Kreatives Europa KULTUR

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Kreatives Europa KULTUR (englisch: Creative Europe Culture) ist die Kulturförderung im Rahmen des EU-Förderprogramms Kreatives Europa. Das Förderprogramm Kreatives Europa ist aufgeteilt in die Teilprogramme KULTUR, MEDIA und einen sektorübergreifenden Förderbereich. Das Teilprogramm Kreatives Europa KULTUR umfasst den gesamten Kunst-, Kultur- und Kreativsektor. Eine Ausnahme bilden rein audiovisuelle Vorhaben, die durch das Teilprogramm Kreatives Europa MEDIA abgedeckt werden. Für die Programmlaufzeit von 2021 bis 2027 beträgt das Gesamtbudget für Kreatives Europa KULTUR 801 Millionen Euro.[1]

Geschichte

Die ersten Kulturförderprogramme der Europäischen Union waren Raphael, Kaleidoskop und Ariane. Weitere Vorläuferprogramme von Kreatives Europa KULTUR waren Kultur 2000 (2000 bis 2006), Kultur 2007–2013 und Kreatives Europa KULTUR 2014 bis 2020. Mit Beginn des Förderzeitraums 2014 wurden das Kulturförderprogramm sowie das Filmförderprogramm MEDIA in einem Programm vereint. Seitdem besteht die Kulturförderung der Europäischen Union als Teilprogramm KULTUR innerhalb von Kreatives Europa.

Die neue Programmlaufzeit 2021 bis 2027 von Kreatives Europa startete Ende Mai 2021 unter dem Motto Push Boundaries (dt. „Grenzen verschieben“).[2] Hintergrund für den späteren Start des Förderprogrammes waren die Verhandlungen der Europäischen Union über den Mehrjährigen Finanzrahmen im Jahr 2020.[3] Die Verhandlungen brachten für die neue Laufzeit von Kreatives Europa KULTUR eine Budgetaufstockung um fast 50 Prozent im Vergleich zum Vorgängerprogramm (2014 bis 2020).[1] Die ersten Ausschreibungen von Kreatives Europa KULTUR 2021–2027 erfolgten Anfang Juni 2021.

Programmziele

Im Anlehnung an die Programmziele von Kreatives Europa hat das Teilprogramm KULTUR folgende Ziele:[4]

  • Stärkung der länderübergreifenden Zusammenarbeit und der grenzüberschreitenden Schaffung, Verbreitung und Bekanntmachung europäischer Werke sowie der Mobilität von Kreativ- und Kulturschaffenden;
  • Verbesserung des Zugangs zur Kultur und der Teilhabe an Kultur sowie die Verbesserung der Publikumsbeteiligung und -entwicklung in ganz Europa;
  • Förderung der Resilienz der Gesellschaft und Verbesserung der sozialen Inklusion sowie des interkulturellen Dialogs durch Kultur und Kulturerbe;
  • Verbesserung der Fähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors zur Talentförderung, zur Innovation, zur Generierung von Wohlstand und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum;
  • Stärkung der europäischen Identität und der europäischen Werte durch Schärfung des Kulturbewusstseins und der kulturellen Bildung;
  • Förderung des Aufbaus von Kapazitäten im europäischen Kultur- und Kreativsektor, einschließlich Basis- und Kleinstorganisationen, sodass diese auf internationaler Ebene agieren können;
  • Beitrag zur globalen Strategie der Union für internationale Beziehungen durch Kultur.

Förderbereiche

Das Programm Kreatives Europa KULTUR umfasst Fördermaßnahmen für alle Gebiete des Kultur- und Kreativsektors - mit Ausnahme rein audiovisueller Vorhaben, die durch das Teilprogramm MEDIA abgedeckt werden.

Kreatives Europa KULTUR fördert kulturelle Kooperationsprojekte, Europäische Netzwerke, Plattformen zur Förderung europäischer Künstler und Werke, Literaturübersetzungen sowie individuelle Mobilität von Künstlern. Sektorspezifisch unterstützt werden unter anderem die Bereiche Musik, Buch-Sektor, Kulturerbe und Architektur. Zudem gibt es mit den Kulturpreisen für Literatur, Musik, Architektur und Kulturerbe spezifische Maßnahmen zur Auszeichnung und Förderung von Exzellenz und Kreativität.

