Klaus Croissant
Klaus Croissant (* 24. Mai 1931 in Kirchheim unter Teck; † 28. März 2002 in Berlin) war ein deutscher Strafverteidiger. Er wurde bekannt als Verteidiger von Andreas Baader im Stammheim-Prozess gegen die Anführer der Rote Armee Fraktion. Croissant wurde 1979 wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Er war später für die West-Berliner Alternative Liste und anschließend für die PDS politisch aktiv.
Leben
Croissant war der Wahlverteidiger Andreas Baaders im Stammheim-Prozess. Am 4. Dezember 1974 arrangierte er einen medial viel beachteten Besuch des französischen Philosophen Jean-Paul Sartre bei seinem Mandanten in Stammheim, in dessen Folge Croissant gemeinsam mit Kurt Groenewold das „Internationale Komitee zur Verteidigung politischer Gefangener in Westeuropa“ (IKV) gründete. Noch während des laufenden Verfahrens wurde Croissant am 12. März 1975 vom Gericht ausgeschlossen, am 23. Juni verhaftet und wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Ebenso wie Hans-Christian Ströbele und Kurt Groenewold wurde Croissant vorgeworfen, durch die Weiterleitung von Zellenzirkularen geholfen zu haben, das Kommunikationssystem zwischen den inhaftierten RAF-Terroristen aufrechtzuerhalten. Am 8. August 1975 wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.[1][2] Croissant engagierte sich in der Folge als Testamentsvollstrecker Ulrike Meinhofs[3] und beteiligte sich federführend an der „Internationalen Untersuchungskommission“ zur Untersuchung der Todesumstände. Diese stellte den Selbstmord Meinhofs in Frage und vertrat in ihrem Abschlussbericht die These, Meinhof sei in ihrer Zelle ermordet worden.[4] Am 11. Juli 1977 floh Croissant vor einer drohenden Festnahme nach Frankreich und beantragte dort politisches Asyl. Er wurde dort jedoch am 30. September im Zuge des Deutschen Herbstes festgenommen.
In einer Erklärung, die von über 200 französischen Persönlichkeiten, unter ihnen der Philosoph Jean-Paul Sartre, die Schriftstellerinnen Simone de Beauvoir und Françoise Sagan, sowie Régis Debray unterzeichnet wurde, wurden die französischen Justizbehörden aufgefordert, Klaus Croissant nicht an die Bundesrepublik Deutschland auszuliefern, da es sich um einen politischen Prozess handeln würde. In der gemeinsamen Erklärung befand man: „Die deutschen Behörden stürzen sich auf die Person von Croissant, weil er den Mut hatte, politische Gefangene zu verteidigen, die sie nicht für verteidigungswürdig halten“[5]
Am 17. November 1977 wurde Klaus Croissant an die Bundesrepublik ausgeliefert. Wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wurde er am 16. Februar 1979 zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.[6] Außerdem erhielt er ein vierjähriges Berufsverbot.
Nach Einschätzung des Juristen Oliver Tolmein war Croissant „ein Rechtsanwalt, der Justiz als etwas Politisches begriffen hat und für den deswegen die Grenze zwischen Verteidigung seiner Mandanten und politischem Engagement nie scharf gezogen war.“[7] Der Historiker Michael März sieht in Croissant die Verkörperung des „Typus des sich selbst aufopfernden, quasi mitkämpfenden Rechtsanwalts“.[8] Der Spiegel schrieb in seinem Nachruf auf Klaus Croissant im April 2002: „Anfang der siebziger Jahre einer der Verteidiger von Ulrike Meinhof und Baader, wurde seine Kanzlei zum Rekrutierungsbüro für die linksextremistische RAF und zur Nahtstelle von inhaftierten Terroristen und ihren Helfern draußen.“[9]
Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis erlangte Croissant seine Anwaltszulassung zurück und arbeitete in Berlin wieder als Strafverteidiger.[10] Er begann in dieser Zeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR zu arbeiten, das ihn 1981 als inoffiziellen Mitarbeiter „IM Thaler“ verpflichtete.[11] Er warb auch seine Lebensgefährtin, die taz-Redakteurin und spätere Europaabgeordnete der Grünen, Brigitte Heinrich, an und führte sie als Instrukteur und Kurier bis zu ihrem Tod im Jahr 1987.
