolitische Beschlüsse. Erstens wurden im Abschied die gesamten Beschlüsse des Westfälischen Friedens von 1648 inklusive der Ergänzungen des Nürnberger Exekutionstages von 1650 wörtlich wiederholt und als immerwährende Richtschnur und ewige norma iudicandi (Gesetzesnorm) bezeichnet. Nach den Beschlüssen des Reichstages sollten die Festlegungen des Westfälischen Friedens also zu den geschriebenen Teilen der Reichsverfassung gehören. Dementsprechend war ein Großteil der juristischen Literatur bis zum Ende des Reiches 1806 der Analyse und Auslegung des Vertragswerkes gewidmet.

Zweitens ist im Jüngsten Reichsabschied eine umfangreiche Novellierung der Reichskammergerichtsordnung von 1555 enthalten. Diese Novelle wird als eines der bedeutendsten Prozessgesetze des Alten Reiches angesehen.

Daneben wurden noch weitere Regelungen über die Kriegsfolgen des Dreißigjährigen Krieges getroffen, wie beispielsweise eine Zivilrechtsnovelle, die es der ordentlichen Gerichtsbarkeit erlaubte, ein Zahlungsmoratorium für Zinsen und Kapital zu gewähren. Außerdem wurden drei Viertel der aufgelaufenen Zinsen komplett gestrichen.

Zu den Punkten aus dem Westfälischen Frieden, die auch nach den Beratungen in Regensburg weiterhin offen blieben, gehörte z. B. die endgültige Regelung des Jülich-Klevischen Erbfolgestreits. Dieser Streit konnte erst durch die im Vergleich von Dorsten vorbereiteten Verträge von Duisburg (1666) und Cölln (1672) beigelegt werden.

Literatur

  • Johann Gottfried von Meiern: Acta comitialia Ratisbonensia publica, oder Regensburgische Reichstags-Handlungen und Geschichte von den Jahren 1653 und 1654, beschreiben. Leipzig 1738; 2. Teil Göttingen 1740.
  • Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit 1519–1806. Heiliges Römisches Reich, Österreich, Deutschland. Beck, München 1990, ISBN 3-406-34395-3.

Weblinks

Wikisource: Jüngster Reichsabschied – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Karl Bauer: Regensburg Kunst-, Kultur- und Alltagsgeschichte. MZ-Buchverlag in H. Gietl Verlag & Publikationsservice GmbH, Regenstauf 2014, ISBN 978-3-86646-300-4, S. 271 f.
  2. Bild und Erläuterung bei The German Historical Institute, abgerufen am 3. Februar 2019.