Europäische Kooperationsprojekte

Im Förderbereich Europäische Kooperationsprojekte werden Kulturprojekte zwischen Organisationen unterschiedlicher europäischer Länder unterstützt. Ein Kooperationsprojekt besteht aus einer antragstellenden Einrichtung, genannt Projektkoordinator oder lead partner, sowie weiteren Organisationen (Partner oder Mitorganisatoren).

Es gibt drei Kategorien im Förderbereich der Europäischen Kooperationsprojekte:

  • Kleine Kooperationsprojekte: mindestens drei Organisationen aus mindestens drei am Programm teilnahmeberechtigten Ländern;
  • Mittlere Kooperationsprojekte: mindestens fünf Organisationen aus mindestens fünf am Programm teilnahmeberechtigten Ländern;
  • Große Kooperationsprojekte: mindestens zehn Organisationen aus mindestens zehn am Programm teilnahmeberechtigten Ländern.[5]

Europäische Plattformen

Im Förderbereich Europäische Plattformen werden Projekte gefördert, die aufstrebenden Künstlern den Zugang zum europäischen Markt erleichtern und sie einem breiten europäischen Publikum präsentieren. Europäische Plattformen sind Zusammenschlüsse von mindestens 12 Kultureinrichtungen aus mindestens 12 am Programm Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigten Ländern. Eine Europäische Plattform besteht aus einer antragstellenden Einrichtung, genannt Koordinierungsstelle oder coordination entity, sowie mindestens 11 weiteren Organisationen (Mitglieder oder member organisations).[6]

Europäische Netzwerke

Europäische Netzwerke vertreten als europäische Verbände jeweils eine Kultursparte und sorgen für eine grenzübergreifende Vernetzung innerhalb dieser Kultursparte. Das Netzwerk vertritt die Interessen und Werte seiner Mitglieder und übt repräsentative Aufgaben aus. Europäische Netzwerke sind für alle Kultur- und Kreativbranchen offen (ausgenommen der audiovisuelle Sektor). Ziel der Europäischen Netzwerke ist es, die Kapazitäten der europäischen Kultur- und Kreativbranche zu verbessern, Talente zu fördern, innovative Lösungen für gemeinsame Herausforderungen zu finden sowie für Arbeitsplätze und Wachstum zu sorgen. Europäische Netzwerke bestehen aus einer antragstellenden Organisation (Koordinator) und den Netzwerkmitgliedern.[7]

Literaturübersetzungen

Im Förderbereich der Literaturübersetzungen können Verlage und Verlagsgruppen für Buchpakte mehrerer belletristischer Werke von europäischen Autoren eine Förderung beantragen. Ziel dieser Förderung ist es, literarische Werke länderübergreifend zu verbreiten und einem größeren europäischen Publikum zugänglich zu machen.[8]

Sondermaßnahmen

Zudem gibt es in Kreatives Europa KULTUR spezifische Maßnahmen zur Auszeichnung und Förderung von Exzellenz und Kreativität, darunter Kulturpreise für Literatur, Musik, Architektur und Kulturerbe. Zu diesen Fördermaßnahmen gehören die Aktion Kulturhauptstädte Europas und das Europäische Kulturerbe-Siegel. Die Sondermaßnahmen dienen dazu, die kulturelle Vielfalt und das kulturelle Erbe Europas sichtbar zu machen und den interkulturellen Dialog zu stimulieren.[9]

Antragstellung und Teilnahme

Anträge für die Förderung von Projekten können im Rahmen von offenen Ausschreibungen eingereicht werden. Eine Übersicht über alle Ausschreibungen bietet das elektronische Teilnehmerportal (Funding & Tenders Portal).[10] Um einen Antrag in Kreatives Europa KULTUR einreichen zu können, müssen die antragstellenden Organisationen (Koordinator und weitere Partner) juristische Personen sein. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die antragstellende Organisation muss seit mindestens zwei Jahren über einen Rechtsstatus verfügen und ihren Sitz in einem am Programm Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigten Land haben.[11] Teilnahmeberechtigt sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die weiteren Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Liechtenstein, Norwegen und Island sowie die assoziierten Länder mit Albanien, Georgien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und der Ukraine. Weitere Verhandlungen mit den sogenannten assoziierten Ländern für die Förderperiode 2021 bis 2027 laufen aktuell mit Armenien, Bosnien und Herzegowina, Israel, Palästina, Tunesien und der Türkei.

