Kasuistik

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Kasuistik (lateinisch casus, „Fall“; vgl. dazu „Kasus“) bezeichnet allgemein die Betrachtung von Einzelfällen in einem bestimmten Fachgebiet.

Allgemeines

Der Begriff Kasuistik findet sich in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, insbesondere in der Rechtswissenschaft, philosophischen Ethik und Medizin.

Rechtswissenschaft

Kasuistik ist eine Rechtsordnung, in der sich die aktuelle Rechtslage nicht nach abstrakten Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen) richtet, sondern nach früheren Gerichtsentscheidungen (Präjudizien). Kasuistik ist von Richterrecht geprägt und nicht von Gesetzesrecht. Ausgangspunkt ist der Einzelfall („casus“), der sich verallgemeinert in der Rechtsnorm wiederfindet. Das Wort „casus“ stammt aus dem römischen Recht, das eine Vielzahl von Einzelfällen verdichtete und zu allgemeinen Regeln erhob. Kasuistik zwingt zur Subsumtion des Einzelfalles unter vorausgegangene, von Gerichten entschiedene andere Einzelfälle (Präjudizien), um daraus eine „richtige“ Entscheidung zu deduzieren. Durch Kasuistik entstehen jedoch notwendigerweise Gesetzeslücken, die durch Generalklauseln oder abstrakte Gesetzessprache im Gesetzesrecht weitgehend verhindert werden. Allerdings kann auf eine fallbezogene Kasuistik keine Rechtsordnung letztlich vollständig verzichten.[1] Die Verallgemeinerung (Abstraktion) in Gesetzen birgt jedoch die Gefahr in sich, dass sie inhaltslos werden und auf mehr Lebenssachverhalte zutreffen als es dem ursprünglichen Gesetzeswillen entsprach.

Das anglo-amerikanische Fallrecht und das islamische Recht („Scharia“) sind bis heute kasuistisch geblieben und sollen einerseits einen lebensfremden Normativismus und Formalismus verhindern,[2] andererseits unterliegen sie der Gefahr, unübersichtlich zu werden. Doch auch in der Kasuistik bilden sich im Laufe der Zeit durch Ansammlung vieler Einzelfälle abstrakte Regeln und Prinzipien heraus. Kasuistische Ansätze finden sich im deutschen Recht insbesondere dort, wo die Gesetzgebung der aktuellen, sich schnell ändernden Lebenssituation hinterherhinkt. Das ist vor allem im Steuerrecht, Handelsrecht oder Medienrecht der Fall.

Vor- und Nachteile der Kasuistik:[3]

Vor- oder Nachteil Kasuistische Standards Prinzipienorientierte Standards
Vorteile Detailgenauigkeit lediglich konzeptionelle Vorgaben
Nachteile hoher Gesamtumfang des Regelwerks hoher Abstraktionsgrad

Philosophische Ethik und katholische Moraltheologie

In der philosophischen Ethik und in der katholischen Moraltheologie ist die Kasuistik der Teil der Sittenlehre, der für mögliche Fälle des praktischen Lebens anhand eines Systems von Geboten das richtige Verhalten bestimmt. Die aus dem Repertoire der praktischen Philosophie stammende Kasuistik ist nicht einheitlich zu verstehen. Einerseits beschreibt der Begriff im weiteren Sinne ein empirisches Verfahren, das nach Analogien und Ähnlichkeiten vorgeht, andererseits versteht man hierunter im engeren Sinne die Subsumption nach logischer Gesetzmäßigkeit.

Medizin

Die klinische Medizin benutzt den Begriff bei der Beschreibung von einzelnen, oft paradigmatischen und propädeutischen Fallbeschreibungen bei Krankheitsverläufen (Patientengeschichten, Narrative Medizin).[4] Dabei werden die Analyse von Einzelfällen und ihre Beurteilung als alleinige Erkenntnisquelle angesehen. Werden allgemeine Prinzipien erkennbar, so gewinnen sie ihre Plausibilität erst aus Einzelfällen. Die Analyserichtung ist induktiv.[5]

Sozialwissenschaften

In der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik sowie in der Psychologie[6] wird eine komparative Kasuistik eingesetzt. Dabei werden in „Fallarbeit“ erstellte Einzelfallanalysen abstrahiert und zu „Typen“ gruppiert, um sie dann zu vergleichen.

Beispielsweise schlägt Reinhard Hörster für die Kasuistik in der Sozialen Arbeit eine Typologie mit drei Schritten vor: (1.) symbolische Darstellung des Verständnisses eines Falles, (2.) Analyse dieses Verstehens und (3.) Bildungsprozess, der durch die kasuistische Tätigkeit ausgelöst wird.[7] Regine Kunz schlägt ein Reflexionsmodell für eine „situative Kasuistik“ vor, die in acht Schritte strukturiert ist.[8] Durch eine Abstraktion von Schlüsselsituation und ihre Gruppierung im Rahmen einer kasuistischer Arbeitsweise sowie durch die Verwendung von Schlüsselsituationen als Modell für die Reflexion und für den Diskurs in Intervisions­gruppen sollen Wissen und Handeln miteinander verknüpft und so die eigene Professionalität entwickelt werden.[9]