Anmerkungen

  1. Kaiser Ferdinand III.
  2. Johann Philipp von Schönborn, Erzbischof von Mainz 1647–1673, Bischof von Würzburg 1642–1673.
  3. Karl Kaspar von der Leyen, Erzbischof von Trier 1652–1676.
  4. Franz Egon von Fürstenberg-Heiligenberg (* 10. April 1626 in Heiligenberg; † 1. April 1682 in Köln) war Bischof von Straßburg, Abt des Klosters Murbach (von 1663 bis 1682) sowie Kurkölnischer Premierminister.
  5. Heinrich von Friesen († 1689) brachte den Reichsfreiherrenstand an die Familie und dessen Enkel Julius Heinrich Freiherr von Friesen wurde in den Reichsgrafenstand erhoben. Julius Heinrich starb 1706 als kaiserlicher Generalfeldmarschall.
  6. Maximilian Willibald Graf Waldburg-Wolfsegg-Waldsee (reg. 1637–1667), kurbayerischer Abgesandter zur Friedenskonferenz in Münster 1648 (Westfälischer Friede).
  7. Karl I. Ludwig (* 22. Dezember 1617 in Heidelberg; † 28. August 1680 bei Edingen) war von 1649 bis zu seinem Tod der Pfalzgraf bei Rhein, also Kurfürst der Pfalz. Karl Ludwig war der Sohn des „Winterkönigs“ Friedrichs V. und Elisabeth Stuarts.
  8. Joachim Friedrich von Blumenthal (1607–1657), war ein Staatsmann in brandenburgischen und dann in kaiserlichen Diensten. Er übte nach seiner Rückkehr in den brandenburgischen Dienst eine zeitweise führende politische Rolle als Verfechter einer brandenburgisch-kaiserlichen Zusammenarbeit aus, ehe er gestürzt wurde.
  9. Niederösterreichischer Landmarschall Georg Achaz Graf von Losenstein zu Losensteinleithen und Gschwendt (1597–1653), in dritter Ehe mit Franziska, geborene Gräfin von Mansfeld-Vorderort verheiratet.
  10. Aurèle Augustin van Maele gen. Malinez (oder Malineus) (1592–1662), Herr von Saintes im Hennegau, Bürger-Lieutenant der Stadt Gent, Ordentlicher Rat des Rates von Brabant, Präsident des Rates von Flandern, außerordentlicher Gesandter bei Kaiser Ferdinand III. und zum Reichstag zu Regensburg, Erster Rat im Obersten Staatsrat zu Madrid.
  11. Als Vertreter von Paris Graf zu Lodron, Erzbischof von Salzburg 1619–1653 im Jahr seines Todes. Die nachhaltige Verankerung der Lodrons im deutschen Sprachraum geht auf Paris von Lodron zurück, der als Fürstbischof von Salzburg seiner Familie Besitzungen und Positionen sicherte. So richtete er für seinen Bruder Christoph und dessen erstgeborenen Sohn sowie für den zweitgeborenen Sohn des Bruders je einen Fideikommiss, also einen unveräußerlichen Besitz ein (Primogenitur und Sekundogenitur); namentlich gehörte Schloss Lodron in Gmünd zum Primogenitur-Fideikommiss und war mit diesem das Erblandmarschallamt in Salzburg verbunden.
  12. Lothar Friedrich von Metternich, Bischof von Speyer 1652–1675.
  13. Theodor Adolf von der Recke, Bischof von Paderborn 1650–1661.
  14. Franz Wilhelm Graf von Wartenberg, Bischof von Regensburg 1649–1661, Bischof von Osnabrück 1625–1634 und 1648–1661.
  15. Bernhard Christoph von Galen, Bischof von Münster 1650–1678.
  16. Joachim von Gravenegg, Fürstabt von Fulda 1644–1671.
  17. Wilhelm II. Herzog von Bayern, Fürstabt von Stablo und Malmedy 1650–1657.
  18. Le Thil, Herrschaft im Vexin, zur Markgrafschaft erhoben 1655, im Besitz der Familie Jubert.
  19. Die Burg Elkerhausen, auch Schloss Elkerhausen genannt, ist eine Wasserburg im „Weinbachtal“ am „Weinbach“ im Ortsteil Elkerhausen der Gemeinde Weinbach im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen. Sie war die Stammburg des Rittergeschlechtes von Elkerhausen, das 1191 erstmals urkundlich erwähnt, 1725 ausstarb.
  20. Sedisvakanz in Bamberg (Melchior Otto Voit von Salzburg 1642–1653; Philipp Valentin Voit von Rieneck 1653–1672). Cornelius Göbel ist nicht zu verwechseln mit dem Sohn seines Bruders Hubert und der Maria Külwer aus Eller, Cornelius Göbel (1611–1654), Bischof, Geheimer Rat und Domsyndikus in Bamberg, Gesandter beim Westfälischen Frieden.
