Regulierungsbehörde
Eine Regulierungsbehörde ist eine staatliche wettbewerbspolitische Einrichtung. Die Aufgaben einer Regulierungsbehörde gehen in der Regel über die einer normalen Kartellbehörde hinaus; während letztere üblicherweise eine Ex post-Kontrolle von Märkten betreiben, zeichnen sich Regulierungsbehörden oft durch starke Instrumente einer Ex ante-Kontrolle aus, wie z. B. Preis- oder Produktgenehmigungen. Regulierungsbehörden arbeiten oft branchenspezifisch; sie werden v. a. für solche Wirtschaftssektoren geschaffen, in denen eine Ex-post-Kontrolle nicht ausreicht, um den Wettbewerb aufrechtzuerhalten bzw. zu fördern.
Üblicherweise regulierte Märkte
Regulierungsbehörden finden sich oft in monopolgeneigten Märkten, die nicht bzw. nicht gänzlich für Wettbewerb geöffnet werden können. Beispiele für monopolgeneigte Märkte sind leitungs- oder netzgebundene Branchen, in denen der Aufbau paralleler Netze entweder nicht gewünscht ist bzw. aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll ist. Typische Sektoren, in denen eine solche Regulierung stattfindet, sind Telekommunikations-, Post-, Eisenbahn-, Rundfunk-, Gas- und Strommärkte sowie die Wasserver- und Abwasserentsorgung. Ohne Regulierung kann es in solchen Märkten zu Marktversagen kommen.
Auch Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung von Spezialregulierungen wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gehören im weiteren Sinne zu den Regulierungsbehörden.
Beispiele für Regulierungsbehörden
Regulierungsbehörden im deutschsprachigen Raum:
- Deutschland: Die heutige Bundesnetzagentur wurde 1998 als "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" zur Deregulierung der Märkte für Post- und Telekommunikation errichtet und ist seit 2006 auch für weitere Netzmärkte (Strom, Gas, Eisenbahn) zuständig. Somit ist sie eine branchenübergreifende Bundesregulierungsbehörde. Landesregulierungsbehörden sind für Netze im Strom- und Gasnetzbereich zuständig, die nur in einem Bundesland liegen und an die weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind.
- Belgien: Das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation ist für Regulierungsaufgaben im Post- und Telekommunikationsmarkt zuständig.
- Liechtenstein: Regulierungsaufgaben im Telekommunikationsmarkt werden vom Amt für Kommunikation der Liechtensteinischen Landesverwaltung wahrgenommen.
- Österreich: Die E-Control ist zuständig für die Regulierung des österreichischen Strom- und Gasmarktes. Im Telekommunikationsmarkt ist die Kommunikationsbehörde Austria zuständig. Den Schienenverkehr reguliert die Schienen-Control GmbH.
- Schweiz: Regulierungsaufgaben im Telekommunikationsmarkt werden vom Bundesamt für Kommunikation wahrgenommen. Im Postwesen ist seit 1. Oktober 2012 die Eidgenössische Postkommission PostCom die Regulierungsbehörde, sie löste die Postregulationsbehörde (PostReg) ab.[1] Seit 2008 reguliert die Elektrizitätskommission (ElCom) den Elektrizitätsmarkt gestützt auf das Stromversorgungsgesetz.
In der Europäischen Gemeinschaft sind die nationalen Regulierungsbehörden zur Umsetzung der relevanten EU-Direktiven verpflichtet.
Siehe auch
- Liste von Regulierungsbehörden in Märkten mit natürlichen Monopolen (Energie, Telekommunikation und Post, Eisenbahn)
- Liste von Finanzaufsichtsbehörden für den Finanzmarkt, den Banken- und Versicherungsbereich
Weblinks
- Liste von Regulierungsbehörden (Memento vom 13. März 2013 im Internet Archive) für Energie, Kommunikation und Verkehr in Europa
Einzelnachweise
- ↑ Andreas Valda: Datensperre bei der Post wird gratis. In: Tages-Anzeiger vom 30. August 2012