Johann Nikolaus Hert

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Johann Nikolaus Hert (auch: Hertius, Hertz; * 6. Oktober 1651 in Niederkleen; † 19. September 1710 in Gießen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben

Geboren als Sohn eines Pfarrers, genoss er zunächst bei seinem Vater die erste Ausbildung und wurde dann durch einen Hauslehrer unterrichtet. 1664 bezog er das Gymnasium in Gießen, 1667 die Universität Gießen, er wechselte an die Universität Jena, die Universität Leipzig und die Universität Wittenberg. 1676 war er zurückgekehrt nach Gießen, erwarb er sich das Lizentiat der Rechte, wurde Advokat der fürstlichen Kanzlei und hielt an der Universität verschiedene Vorlesungen.

1683 wurde er zum ordentlichen Professor der Staatslehre berufen und außerordentlicher Professor der Rechtswissenschaften. Nachdem er 1686 zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert hatte, wurde er ordentlicher Professor an der juristischen Fakultät und rückte bis 1702 in die oberste Professur auf. Er wurde Assessor am hessischen Hofgericht, wurde Inspektor der akademischen Finanzen und am 26. Februar 1710 Kanzler der Gießener Hochschule, sowie 1707 hessischer Rat.

Als Rechtswissenschaftler versuchte er sein Fachgebiet mit Philosophischen und historischen Elementen zu bereichern. Viele seiner Schriften enthalten Erläuterungen deutscher Altertümer, des Staats und Lehnrechts. Aber auch dem bürgerlichen und natürlichen Rechten widmete er seine Schriften.

Herts Bruder Johann Christoph Hert war Professor der Medizin an der Gießener Universität.

Werkauswahl

Commentationes atque opuscula de selectis et rarioribus ex iurisprudentia universali, 1737

Literatur

Weblinks