Konzeptvergabe

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Bebauungsplan „Adolf-Wenz-Siedlung“, Pullach im Isartal, 1989
Plan einer "Idealstadt"/Planstadt für 100.000 Einwohner (Jean-Jacques Moll, 1801)

Konzeptvergabe bezeichnet in Deutschland ein Instrument der Stadtplanung, z. B. bei der Umsetzung von Bauleit- oder Bebauungsplänen. Es ist seit einiger Zeit z. B. in Freiburg im Breisgau, Stuttgart oder Tübingen erprobt. Hier steht die Qualität des einzureichenden Konzepts im Vordergrund der Entscheidung zur Vergabe von Grundstücken für eine Bebauung und nicht z. B. ein gebotener Preis wie beim „Bieterverfahren“.[1]

Bisher haben sich vor allem größere Städte dieses Instruments bedient: Das Konzept zeitigt im Vergleich zu anderen Vergabeverfahren wie der direkten oder der Vergabe an einen Höchstbietenden u. A. einen Mehraufwand bei der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen.

Ein großer Vorteil bei dem Verfahren ist das Eigentum der verkaufenden Gemeinde an den zu vergebenden Grundstücken.

Ziele

Bislang (2020) diente die Anwendung der Konzeptvergabe vor allem der Durchsetzung klarer inhaltlicher Zielvorgaben bei der Grundstücksvergabe wie

Neuere Modelle verfolgen offener formulierte Ziele wie z. B. die Umsetzung größerer Vielfalt, stärkere Gemeinschaftsbildung, bessere sozialer Durchmischung oder größeren baulichen Spielraum.

Varianten

Es werden zwei Varianten unterschieden:[1]

  1. Es wird ein Festpreis festgelegt (oberhalb des Verkehrswerts des zu vergebenden Grundstücks), anschließend die Umsetzung des zu erreichenden Konzepts bei der Vergabeentscheidung zu 100 Prozent gewichtet: Vor allem dann sinnvoll, wenn „zivilgesellschaftliche oder soziale Akteure eine Chance zur Baulandentwicklung erhalten sollen“.[3]
  2. Bei der Durchführung eines „Bestgebotsverfahrens“ wird neben der Qualität des vorgelegten Konzepts auch der angebotene Kaufpreis berücksichtigt. Bei der Bekanntmachung des Grundstücksverkaufs wird hier auch die festgelegte Gewichtung von Konzeptqualität und Kaufpreisangebot mitgeteilt. Laut hessischer Architektenkammer wird eine Gewichtung von 70 %, mindestens aber 50 % zugunsten des vorgelegten Konzepts gegenüber 30 % (maximal 50 %) für den gebotenen Kaufpreis.

Beispiele

Siehe auch

Portal: Planung – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Planung

Weblinks

Quelle

Einzelnachweise

  1. a b konzeptvergabe. In: amt für neues. 17. Januar 2018, abgerufen am 22. April 2020 (deutsch).
  2. a b Copyright Haufe-Lexware GmbH & Co KG- all rights reserved: Konzeptvergabe: Pokerspiel mit verkapptem Höchstpreisverfahren? Abgerufen am 22. April 2020.
  3. Architektenkammer Hessen, Orientierungshilfe zur Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität S. 6, akh.de@1@2Vorlage:Toter Link/www.akh.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (22. April 2020)