Kellerei (Amtsbereich)
Kellerei war die vor allem im südwestdeutschen Raum benutzte Bezeichnung für den von einem Keller (lateinisch cellarius) verwalteten Amtsbereich eines Territorialherren. Entstanden im mittelalterlichen Feudalwesen hatte das Amt teilweise bis in das frühe 19. Jahrhundert Bestand. In Württemberg wurde es 1807 vom Kameralamt abgelöst. Im nordwestdeutschen Raum waren die Bezeichnungen Kellnerei bzw. Kellner geläufiger.
Regionale Terminologie
Der Begriff Kellerei war insbesondere am Oberrhein und Neckar, im nördlichen Schwarzwald, in Hessen, in der Kurpfalz, in der Südeifel und in Luxemburg üblich, während man im Hunsrück und in der Nordeifel, am Mittelrhein, in Westfalen, im südlichen Niedersachsen, in Thüringen und in Mainfranken den Begriff Kellnerei gebrauchte. Eine scharfe regionale Abgrenzung ist jedoch nicht möglich: Buchen im Odenwald (Kellerei) und Krautheim, zwischen Würzburg und Heilbronn, (Kellnerei) liegen nur 28 km Luftlinie auseinander. Weiter nördlich als in Westfalen und im südlichen Niedersachsen scheint der Begriff nicht vorzukommen, und im Süden war die Grenze wohl im Raum Nordbaden-Nordwürttemberg.
Gebäude
Im weiteren Sinne wurde der Begriff Kellerei oder Kellnerei auch auf das Amtsgebäude des Kellers/Kellners und die Gesamtheit der dort Bediensteten angewendet. Beispiele für diese Praxis sind die Alte Kellnerei in Rheinberg am Niederrhein und die Kellerei des Würzburger Domkapitels in der Ludwigstraße im fränkischen Iphofen.
Literatur
- Eugen Haberkern/Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker 1. A. Francke Verlag, München 1980.
- Kellerei. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 7, Heft 5 (bearbeitet von Günther Dickel, Heino Speer, unter Mitarbeit von Renate Ahlheim, Richard Schröder, Christina Kimmel, Hans Blesken). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1978, OCLC 832567094, Sp. 722 (adw.uni-heidelberg.de).
- Kellnerei. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 7, Heft 5 (bearbeitet von Günther Dickel, Heino Speer, unter Mitarbeit von Renate Ahlheim, Richard Schröder, Christina Kimmel, Hans Blesken). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1978, OCLC 832567094, Sp. 734–735 (adw.uni-heidelberg.de).