Knallerbse

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Datei:Knallerbse 20050913 703 part.jpg
Inhalt in explodiertem und neuem Zustand

Eine Knallerbse (auch Knallteufel) ist ein kleiner, ungefähr erbsengroßer pyrotechnischer Artikel, der zu Boden geworfen einen Knall auslöst.

Wirkungsweise

In einer Hülle aus Papier, welches an einem Ende dochtförmig zusammengerollt ist, befindet sich ein mineralisches Granulat aus kleinen Körnchen (Sand), die mit einer geringen Menge Silberfulminat (Knallsilber) versetzt sind.[1] Der Sand wirkt als Friktionsmittel. Durch die entstehende Reibung beim Aufprall zerfällt das instabile Knallsilber explosionsartig in Kohlenstoffmonoxid, Stickstoff und Silber, wobei der Druck der entstehenden Gase die Papierhülle zerreißt. Das Silber schlägt sich teilweise als schwarzer Belag auf den Sandkörnern und Papierresten nieder.

Sicherheit

Aus Sicherheitsgründen werden Knallerbsen in kleinen Stückzahlen in Kartonverpackungen transportiert und gehandelt, die mit einem stoßdämpfenden Material (meist Sägemehl) gefüllt sind.

Situation in Deutschland

Knallerbsen unterliegen dem Sprengstoffgesetz und gehören nach der Klassifizierung durch die gesetzlich zuständige Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zu den Feuerwerkskörpern der Klasse F1 (Kleinstfeuerwerk), nach den Beförderungsbestimmungen zu den Gefahrgütern der Klasse I. Laut dem deutschen Sprengstoffgesetz (Stand 2014) dürfen sie maximal 2,5 mg Silberfulminat enthalten[2] und dürfen ganzjährig an Personen ab 12 Jahren abgegeben werden. Laut internationalen Transportvorschriften (Stand 2019), auf die auch die BAM verweist, dürfen Knallerbsen hingegen nur bis zu 1,6 mg Silberfulminat enthalten.[3] Wie alle pyrotechnischen Erzeugnisse müssen Knallerbsen in Deutschland durch die BAM zugelassen werden und deren Zulassungszeichen auf der Verpackung tragen. Nicht zugelassene Erzeugnisse, die jährlich in großen Mengen besonders aus China und Südostasien importiert werden, sind potenziell gefährlich und können infolge von nicht eingehaltenen Vorschriften schwerste Verletzungen verursachen. Daher steht der Import durch Privatpersonen wie auch die Verwendung nicht geprüfter Produkte unter Strafe.[4]

Siehe auch

Weblinks

Commons: Knallerbse – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Georg Schwedt: Chemische Grundlagen der Pyrotechnik, Beispiele für Feuerwerkskörper aus der Kategorie 1, Springer Spektrum, Berlin, Heidelberg, 2019, Seite 67–75, ISBN 978-3-662-57985-5.
  2. BMI: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Abgerufen am 17. Januar 2020.
  3. OTIF: Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)Anhang C – Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (Seite 122). Abgerufen am 19. Januar 2020.
  4. Bundesregierung: Sicher durch die Silvesternacht. Abgerufen am 18. Januar 2020.