Aufbauend auf Bauer/Ahmed/Heye (2010)[10] und Schön (1983)[11] betont Maja Heiner, dass es für das professionelle Fallverstehen notwendig ist, dass die Fachkraft sich bewusst ist, dass schon die Entscheidung darüber, was das Bedeutsame eines Falles ist (was den „Fall“ ausmacht), Konsequenzen hat, zumal die weiteren Begegnungen und Interaktionen zwischen Fachkraft und Klient sich vorrangig auf diese Feststellungen beziehen werden und andere Unterscheidungen tendenziell aus der Kommunikation ausgeschlossen werden. Damit der Beobachter die Prozesse überhaupt später außerhalb des konkreten Handlungserfordernisses („handlungsentlastet“) rekonstruieren und reflektieren kann, erfordert das professionelles Fallverstehen eine Reflexion dieser Prozesse: „der Beobachter muss sich beim Beobachten beobachten“.[12] Heiner hebt drei häufig auftretende Arten von Falldarstellungen hervor:

  • den Demonstrationsfall (fokussiert dargestellt, mit deutlicher Schlussfolgerung, soll oft die Allgemeingültigkeit von Erkenntnissen und Erfahrungen illustrativ belegen oder das eigene Handeln rechtfertigen),
  • den Kaleidoskopfall (erlaubt mehrere Deutungen, multiperspektivisch, wird oft in der Aus- und Fortbildung verwendet) und
  • den Konfusionsfall (unklar/diffus, oft mündlich vorgetragen und mit offenem Handlungsausgang, mit unklarer Deutung, wird oft in eine kollegiale Fallberatung eingebracht).[13]

John Forrester postulierte, ausgehend von einer Betrachtung der Psychoanalyse im Vergleich zur experimentellen Psychologie, dass ganz allgemein das Wissen in Humanwissenschaften im Grunde auf Fall-basiertem Schlussfolgern beruhe.[14]

Bildungssprache

Gemäß Duden ist Kasuistik ein bildungssprachlicher Begriff für Haarspalterei, spitzfindige Argumentation oder Wortverdreherei.

Einzelnachweise

  1. Martin Honecker: Einführung in die theologische Ethik. 2002, S. 170 f.
  2. Martin Honecker: Einführung in die theologische Ethik. 2002, S. 171.
  3. Stefan Hofmann: Handbuch Anti-Fraud-Management. 2008, S. 183.
  4. Robert Jütte: Vom medizinischen Casus zur Krankengeschichte. In: Berichte zur Wissenschaftsgeschichte 15, 1992, S. 50–52.
  5. Boris Zernikow: Palliativversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 2008, S. 48.
  6. G. Jüttemann: Komparative Kasuistik als Strategie Psychologischer Forschung. In: Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie 29, 1981, S. 101–118.
  7. Reinhard Hörster: Sozialpädagogische Kasuistik, S. 555. In: Werner Thole (Hrsg.): Grundriss Soziale Arbeit. Ein einführendes Handbuch, Leske + Budrich, 2002, S. 449–558. S. 555. Zitiert nach Regine Kunz: Wissen und Handeln in Schlüsselsituationen der Sozialen Arbeit. Empirische und theoretische Grundlegung eines neuen kasuistischen Ansatzes, Kapitel „4.4.2 Begriffsbestimmung von Kasuistik als Ort der Theorie-Praxis-Relationierung“, S. 166.
  8. Regine Kunz: Wissen und Handeln in Schlüsselsituationen der Sozialen Arbeit. Empirische und theoretische Grundlegung eines neuen kasuistischen Ansatzes, Kapitel „6.1 Ausblick I – Eine akteursorientierte Kasuistik: Arbeit mit Schlüsselsituationen – Reflexionsmodell“, S. 196–197.
  9. Ansatz. In: schluesselsituationen.ch. Abgerufen am 5. November 2020.
  10. Bauer, Petra/Ahmed, Sarina/Heyer, Brit (2010): Was ist der Fall? Prozesse der Fallkonsti-tution in Jugendhilfeeinrichtungen. In: neue praxis. 6. 566–580. Zitiert nach Maja Heiner: Handlungskompetenz „Fallverstehen“, S. 202. In: R. Becker-Lenz, S. G. Ehlert, S. Müller-Hermann (Hrsg.), Professionalität Sozialer Arbeit und Hochschule. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2012, S. 201–217. doi:10.1007/978-3-531-94246-9_11.
  11. 217Schön, Donald Alan (1983): The reflective practioner. How professionals think in action. New York: Basic Books. Zitiert nach Maja Heiner: Handlungskompetenz „Fallverstehen“, S. 202. In: R. Becker-Lenz, S. G. Ehlert, S. Müller-Hermann (Hrsg.), Professionalität Sozialer Arbeit und Hochschule. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2012, S. 201–217. doi:10.1007/978-3-531-94246-9_11.
  12. Maja Heiner: Handlungskompetenz „Fallverstehen“, S. 202. In: R. Becker-Lenz, S. G. Ehlert, S. Müller-Hermann (Hrsg.), Professionalität Sozialer Arbeit und Hochschule. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2012, S. 201–217. doi:10.1007/978-3-531-94246-9_11.
  13. Maja Heiner: Handlungskompetenz „Fallverstehen“, S. 212. In: R. Becker-Lenz, S. G. Ehlert, S. Müller-Hermann (Hrsg.), Professionalität Sozialer Arbeit und Hochschule. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2012, S. 201–217. doi:10.1007/978-3-531-94246-9_11.
  14. John Forrester: If p, then what? Thinking in cases. In: History of the Human Sciences. Band 9, Nr. 3, 1. August 1996, ISSN 0952-6951, S. 1–25, doi:10.1177/095269519600900301 (sagepub.com [abgerufen am 16. April 2016]).