Wettbewerbsbehörde
Eine Wettbewerbsbehörde, auch Kartellbehörde, Kartellamt oder Wettbewerbshüter genannt, ist eine regulierend tätige Behörde mit der Aufgabe, negative Auswirkungen von Machtkonzentrationen auf Märkten zu bekämpfen. Rechtliche Grundlage der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörde bildet das Kartellrecht. Entsprechende Behörden existieren in nahezu allen Ländern mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsweise. Von der Wettbewerbsbehörde zu unterscheiden sind die in verschiedenen Wirtschaftsbereichen bestehenden spezifischen Regulierungsbehörden.
Ursache für die Schaffung von Wettbewerbsbehörden bildet die Überlegung, dass Machtkonzentrationen als Form von Marktversagen zu volkswirtschaftlich ineffizientem Ressourceneinsatz sowie zu unerwünschten Verteilungswirkungen führen können.
Die Aufgaben und Kompetenzen der Wettbewerbsbehörden sind in verschiedenen Staaten oft sehr ähnlich geregelt: Eine Wettbewerbsbehörde kann üblicherweise unter bestimmten Voraussetzungen Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse und den Missbrauch von marktbeherrschenden Stellungen untersagen sowie Geldstrafen verhängen.
Wettbewerbsbehörden zahlreicher Länder tauschen ihre Erfahrungen in Organisationen wie der Europäischen Wettbewerbsbehörde, dem Europäischen Wettbewerbsnetz, dem International Competition Network oder der OECD aus.
Liste der Behörden
Weblinks
- Europäische Wettbewerbsbehörde
- Nationale Wettbewerbsbehörden in Europa beim Bundeskartellamt