  21. Johann Philipp von Schönborn, Erzbischof von Mainz 1647–1673, Bischof von Würzburg 1642–1673, vertreten durch W. S. M., kurmainzischer Gesandter beim Reichstag des Heiligen Römischen Reichs zu Regensburg.
  22. Johannes von Giffen; Consiliarius des Erzherzogs Leopold Wilhelm von Österreich (Bischof von Straßburg 1626–1662), Iudex provincialis im Bistum Passau, Praefectus von Schirmeck, Gesandter des Deutschen Ordens, der Bistümer Straßburg, Halberstadt und Passau sowie des Landgrafen im Elsass beim Friedenskongress 1648.
  23. Leonhard Pappus von Tratzberg (1607–1677), Konstanzer Domdekan und Augsburger Kanonikus, zum kaiserlichen Residenten am päpstlichen Hof ernannt, Generalvikar der Reichsarmee, Vogteiamtsverwalter der Herrschaft Feldkirch.
  24. Hoerde (auch Hörde) ist der Name eines Adelsgeschlechts, das dem Uradel Westfalens entstammt und nicht mit dem gleichnamigen thüringischen Geschlecht verwandt ist. Der Stammsitz Hörder Burg, gelegen in Hörde, im kurkölnischen Sauerland wurde 1198 erstmals erwähnt. Teile der Familie lebten später in den Hochstiften Hildesheim, Paderborn und Münster. In den 1640er Jahren waren die Domkapitularen Johann Gottfried und Georg von Hörde Eigentümer von Haus Eringerfeld (Geseke, Kreis Soest), sie setzten ihren Neffen Friedrich Ferdinand von Hörde zu ihrem Erben ein.
  25. Johann Georg Pucher von Meggenhausen (* 6. Januar 1602; † 1664 oder nach 1680;[1] auch Johann Georg Pucher oder Puecher) war ein kaiserlicher Hofbeamter in Wien. Er diente den drei Kaisern Ferdinand II., Sohn Ferdinand III. und Enkel Leopold I.
  26. Johann Georg von Herberstein (* 19. August 1591 in Salzburg; † 12. Juni 1663 in Regensburg) aus dem Geschlecht der Herberstein war von 1662 bis 1663 Bischof-Elekt des Bistums Regensburg. Johann Georg Graf von Herberstein wurde am 18. Februar 1662 zum Bischof gewählt. Die Lage von Bistum und Hochstift Regensburg war durch den vorausgegangenen Dreißigjährigen Krieg finanziell sehr angespannt. Johann Georg starb bald nach der päpstlichen Bestätigung als Bischof. Eine Weihe hat er nicht erhalten.
  27. Die Herren von Reinach sind ein seit 1210 im Aargau nachgewiesenes Ministerialengeschlecht, das den Grafen von Lenzburg, den Grafen von Kyburg, den Habsburgern und schließlich auch den Bourbonen diente. Im 18. Jahrhundert erlangten einige Mitglieder des weitverzweigten Hauses über geistliche Fürstentümer den Rang von Reichsfürsten, auch Fürstbischof von Basel 1705–1737 und 1737–1743.
  28. Peter von Buschmann (* um 1604 in Driburg; † 25. Juli 1673 in Bonn) war Kanzler des Fürstbistums Paderborn, als solcher Gesandter bei den Friedenskongresses von Osnabrück und Münster und ab 1648 Kanzler von Kurköln. Unter Ferdinand von Bayern, der neben dem Amt des Paderborner Fürstbischofs auch Kurfürst von Köln sowie Fürstbischof weiterer Bistümer war, diente Buschmann in zahlreichen Gesandtschaften.
  29. Friedrich Ulrich von Hagen, Domdechant zu Magdeburg, war Mitglied der Fruchtbringenden Gesellschaft. Die Fruchtbringende Gesellschaft (lat. societas fructifera) war mit 890 Mitgliedern die größte literarische Gruppe des Barock. Sie wurde am 24. August 1617 gegründet. Das langlebigste Mitglied, Hieronymus Ambrosius Langenmantel, starb 1718.
  30. Christian Cassius (* 8. Juli 1609 in Schleswig; † 6. Oktober 1676 in Eutin) war ein deutscher Verwaltungsbeamter und Kanzleidirektor dreier Fürstbischöfe von Lübeck.
  31. Ludwig Philipp von Pfalz-Simmern 1610–1655, Bruder Friedrichs IV. (Kurfürst aus der Linie Pfalz-Simmern 1583–1610. Pfalz-Simmern war von 1598–1610 mit Kurpfalz vereinigt.)
