Kameralamt

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Das Kameralamt (von lateinisch cameralis auch Cameralamt[1]) war für die Vorgänge und Gegenstände der Kameralistik, d. h. der fürstlichen Kammer- bzw. Finanzverwaltung verantwortlich.[2] Es war der Vorläufer des heutigen Finanzamts. In Württemberg war es die untere staatliche Finanzbehörde, die seit 1807 an Stelle der ehemaligen Kellereien und geistlichen Verwaltungen eine der sogenannten Spezialkassen bildete.[3]

Der Leiter eines Kameralamts wurde in Württemberg „Keller“ genannt.

Einzelnachweise