k.u. Ministerium am Allerhöchsten Hoflager

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Ehemaliger Sitz des Ministeriums in Wien 1., Bankgasse 6

Das k.u. Ministerium am Allerhöchsten Hoflager (auch Ministerium um die Person Seiner Majestät oder Hoflagerministerium genannt, ungarisch A király személye körüli minisztérium) mit Sitz in Wien diente zur Vermittlung zwischen dem König von Ungarn und der ungarischen Regierung, sowie den Regierungen beider Reichshälften Österreich-Ungarns.[1]

Entstehung

Das Ministerium entstand ursprünglich 1848 als Nachfolger der Ungarischen Hofkanzlei und diente als Bindeglied zwischen der Regierung der österreichischen Erbländer und denen Ungarns in Angelegenheiten, die beide Teile betrafen. Infolge des ungarischen Unabhängigkeitskriegs löste es sich aber noch im selben Jahr auf. Durch den Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 wurde das Ministerium wieder hergestellt und bezog wieder seinen Sitz in der Bankgasse. Da 1867 auch das gemeinsame k. u. k. Außenministerium entstand, das weit mehr Befugnisse hatte, konzentrierte sich die Arbeit des Ministeriums am Allerhöchsten Hoflager auf die Vermittlung zwischen der Regierung des Königreichs Ungarn und seinem König (der zugleich Kaiser von Österreich war) während seiner Aufenthalte in Wien und außerhalb Transleithaniens. Die Befugnisse des Ministeriums wurden im Laufe der Jahre ausgedehnt, beispielsweise auf die Ausstellung von Pässen an in Cisleithanien lebende Ungarn, und die Verleihung ungarischer Orden und Nobilitierungen in Absprache mit dem Monarchen. Zudem trafen sich hier regelmäßig die Delegationen von jeweils 60 Personen des österreichischen Reichsrats und des ungarischen Reichstags zur Debatte über die Verabschiedung des Budgets für die gemeinsamen Ministerien.[2]

Minister

Einzelnachweise

  1. Ludwig Gumplowicz: Das Oesterreichische Staatsrecht (Verfassungs- Und Verwaltungsrecht). Manz, Wien 1907, ISBN 978-5-87616-274-8, S. 167 (google.com [abgerufen am 3. Februar 2022]).
  2. Gábor Ujváry: Das ungarische Wien - Auf den Spuren ungarischer Geschichte in Wien. In: Collegium Hungaricum. Abgerufen am 3. Februar 2022.

Quellen