Kleinstspende

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Der Begriff Kleinstspende (auch: Kleinspende, Mikrospende) bezeichnet Spenden geringer Geldbeträge.[1][2]

Traditionell gehören dazu zum Beispiel ein Beitrag zum Klingelbeutel beziehungsweise das Spenden von geringen Wechselgeldbeträgen an karitative Einrichtungen in dafür bereitgestellte Behälter zum Beispiel an Warenhaus­kassen.[1] Auch spielt das Spendensammeln von kleineren Beträgen mittels Mehrwertdiensten, SMS und Micropayment- bzw. Social-Payment-Zahlungssystemen eine zunehmende Rolle.

Sowohl im karitativen als auch im Parteispenden­bereich haben Kleinstspenden in der Moderne eine wichtiger werdendere Bedeutung: So schaffte es zum Beispiel Barack Obama während des Wahlkampfes zur Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten im Jahre 2008 alleine im Juni 2008 52 Millionen US-Dollar über Onlinedienste einzuwerben; 31 Millionen Dollar davon waren Kleinstspenden von 200 Dollar oder weniger.[3]

In Deutschland konnte beispielsweise die Kampagne Deutschland rundet auf seit dem 1. März 2012 über 2,1 Millionen Euro an Mikrospenden zugunsten gemeinnütziger Projekte erlösen (Stand: 6. März 2014).[4]

Siehe auch

Literatur

  • Ernst Stahl/Thomas Krabichler/Markus Breitschaft/Georg Wittmann: Zahlungsabwicklung im Internet – Bedeutung, Status-quo und zukünftige Herausforderungen. Regensburg 2006, ISBN 3937195122

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b W. Rainer Walz, Ludwig von Auer (Hrsg.): Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht in Europa. Rechtsvergleichende, rechtsdogmatische, ökonometrische und soziologische Untersuchungen. Mohr Siebeck (Tübingen) 2007, S. 50, ISBN 9783161491351
  2. Gerhard Geckle: Das neue Gemeinnützigkeitsrecht - Mit dem neuen Spenden- und Stiftungsrecht, S. 78, 1. Auflage, Haufe Mediengruppe (Nov 2007), ISBN 9783448087321
  3. Manuel Merz, Stefan Rhein, Julia Vetter: Wahlkampf im Internet: Handbuch für die politische Online-Kampagne, S. 169, Lit Verlag (Mai 2009), ISBN 382589262X
  4. [1], Webseite von deutschland-rundet-auf, abgerufen am 6. März 2014