Konzeptvergabe
Konzeptvergabe bezeichnet in Deutschland ein Instrument der Stadtplanung, z. B. bei der Umsetzung von Bauleit- oder Bebauungsplänen. Es ist seit einiger Zeit z. B. in Freiburg im Breisgau, Stuttgart oder Tübingen erprobt. Hier steht die Qualität des einzureichenden Konzepts im Vordergrund der Entscheidung zur Vergabe von Grundstücken für eine Bebauung und nicht z. B. ein gebotener Preis wie beim „Bieterverfahren“.[1]
Bisher haben sich vor allem größere Städte dieses Instruments bedient: Das Konzept zeitigt im Vergleich zu anderen Vergabeverfahren wie der direkten oder der Vergabe an einen Höchstbietenden u. A. einen Mehraufwand bei der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen.
Ein großer Vorteil bei dem Verfahren ist das Eigentum der verkaufenden Gemeinde an den zu vergebenden Grundstücken.
Ziele
Bislang (2020) diente die Anwendung der Konzeptvergabe vor allem der Durchsetzung klarer inhaltlicher Zielvorgaben bei der Grundstücksvergabe wie
- die Errichtung eines besonders ökologischen Stadtteils,
- die Erlangung einer höheren Verdichtung,
- die Umsetzung besonderer Architektur,
- die Stärkung gemeinnützigen und/oder genossenschaftlichen Wohnbaus,
- auch kleineren Akteure die Konkurrenz zu ermöglichen,[2]
- die Umsetzung einer bestimmten Quote „sozialen Wohnungsbaus“ oder
- der Bau kinderfreundlicher Wohnungen.
Neuere Modelle verfolgen offener formulierte Ziele wie z. B. die Umsetzung größerer Vielfalt, stärkere Gemeinschaftsbildung, bessere sozialer Durchmischung oder größeren baulichen Spielraum.
Varianten
Es werden zwei Varianten unterschieden:[1]
- Es wird ein Festpreis festgelegt (oberhalb des Verkehrswerts des zu vergebenden Grundstücks), anschließend die Umsetzung des zu erreichenden Konzepts bei der Vergabeentscheidung zu 100 Prozent gewichtet: Vor allem dann sinnvoll, wenn „zivilgesellschaftliche oder soziale Akteure eine Chance zur Baulandentwicklung erhalten sollen“.[3]
- Bei der Durchführung eines „Bestgebotsverfahrens“ wird neben der Qualität des vorgelegten Konzepts auch der angebotene Kaufpreis berücksichtigt. Bei der Bekanntmachung des Grundstücksverkaufs wird hier auch die festgelegte Gewichtung von Konzeptqualität und Kaufpreisangebot mitgeteilt. Laut hessischer Architektenkammer wird eine Gewichtung von 70 %, mindestens aber 50 % zugunsten des vorgelegten Konzepts gegenüber 30 % (maximal 50 %) für den gebotenen Kaufpreis.
Beispiele
- Binzen bei Lörrach, „Alter Fussballplatz“: Hier soll auf 20.000 Quadratmetern Fläche Wohnraum für mindestens 300 Personen entstehen, ein Bevölkerungszuwachs der Gemeinde von zehn Prozent
- Hamburg, Stadtteil Barmbek[2]
- Kirchheim unter Teck
- Stuttgart: Olga-Quartier
Siehe auch
Weblinks
- Städtetag, Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen August 2017, akh.de: Orientierungshilfe zur Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität
- Stadtplanungsamt Münster, stadt-muenster.de: Sozialgerechte Bodennutzung - Das Münsteraner Modell
- wohnungsbau.hessen.de: Gute Konzepte entscheiden Grundstücksvergabe (mit "Leitfaden", PDF, 84 Seiten)
Quelle
- Badische Zeitung: Binzens Neubaugebiet liegt am Ortskern – auf dem alten Fußballplatz - Südwest - Badische Zeitung. Abgerufen am 22. April 2020.
Einzelnachweise
- ↑ a b konzeptvergabe. In: amt für neues. 17. Januar 2018, abgerufen am 22. April 2020 (deutsch).
- ↑ a b Copyright Haufe-Lexware GmbH & Co KG- all rights reserved: Konzeptvergabe: Pokerspiel mit verkapptem Höchstpreisverfahren? Abgerufen am 22. April 2020.
- ↑ Architektenkammer Hessen, Orientierungshilfe zur Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität S. 6, akh.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (22. April 2020)