Kurpfalz-bayerisches Militär-Ehrenzeichen

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Das Kurpfalz-bayerische Militär-Ehrenzeichen wurde mit dem Schreiben Serenissimus Elector vom 19. Februar 1795 durch Kurfürst Carl Theodor an neunzehn Offiziere vom Dienstgrad Oberst bis Unterleutnant überreicht, die sich in den Kriegen gegen Frankreich 1793/94 besonders ausgezeichnet hatten. Die Auszeichnung gilt als Vorläufer des Militär-Max-Joseph-Ordens.

Aussehen

Das Ordenszeichen ist ein weiß emaillierte goldbordiertes Kreuz mit goldenen Kugelspitzen. Es ist starr an den oberen Kreuzarmen mit einem rot gefütterten Kurhut verbunden. Im dunkelblau emaillierten Avers das goldene Monogramm C T (Carl Theodor). Das Revers ist ebenfalls dunkelblau emailliert und trägt die zweizeilige goldene Inschrift VIR TVTI (Der Tapferkeit).

Statuten und Erfordernisse

Die Statuten und Erfordernisse in sechzehn Artikeln wurden durch Kurfürst Carl Theodor am 8. Juni 1797 in München erlassen.

  • Das Militär-Ehrenzeichen ist kein Orden, sondern eine Belohnung für eine tapfere Tat.
  • Das Ehrenzeichens können nur Offiziere, Fahnen-, Stückjunker und Standartenführer erwerben, unabhängig von Dienstgrad, Truppengattung, Religion, Geburt, Rang und anderem Umständen.
  • Für den Erhalt des Ehrenzeichens sind "hierzu tapfere, und herzhafte Thaten erfordert, und zwar solche, die ein Officier entweder ohne Verantwortung hätte unterlassen können, und zum Nutzen der Armee gereichen, oder welche mit außerordentlicher Klugheit, oder Muth und Entschlossenheit zur besonderen Ehre, und Vortheil der Armee oder der Trouppe ausgeführt worden sind." [1].
  • Eingabe der tapferen Tat, Beweisvorlage und Benennung von Zeugen bei dem jeweiligen Kommandierenden, Überprüfung der Tat;
  • Vorlage des gutachtlichen Bericht beim Hofkriegsrat;
  • Zustimmung des Kurfürsten, Aushändigung des Ordenszeichens durch den Kommandierenden;
  • Das Ehrenzeichen darf der Offizier auch in seinem Wappen führen.
  • Nach dem Tode eines Ehrenzeicheninhabers ist das Ehrenzeichen an den kurfürstlichen Hofkriegsrat zurückzusenden.
  • Nach Begehen einer militärischen oder zivilen Straftat ist die Auszeichnung unverzüglich an den Großmeister zurückzugeben.
  • Aufbewahrung der Dokumente beim kurfürstlichen Hofkriegsrat.

Verleihungen

Insgesamt lassen sich 100 Verleihungen dokumentieren. Unter anderem erhielten nachfolgende Offiziere das Ehrenzeichen:

Mit der Stiftung des Militär-Max-Joseph-Ordens wurden am 1. März 1806 fünf Träger als Großkreuze, sechs als Kommandeure und fünfzig als Ritter in den neuen Orden übernommen. Dreizehn nicht mehr aktive Inhaber wurden Ehrenritter des Militär-Max-Joseph-Ordens.

Das Kurpfalz-bayerische Ehrenzeichen musste bei diesem Umtausch zurückgegeben werden.

Literatur

  • Jörg Nimmergut: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945. Anhalt-Hohenzollern. Zentralstelle für wissenschaftliche Ordenskunde. München 1997. ISBN 3-00-00-1396-2. S. 153–154.
  • Baptist Schrettinger (Archivar des Ordens): Der königlich Bayerische Militär-Max-Joseph-Orden und seine Mitglieder. München 1882.

Einzelnachweise

  1. Baptist Schrettinger: Der königlich Bayerische Militär-Max-Joseph-Orden und seine Mitglieder. S. 38ff