In der Programmlaufzeit von Kreatives Europa KULTUR waren 2014 bis 2020 nachfolgende assoziierte Länder am Teilprogramm Kreatives Europa KULTUR beteiligt: Albanien, Armenien, Nordmazedonien, Republik Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Republik Moldau, Tunesien, Ukraine, Kosovo. Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU bleiben britische Organisationen für alle vor dem 31. Dezember 2020 genehmigten Projekte im Programm Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigt. Organisationen aus Ländern, die nicht am Programm Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigt sind, können an Aktivitäten des Projektes beteiligt werden. Allerdings muss die Mindestanzahl der teilnehmenden Organisationen aus teilnahmeberechtigten Ländern kommen.

Beteiligung

In der Laufzeit von 2014 bis 2020 waren am Förderprogramm Kreatives Europe KULTUR insgesamt 41 Länder beteiligt – die 27 EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien sowie 13 Länder der östlichen und südlichen Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union. Während der siebenjährigen Laufzeit nahmen insgesamt 199 Organisationen aus Deutschland an insgesamt 225 europäischen Projekten teil.[12] Damit erhielt der deutsche Kultur- und Kreativsektor in der Programmlaufzeit von 2014 bis 2020 insgesamt 32,3 Millionen Euro an Förderungen aus dem EU-Kulturförderprogramm. Die Hälfte aller geförderten Projekte aus Deutschland fanden in den Kultursparten Darstellende Künste und Musik statt.[12]

Nationale Kontaktstellen

Die europäischen Kontaktstellen, genannt Creative Europe Desks, informieren über das Programm Kreatives Europa. Sie unterstützen den Kultur- und Kreativsektor in Bezug auf das EU-Förderprogramm und stellen grundlegende Informationen bereit. Die Creative Europe Desks arbeiten eng mit der Europäischen Kommission und in einem eigenen Netzwerk zusammen.

In Deutschland gibt es insgesamt fünf Kontaktstellen: vier Creative Europe Desks zum Teilprogramm MEDIA in Berlin-Brandenburg, Hamburg, Düsseldorf und München sowie der Creative Europe Desk KULTUR (CED KULTUR) in Bonn. Der CED KULTUR berät deutschlandweit als einziges Büro zum Teilprogramm KULTUR und unterstützt Kreative und Kulturschaffende, indem er zum Beispiel:

  • auf Ausschreibungen und Fristen hinweist,
  • in allen Phasen der Antragstellung und Projektbeteiligung individuell berät,
  • Informations- und Beratungsveranstaltungen anbietet,
  • aktuelle Informationen und Hintergrunddokumente zur Verfügung stellt,
  • bei der Suche nach Partnerorganisationen behilflich ist.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Kreatives Europa 2021–2027. Das EU-Programm zur Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors. Europäische Kommission, 12. Mai 2021, abgerufen am 5. Oktober 2021.
  2. Push Boundaries – Das neue Creative Europe Programm. Abgerufen am 6. August 2022.
  3. Pressemitteilung "EU-Haushalt: Europäische Kommission begrüßt Annahmen des langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2021–2027". Europäische Kommission, 17. Dezember 2020, abgerufen am 5. Oktober 2021.
  4. VERORDNUNG (EU) 2021/818 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/201. (PDF) In: ABl L 189/34 vom 28.5.2021. Europäische Union, abgerufen am 5. Oktober 2021.
  5. Europäische Kooperationsprojekte. Abgerufen am 6. August 2022.
  6. Europäische Plattformen. Abgerufen am 6. August 2022.
  7. Europäische Netzwerke. Abgerufen am 6. August 2022.
  8. Der Förderbereich Literaturübersetzungen unterstützt die länderübergreifende Verbreitung literarischer Werke in Europa. Abgerufen am 6. August 2022.
  9. Jahresarbeitsprogramme. Abgerufen am 6. August 2022.
  10. Funding & tender opportunities. Single Electronic Data Interchange Area (SEDIA). Europäische Kommission, abgerufen am 5. Oktober 2021 (englisch).
  11. List of non-EU Participating Countries in the Creative Europe Programme. (PDF) In: EU Grants: List of participating countries (CREA): V1.0 – 15.06.2021. Europäische Kommission, abgerufen am 5. Oktober 2021 (englisch).
  12. a b Kreatives Europa KULTUR. Eine Auswertung des EU-Kulturförderprogramms 2014–2020 für Deutschland. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) Creative Europe Desk KULTUR, ehemals im Original; abgerufen am 5. Oktober 2021.@1@2Vorlage:Toter Link/kultur.creative-europe-desk.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)