Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

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Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Staatliche Ebene Kommunal
Stellung Höherer Kommunalverband
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 1. Januar 2005
Hauptsitz Stuttgart, Baden-Württemberg
Behördenleitung Gerhard Bauer (Verbandsvorsitzender)[1]

Kristin Schwarz (Verbandsdirektorin)

Haushaltsvolumen 320 Mio. Euro (Stand 2022)
Netzauftritt kvjs.de

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ist Kompetenzzentrum und Dienstleister für die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs in den Bereichen

  • Jugendhilfe,
  • Soziales, Behinderung und Pflege,
  • Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben,
  • Fortbildung und
  • Forschung.[2]

Der KVJS ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder des Verbandes sind alle 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Die kommunale Behörde ist kraft Gesetzes überörtlicher Träger der Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge sowie Träger des Integrationsamtes. Rechtsform, Aufgaben, Verfassung und Verwaltung des KVJS regelt das Gesetz über den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg – Jugend- und Sozialverbandsgesetz (JSVG).[3]

Die Behörde mit Sitz in Stuttgart hat mit der baden-württembergischen Verwaltungsreform am 1. Januar 2005 ihre Arbeit aufgenommen.

Vorsitzender des KVJS ist seit 1. Juli 2019 Gerhard Bauer, Landrat des Landkreises Schwäbisch Hall. Er löste Landrat a. D. Karl Röckinger ab, der den Vorsitz seit Gründung des KVJS zuvor innehatte.[4]

Seit 1. April 2018 ist Kristin Schwarz Verbandsdirektorin. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Ihr Vorgänger war Senator e. h. Prof. Roland Klinger, der das Amt seit Bestehen des KVJS ausübte und am 31. März 2018 in den Ruhestand trat.[5]

Seit 1. Januar 2018 ist der KVJS außerdem alleiniger Gesellschafter der Habila GmbH (bis Januar 2019 LWV.Eingliederungshilfe GmbH), einer Gesellschaft, die Behindertenheime betreibt und Träger eines Integrationsunternehmens ist.[6]

Der KVJS ist Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände (BAG HKV).

Aufgaben

Aus- und Weiterbildung

  • Der KVJS bietet jedes Jahr knapp 500 Seminare, Fachtagungen, Workshops und berufsbegleitende Fortbildungsreihen in den Bereichen Schwerbehindertenrecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe und Betreuungsrecht. Zielgruppe sind vor allem Mitarbeiter der Stadt- und Landkreise, der Jugendhilfe-Träger sowie Schwerbehindertenvertretungen aus Betrieben.
  • Das Bildungszentrum Schloss Flehingen in Flehingen (Landkreis Karlsruhe) bietet in drei Fachschulen eine berufsbegleitende, staatlich anerkannte Ausbildung an. Dazu gehören die Fachschule für Sozialwesen / Fachrichtung Sozialpädagogik mit Schwerpunkt Jugend- und Heimerziehung, die Fachschule für Heilerziehungspflege sowie die Fachschule für Heilpädagogik. Darüber hinaus gibt es einen Lehrgang zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (gFAB).[7]

Landesjugendamt

Der KVJS

  • ist Sitz der Zentralen Adoptionsstelle,
  • berät Betriebe in Sachen Kinderbetreuung,
  • berät und beaufsichtigt rund 9.000 Kindertagesstätten sowie über 500 Jugendheime,
  • initiiert und begleitet Forschung und Modellprojekte,
  • entwickelt und koordiniert Konzepte zur Unterstützung von Familien und jungen Menschen,
  • unterstützt die Jugendämter beim Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,
  • bietet Analysen und Analyse-Instrumente zu gesellschaftlichen Entwicklungen,
  • verantwortet die überörtliche Jugendhilfeplanung und unterstützt die Kreise bei der örtlichen Jugendhilfeplanung.

Soziales, Behinderung und Pflege

Der KVJS

  • verhandelt im Auftrag der Stadt- und Landkreise die Entgelte mit teil- und vollstationären Pflege-, Jugend- und Behinderten-Einrichtungen. Es geht jedes Jahr um mehr als fünf Milliarden Euro;
  • berät und unterstützt Kreise bei der Sozialplanung der Eingliederungshilfe sowie bei Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen,
  • initiiert und begleitet Forschungs- und Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe,
  • ist Bewilligungsbehörde für das Land bei der Investitionskostenförderung für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Menschen in sozialen Schwierigkeiten,
  • unterstützt die Kreise beim Fallmanagement, Benchmarking und bei der Sozialplanung,
  • bietet örtlichen Betreuungsbehörden und -vereinen einen fachlichen Service und
  • finanziert Hilfen für Kriegs-, Wehrdienst- und Gewaltopfer, Deutsche im Ausland und Impfgeschädigte.

Integrationsamt

Der KVJS

  • ist Ansprechpartner für rund 500.000 Arbeitgeber in Baden-Württemberg und ihre vier Millionen Beschäftigten in allen Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben.
  • muss gefragt werden, bevor ein Betrieb schwerbehinderten Arbeitnehmern kündigen kann.
  • erhebt und verwendet die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Dies betrifft Betriebe ab 20 Arbeitsplätze. Die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen liegt für Betriebe mit mindestens 60 Arbeitsplätzen bei fünf Prozent.[8]
  • initiiert und begleitet Forschungsvorhaben.

Der Medizinisch-Pädagogische Dienst

Der Medizinisch-Pädagogische Dienst (MPD) ermittelt den persönlichen Hilfebedarf von Menschen mit Behinderungen beim Wohnen.

Finanzierung

Der KVJS wird getragen und finanziert von den 9 Stadt- und 35 Landkreisen Baden-Württembergs. Der Etat beläuft sich im Jahr 2022 auf rund 320 Millionen Euro.[9]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verbandsvorsitzender. KVJS, abgerufen am 27. November 2020.
  2. Der KVJS - Wir über uns. Abgerufen am 9. April 2018.
  3. Jugend- und Sozialverbandsgesetz - JSVG. Abgerufen am 9. April 2018.
  4. Verbandsvorsitzender. Abgerufen am 1. Juli 2019.
  5. Der KVJS - News - Kristin Schwarz übernimmt Leitung des KVJS. Abgerufen am 9. April 2018.
  6. Struktur des KVJS - Finanzierung. Abgerufen am 15. April 2019.
  7. Fachschulen Schloss Flehingen. Abgerufen am 15. April 2019.
  8. Arbeitgeberinformation - Die Ausgleichsabgabe. In: KVJS. Abgerufen am 15. April 2019.
  9. Struktur des KVJS - Finanzierung. Abgerufen am 17. Januar 2022.