Croissant war Mitglied der West-Berliner Alternativen Liste und bemühte sich zusammen mit dem Grünen Dirk Schneider, ebenfalls Stasi-IM, dort um politische Mitstreiter. Croissants Kandidatur für das Amt des Bezirksbürgermeisters von Kreuzberg (für die Alternative Liste) blieb erfolglos. 1990 trat er in die PDS ein. Als 1992 seine Spionagetätigkeit für die DDR bekannt wurde, kam er unter dem Vorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit in Untersuchungshaft und verlor die meisten seiner Kontakte und Freunde in der Szene. Dazu sagte er im Oktober 1992 in einem Interview: „Es ging doch nicht darum, irgendwelche Linken zu verraten. Meine Gesprächspartner waren doch nicht etwa Feinde dieser Leute. Das Ziel war doch, den Kenntnisstand der DDR-Seite über die Linken außerhalb der westdeutschen SED-Bruderpartei DKP zu verbessern, und da hatte Ost-Berlin ein berechtigtes Interesse.“[12]
Im April 1993 wurde Croissant wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt.[13] Er vermochte nach Einschätzung von Oliver Tolmein bis zuletzt nicht einzusehen, „dass die Kooperation mit dem Staat, den er schon immer für das bessere Deutschland gehalten hatte, ein Fehler war.“[7]
Literatur
- Peter O. Chotjewitz: Mein Freund Klaus. Verbrecher Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-935843-89-8.
- Jens Gieseke, Andrea Bahr: Die Staatssicherheit und die Grünen. Zwischen SED-Westpolitik und Ost-West-Kontakten. Ch. Links, Berlin 2016, ISBN 978-3-86153-842-4.
- Klaus Pflieger: Croissant, Klaus, Jurist, Strafverteidiger: Baden-Württembergische Biographien Band VIII, Jan Thorbecke Verlag 2022, ISBN 978-3-7995-9583-4, S. 67–70
Weblinks
- Literatur von und über Klaus Croissant im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Werke von und über Klaus Croissant in der Deutschen Digitalen Bibliothek
- Oliver Tolmein: Beharren. Porträt im Freitag
Einzelnachweise
- ↑ Christopher Tenfelde: Die Rote Armee Fraktion und die Strafjustiz. Anti-Terror-Gesetze und ihre Umsetzung am Beispiel des Stammheim-Prozesses. Jonscher Verlag, Osnabrück 2009, ISBN 978-3-9811399-3-8, S. 163, 204
- ↑ Pieter Bakker Schut: Politische Verteidigung in Strafsachen: Eine Fallstudie des von 1972 bis 1977 geführten Strafverfahrens gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Holger Meins und Jan Carl Raspe. Kiel 1986, S. 211 ff.
- ↑ Oliver Tolmein: Beharren. In: Der Freitag, 19. April 2002
- ↑ Janneke Martens: „Polizei und Justiz drehen völlig durch.“ Die Rote Armee Fraktion in den niederländischen Medien. In: Nicole Colin (Hrsg.): Der „Deutsche Herbst“ und die RAF in Politik, Medien und Kunst: nationale und internationale Perspektiven. Bielefeld 2008, S. 99
- ↑ "Hörnchen in Folie. In: Der Spiegel. Nr. 43, 1977 (online).
- ↑ Michael März: Linker Protest nach dem Deutschen Herbst: Eine Geschichte des linken Spektrums im Schatten des „starken Staates“, 1977–1979. transcript Verlag, 2014, S. 158 ff.
- ↑ a b Oliver Tolmein: Beharren. Klaus Croissants Engagement für die DDR bleibt bei seinen politischen Freunden umstritten. der Freitag, 19. April 2002; abgerufen am 30. November 2014
- ↑ Michael März: Linker Protest nach dem Deutschen Herbst: Eine Geschichte des linken Spektrums im Schatten des „starken Staates“, 1977–1979. transcript Verlag, 2014, S. 162
- ↑ Gestorben – Klaus Croissant. In: Der Spiegel. Nr. 15, 2002, S. 232 (online).
- ↑ Porträt Klaus Croissant. SWR; abgerufen am 8. Januar 2013
- ↑ focus.de
- ↑ Da kommen mir die Tränen. In: Der Spiegel. Nr. 43, 1992 (online).
- ↑ Hörnchen auf freiem Fuß: Der Ex-IM soll sich bewähren. In: taz. 5. März 1993, abgerufen am 8. März 2018.
Personendaten | |
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NAME | Croissant, Klaus |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Strafverteidiger |
GEBURTSDATUM | 24. Mai 1931 |
GEBURTSORT | Kirchheim unter Teck |
STERBEDATUM | 28. März 2002 |
STERBEORT | Berlin |