Kamieniec (Kołbaskowo)
Kamieniec | ||
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Basisdaten | ||
Staat: | Polen | |
Woiwodschaft: | Westpommern | |
Powiat: | Police | |
Gmina: | Kołbaskowo | |
Geographische Lage: | 53° 19′ N, 14° 26′ O | |
Höhe: | 33 m n.p.m. | |
Einwohner: | 300 (2013[1]) | |
Postleitzahl: | 72-001 | |
Telefonvorwahl: | (+48) 91 | |
Kfz-Kennzeichen: | ZPL | |
Wirtschaft und Verkehr | ||
Straße: | Rosówek-Moczyły-Kołbaskowo | |
Eisenbahn: | (kein Bahnanschluss) | |
Nächster int. Flughafen: | Stettin-Goleniów |
Kamieniec (deutsch Schöningen) ist ein Dorf in der Woiwodschaft Westpommern im Nordwesten Polens, 16 Kilometer südwestlich von Stettin an der Grenze zu Deutschland. Es ist ein Teil der Gemeinde Kołbaskowo (Kolbitzow) im Powiat Policki.
Rittergut
Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte das Rittergut Schöningen der Familie Schlange. Der letzte Eigentümer war der Politiker Hans Schlange-Schöningen, der die Bewirtschaftung des elterlichen Gutes nach dem Ersten Weltkrieg übernommen hatte.
Als nach dem Zweiten Weltkrieg Schöningen an Polen kam, wurde Hans Schlange-Schöningen durch den polnischen Staat entschädigungslos enteignet. Das Gut wurde anschließend durch den polnischen Staat genutzt, das Herrenhaus bis 2005 als Kommandantur für die polnischen Grenztruppen.
Der emeritierte Lübecker Hochschullehrer und Musikwissenschaftler Eckhard Maronn erwarb im Jahre 2005 das Herrenhaus. Er möchte das Anwesen unter anderem für Konzerte, Workshops, Lesungen und Seminare nutzen.
Persönlichkeiten
Söhne und Töchter des Ortes
- Hans Schlange-Schöningen (1886–1960), deutscher Politiker (DNVP, CNBL, nach 1945 CDU) und Diplomat, Reichstagsabgeordneter, Bundestagsabgeordneter
- Ernst Schlange (1888–1967), deutscher Politiker (NSDAP), Reichstagsabgeordneter
- Ernst-Siegfried Schlange-Schöningen (1915–2005), deutscher Diplomat, wuchs in Schöningen auf
Literatur
- Hubert Böttcher: Kling, mein Schöningen, kling! In: Pommern. Zeitschrift für Kultur und Geschichte. Heft 4/2007, ISSN 0032-4167, S. 36–41.
- Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogtums Pommern. Band 2, Anklam 1865, S. 1698–1702 (Digitalisat)