Verlag

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Ein Verlag ist ein Medienunternehmen, das Werke der Literatur, Kunst, Musik, Unterhaltung oder Wissenschaft vervielfältigt und verbreitet. Der Verkauf kann über den Handel (Kunst-, Zeitschriften-, Buchhandel usw.) oder durch den Verlag selbst erfolgen.

Etymologie

Die Worte „Verlag“ und dessen Nomen Agentis Verleger lassen sich auf den historischen Begriff des Verlagssystems zurückführen. Typisch für dieses war ein Unternehmer (Verleger), der Heimarbeitern Rohstoffe vorfinanzierte („vorlegte“ oder „verlegte“), die von den Heimarbeitern weiterverarbeitet und dann dem Unternehmer auf dessen Unternehmerrisiko zum Vertrieb überlassen wurden. Das Verb „verlegen“ bedeutete im Mittelhochdeutschen „Geld ausgeben“ oder „etwas auf seine Rechnung nehmen“;[1] „Verleger“ war also derjenige, der „anderen das Rohmaterial … so lange vorschießt, bis es an den Konsumenten gelangt ist“.[2] Wendet man diesen Begriffsinhalt auf den heutigen Verlag und Verleger an, so vermarktet er die von Autoren oder Urhebern in „Heimarbeit“ konzipierten Werke über sein Vertriebssystem auf eigenes Unternehmerrisiko.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage des Verlagswesens ist in Deutschland das Gesetz über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 (VerlG), zuletzt geändert im März 2002.[3] Es regelt Aufgaben, Honorare, Vertragswesen, Rücktrittsrechte des Verfassers und die Folgen einer Insolvenz des Verlegers. Wichtigste Rechtsgrundlage zwischen Verlag und Verfasser bildet der Verlagsvertrag, in dem sich der Verleger verpflichtet, das ihm vom Verfasser für eigene Rechnung überlassene Werk aus Literatur oder Tonkunst zu vervielfältigen und zu verbreiten (§ 1 VerlG). Eigene Rechnung bedeutet, dass der Verlag beim Vertrieb des Werkes auf eigenes unternehmerisches Risiko handelt. Ergänzende Bestimmungen für das Rechtsverhältnis zwischen Verlag und Urheber finden sich im Urheberrechtsgesetz. Das Verlagsgesetz gilt ausdrücklich nur für Literatur- und Musikverlage.

Der Verlag oder der Verleger als Person erwirbt in der Regel das ausschließliche Nutzungsrecht am Werk eines Autors (Urheberrecht) aufgrund des Verlagsvertrages und sorgt für Herstellung (bei Büchern und Zeitschriften Vorbereitung des Druckes) und Druck bzw. Vervielfältigung des Werkes sowie dessen Finanzierung. Zudem sorgt er für die Werbung und den Verkauf; zu diesem Zweck erstellt der Verlag eigene Kataloge. Das gilt auch für Musikwerke, die der Musikverlag in eigener Verantwortung einem Musiklabel anbietet, damit dieses einen Interpreten auswählt, der dem Musikwerk zum Erfolg verhilft.

Die Auswertungsrechte, die ein Verlag an einem Buch genießt, schließen auch das Recht ein, gegen Fortsetzungen (Sequels) ein Veto zu erheben. Ein einschlägiger Rechtsfall war 1999 das Verbot der Vermarktung von Jim WilliamsDoktor-Schiwago-Fortsetzung Laras Tochter.

Angestellte in einem Verlag sind etwa ausgebildete Verlagshersteller, Medienkaufleute Digital und Print, Buchwissenschaftler und je nach Ausrichtung des Verlages vor allem Lektoren verschiedener Studienrichtungen (z. B. Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Germanistik).

Geschichte

Das Verlagswesen ist eine Folge der Erfindung und Ausbreitung des Buchdrucks. Im Laufe der Zeit bildeten sich verschiedene Sparten als eigene Verlagsarten. Dabei druckten Zeitungs- und Zeitschriftenverlage oft Fortsetzungsserien, die später als Buch herausgegeben wurden. 1901 wurde es nach Gründung vieler Verlage in Deutschland erforderlich, die Rechtsgrundlagen für das Verlagswesen in einem Gesetz zu kodifizieren. Durch das weltweite Medium Internet verkaufen heute viele Verlage ihre Werke über den Elektronischen Handel.

Verlagsarten

Verlage lassen sich wie folgt ordnen:

Für Text- und Bildmedien

Verlage für Druckerzeugnisse, E-Books und/oder Netzpublikationen

Spezialverlage

Für andere Medien

Selbstverlag

  • Selbstverlag (nur sofern für Selbstpublikationen ein Unternehmen gewerblich angemeldet wird; tritt dann aber oft auch nominell als „Verlag“ und nicht als „Selbstverlag“ auf)

Abgrenzung

Kein Verlag im hier beschriebenen Sinne sind Selbstkostenverlage oder Self-Publishing-Plattformen, die ohne unternehmerisches Risiko selbst publizierte Medien erstellen. Selbstkostenverlage firmieren u. a. auch als Druckkostenzuschussverlag oder Dienstleisterverlag und gelten innerhalb der Branche als „Pseudoverlage“ – eine Bezeichnung, die seit 2009 auch durch einen Gerichtsbeschluss legitimiert ist.[4]

Verlage im deutschsprachigen Raum

Sechs bekannte Buchverlage im deutschsprachigen Raum nach ihrem Umsatz 2016[5]
Rang Firma Firmensitz Umsatz in Mio. € Mitarbeiter
1. Springer Nature Berlin 533,4 13.000
2. Verlagsgruppe Random House München 309 929
3. Georg Westermann Verlag Braunschweig 300 1.400
4. Klett Gruppe Stuttgart 296 k. A.
5. Cornelsen Bildungsgruppe Berlin 272 1.644
6. Europa-Lehrmittel Haan-Gruiten - 67

Verlage international

Besonders die Internationale Verleger-Union und weltweite Buchmessen informieren über Buchmärkte und staatliche Eingriffe wie Schulbuchsubventionen.