  32. Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg 1653–1685, Kurfürst 1685–1690.
  33. Eberhard III. von Württemberg-Stuttgart 1628–1649, nach der Teilung mit seinen Brüdern für Stuttgart 1649–1674.
  34. Georg II. von Hessen-Darmstadt 1626–1661.
  35. Wilhelm von Baden-Baden 1622–1677.
  36. Hermann Egon von Fürstenberg-Heiligenberg 1635–1674, Reichsfürst 1664.
  37. Johann von Gemmingen-Steinegg-Mühlhausen 1590–1654.
  38. Friedrich Bohl, auch Bohle oder Bohlen (* 17. Mai 1601 in Mitau, Kurland; † 1658), war schwedischer Diplomat und Kanzler von Schwedisch-Pommern.
  39. Johann Konrad Varnbüler (* 25. November 1595 in Stuttgart; † 10. April 1657 in Stuttgart) war ein württembergischer Politiker und Diplomat. Als Gesandter bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden 1648 in Münster und Osnabrück gelang es ihm mit Unterstützung der Schweden, Württemberg in den Vorkriegsgrenzen wiederherzustellen. Johann Konrad Varnbüler wurde daraufhin von Eberhard III. mit dem Rittergut Hemmingen belehnt und nannte sich „Freiherr von und zu Hemmingen“.
  40. Die Familie Carpzov (auch Carpzow, Karpzov, Karpzow) ist eine berühmte sächsische Gelehrtenfamilie des 16. bis 18. Jahrhunderts. August Carpzov (4. Juni 1612 – 19. November 1683), hat sich als Staatsmann um das Land um Coburg verdient gemacht.
  41. Zacharias Prueschenck von Lindenhofen, (* 20. Januar 1610 in Sulzbach-Rosenberg; † 3. Mai 1678 in Eisenach) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Staatsmann und Minister.
  42. Georg Achatius Heher, Gesandter des Herzogs von Sachsen-Gotha in Münster und Osnabrück, 1645–1648.
  43. Wilhelm von Schröder (* 15. November 1640 in Königsberg i. Bay.; † Oktober 1688 in Eperies, Ungarn) war ein Merkantilist und Kameralist am Hof Kaiser Leopolds I. in Wien.
  44. Johann Georg Hofer von Lobenstein, markgräflich brandenburg-ansbachscher Kammerherr und Geheimrat, Oberst des fränkischen Kreises, Oberamtmann zu Schwabach und kaiserlicher Landrichter der Burggrafschaft Nürnberg, erwarb 1662 von Johann Heinrich von Knöringen das frühere reichsunmittelbare Rittergut Wildenstein bei Crailsheim käuflich. Seine beiden Söhne teilten das väterliche Erbe und begründeten damit zwei weitere Linien.
  45. Tobias Appold, brandenburg-ansbachscher Gesandter.
  46. Johann Schwartzkopff (Jurist) (1596–1658), deutscher Jurist.
  47. Dr. Heinrich Dieterich, Hofrat.
  48. Dr. Heinrich Speyermann, Hofrat.
  49. Rieben, auch Riebe, ist der Name eines alten, ursprünglich mecklenburgischen Adelsgeschlechts. Die Herren von Rieben gelangten später auch in Pommern, Schlesien und Preußen zu Besitz und Ansehen.
  50. Krosigk ist der Name eines ursprünglich edelfreien obersächsischen Uradelsgeschlechts mit gleichnamigem Stammhaus Krosigk bei Halle (Saale).
  51. Johann Ernst, der Rechten Doctor, kurbayerischer Geheimer Rath.
  52. Martin Milag, auch: Martinus Milagius (* 2./12. März 1598 in Tristewitz bei Torgau; † 28. Juli 1657 in Dessau) war ein Jurist und Diplomat in fürstlich-anhaltischen Diensten.
  53. Johann Ernst Pistoris von Seußlitz und Hirschstein (* 20. März 1605 auf Schloss Hirschstein; † 13. Mai 1680 in Seußlitz) war ein deutscher Oberhofrichter und Prinzipalgesandter bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden.
  54. Jacob Christoph Raßler (von Gamerschwang), auch Rassler, Iacobus Christophorus Rassler a Gamerschwang (* 1605 in Gamerschwang; † 1665) war ein Diplomat, Politiker, Reichstagsgesandter und oberösterreichischer Kanzler. Er war ein Diplomat, Rat und Gesandter des Fürstbischofs von Konstanz, Reichstagsgesandter von Konstanz, Ellwangen, Kempten, Fürstenberg und der Grafen des Schwäbischen Kreises nach Regensburg. Zudem war er oberösterreichischer Kanzler.