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten betrug der Umsatz im Verlagswesen gemäß AAP (Association of American Publishers) im April 2008 rund 310 Millionen Euro (473 Millionen US-Dollar), 3,5 Prozent weniger als im Vorjahr, ein Abwärtstrend; siehe auch Erhebungen des amerikanischen Statistikamt US Census Bureau.

Siehe auch

Literatur

  • Eckhard Bremenfeld, Holger Knapp: Fachwissen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Leitfaden für Verlagsberufe und Quereinsteiger. 2. Auflage. Springer-VDI, Düsseldorf 1998, ISBN 3-9806286-0-4 (Erstausgabe: 1996).
  • Thomas Breyer-Mayländer u. a.: Wirtschaftsunternehmen Verlag. 3. Auflage. Bramann, Frankfurt 2005, ISBN 3-934054-21-8.
  • Robert Darnton: The science of piracy. A crucial ingredient in eighteenth-century publishing. Teil der Serie SVEC. Studies on Voltaire and the eighteenth century, 2003/12/3, deutschsprachige Ausgabe: Die Wissenschaft des Raubdrucks. Ein zentrales Element im Verlagswesen des 18. Jahrhunderts. Carl Friedrich von Siemens Stiftung, München 2003.
  • Frank Kauter: Kleines Verlagslexikon: Die wichtigsten Begriffe aus den Bereichen Anzeigen, Herstellung, Vertrieb und Werbung. Beruf + Schule, Itzehoe 1995, ISBN 3-88013-495-2.
  • Dietrich Kerlen: Lehrbuch der Buchverlagswirtschaft. Hauswedell, Stuttgart 2003, ISBN 3-7762-1002-8.
  • Ralf Laumer (Hrsg.): Bücher kommunizieren. Das PR-Arbeitsbuch für Bibliotheken, Buchhandlungen und Verlage. Viola Falkenberg Verlag, 2. Auflage Bremen 2010, ISBN 978-3-937822-38-9.
  • Reinhard Mundhenke, Marita Teuber: Der Verlagskaufmann. Berufsfachkunde für Kaufleute in Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlagen. 9. Auflage. Societäts-Verlag, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-7973-0792-6.
  • Ralf Plenz: Verlagsgründung. Wie mache ich mich mit einem Verlag selbständig? 7. Auflage. Input, Hamburg 2008, ISBN 978-3-930961-06-1.
  • Ralf Plenz (Hrsg.): Verlagshandbuch. Leitfaden für die Verlagspraxis. 5. Auflage, Input, Hamburg 2008, ISBN 3-930961-16-4.
  • Manfred Plinke: Mini-Verlag. Selbstverlag, Publishing on Demand, Verlagsgründung, Buchherstellung, Buchmarketing, Buchhandel, Direktvertrieb. 6. Auflage. Autorenhaus-Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-932909-27-5.
  • Wilhelm Ruprecht Frieling, Johann-Friedrich Huffmann: Wörterbuch der Verlagssprache: Der aktuelle Führer durch das Fachchinesisch der Verleger, Redakteure und Drucker. 5., überarbeitete Auflage. Frieling, Berlin 2005, ISBN 3-8280-2278-2.
  • Hans-Helmut Röhring, Klaus-W. Bramann (Hrsg.): Wie ein Buch entsteht. Einführung in den modernen Buchverlag. 9., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Primus, Darmstadt 2011, ISBN 978-3-89678-735-4.
  • André Schiffrin: Verlage ohne Verleger. Über die Zukunft der Bücher. Wagenbach, Berlin 2000, ISBN 3-8031-2387-9 (Originaltitel: The business of books. Übersetzt von Gerd Burger).
  • Ulrich Stiehl: Verlagswesen in Schaubildern. Hüthig 2004 (sanskritweb.net PDF; 582 kB, Ausgabe 2008).

Weblinks

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Wikiquote: Verlag – Zitate
Wiktionary: Verlag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Gerhard Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 434
  2. Karl Bücher, Verlagssystem, in: Johannes Conrad/Ludwig Elster/Wilhelm Hector/Richard Albrecht Lexis/Edgar Loening (Hrsg.), Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band 3, 1892, S. 940
  3. VerlG - Gesetz über das Verlagsrecht. In: www.gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 25. November 2016.
  4. Oberlandesgericht München definiert Pseudoverlag. auf: buchmarkt.de, 7. August 2009.
  5. Die 100 größten Verlage. (Nicht mehr online verfügbar.) In: www.buchreport.de. Archiviert vom Original am 15. März 2018; abgerufen am 16. Mai 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.buchreport.de