Militär-Max-Joseph-Orden

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Ritterkreuz des Militär-Max-Joseph-Ordens
Großkreuz des Militär-Max-Joseph-Ordens
Stern
Gedächtnistafel für Empfänger des Max-Joseph-Orden-Ritter des Oberdonau Kreises 1805–1815
Gedächtnistafel für Empfänger des Max-Joseph-Orden-Ritter des Oberdonau Kreises 1805–1815 im Augsburger Dom

Der Militär-Max-Joseph-Orden wurde durch den bayerischen König Maximilian I. Joseph mit Armeebefehl vom 1. März 1806 rückwirkend zum 1. Januar 1806 auf Anregung von Felix Joseph von Lipowsky gestiftet und war der höchste militärische Verdienstorden des Königreichs Bayern. Seine Devise lautete VIRTUTI PRO PATRIA (Der Tapferkeit für das Vaterland). Der Orden geht auf das kurpfalz-bayerische Militär-Ehrenzeichen zurück.

Ordensklassen

Der Orden bestand aus drei Klassen:

Bisherige Inhaber des Kurpfalz-bayerischen Militär-Ehrenzeichens wurden als Ehrenritter in den Orden aufgenommen.

Ordenszeichen und Trageweise

Das Ordenszeichen ist ein goldbordiertes weißes Malteserkreuz mit goldenen Kugelspitzen und goldenen Strahlen zwischen den Kreuzarmen. Letztere fehlen beim Ritterkreuz. Das blau emaillierte Medaillon zeigt die gold geschriebene Ordensdevise VIRTUTI PRO PATRIA (Tapferkeit für das Vaterland). Über dem Kreuz ist eine goldene Krone angebracht. Die Kreuze der jeweiligen Stufe unterschieden sich nur in der Größe.

Einfache Ordensritter trugen das Insigne an einem schmalen Band am Knopfloch, Kommandeure um den Hals. Inhaber des Großkreuzes trugen das Insigne an einem breiten Schulterband und einem Bruststern. Der achtstrahlige Bruststern zum Großkreuz ist silbern und auf ihm ist das Ordenskreuz angebracht.

Großmeister Rupprecht von Bayern verfügte 1951, dass das Ritterkreuz in Zukunft am Halsband zu tragen sei.

Persönlicher Adel

Für bayerische Untertanen war mit der Verleihung des Ordens die Erhebung in den persönlichen, nicht vererbbaren Adel verbunden. Die Träger erhielten nach der Eintragung in die Adelsmatrikel zu ihrem bürgerlichen Namen den Zusatz „Ritter von“ (z. B. wurde Wilhelm Leeb zu Wilhelm Ritter von Leeb). Ähnliche Regeln galten auch beim zivilen Pendant des Militär-Max-Joseph-Ordens, dem Verdienstorden der Bayerischen Krone. Von 1812 bis 1818 war für solcherart geadelte Ordensmitglieder der bayerische Transmissionsadel vorgesehen. Nach französischem Vorbild hatten Ordensmitglieder, deren Vater und Großvater ebenfalls diese Auszeichnung erworben hatten, außerdem Anspruch auf den erblichen Adel.

Pension/Präbende

Zusätzlich waren für sechs der Großkreuze ein jährliches Einkommen von 1.500 fl (Gulden), für acht der Kommandeurs jährlich 500 fl sowie für fünfzig der Ritter jährlich 300 fl vorgesehen. Um eine entsprechende Pension/Präbende zu erhalten, musste der Inhaber bayerischer Staatsangehöriger sein.

Statuten und Erfordernisse

  • Das bisherige Militär-Ehrenzeichen wird durch einen Militärverdienstorden, namentlich dem militärischen Max-Joseph-Orden, ersetzt und mit einem sicheren Fond versehen.
  • Der König und Stifter ist der Großmeister des Ordens.
  • Der Erwerb des Ordens war nur Offizieren möglich, unabhängig von Dienstgrad, Truppengattung, Religion, Geburt, Rang und anderen Umständen. Nur Generale konnten das Großkreuz erhalten.
  • Es wird für eine begrenzte Anzahl Groß- und Kommandeurskreuze sowie Ritter eine Pension bereitgehalten.
  • Für die Aufnahme in den Orden sind „hierzu tapfere Thaten gefordert, und zwar solche, die ein Offizier entweder ohne Verantwortung hätte unterlassen können, und zum Nutzen der Armee gereichen, oder welche mit außerordentlicher Klugheit, oder Muth und Entschlossenheit zur besonderen Ehre und Vortheil der Armee oder der Truppe ausgeführt worden sind.“ (zitiert nach Quelle 1, S. 38ff).
  • Eingabe der tapferen Tat, Beweisvorlage und Benennung von Zeugen bei dem jeweiligen Kommandierenden General, Überprüfung, ob die Tat nicht mit der Aufopferung der Mannschaften erfolgt ist;
  • Zusammenkunft des Kapitels zur Überprüfung der Tat, Vorlage der Entscheidung beim Großmeister;
  • Zustimmung des Großmeisters, Aushändigung des Ordenszeichens;
  • Wirksamkeit der Pensionsansprüche ab Datum der tapferen Tat;
  • Nach dem Tode eines Ordensträgers ist das Ordenszeichen an den Großmeister zurückzusenden.
  • Ordensträger, die den Dienst quittieren, verlieren die Ordenspension.
  • Nach Begehen einer militärischen oder zivilen Straftat ist der Orden unverzüglich an den Großmeister zurückzugeben.
  • Für die Verwaltung der Akten wird ein Ordensarchivar, -kanzelist und ein Ordensdiener jeweils mit angemessenem Gehalt angestellt.

In der Anlage 1 zum Stiftungsbefehl vom 1. März 1806 sind in dreißig Artikeln die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Orden und sonstige Vorgaben festgelegt, in der Anlage 2 die ersten sechs Großkreuze, acht Commandeurs und 49 Ritter namentlich aufgelistet, die Anspruch auf die entsprechenden Pensionen hatten (Oberleutnant Franz von Fortis ist der 50. Berechtigte, wurde jedoch bei der Aufstellung des Verzeichnisses übersehen).

Großes Wappen des Königreichs Bayern mit den Collanen der vier höchsten Orden (von oben nach unten):
1. Hubertusorden
2. Georgsorden
3. Militär-Max-Joseph-Orden
4. Verdienstorden der Bayerischen Krone

Großkanzler des Ordens

Durch Armeebefehl vom 22. März 1806 ernannte der König Generalleutnant Johann Nepomuk von Triva zum Großkanzler des Ordens. Sein Nachfolger wurde Feldmarschall Fürst von Wrede. Nach dessen Tod nahm die Aufgaben des Großkanzlers der amtierende Kriegsminister oder ein von ihm Beauftragter wahr. Am 22. August 1878 wurde General der Infanterie Ludwig von der Tann-Rathsamhausen zum Großkanzler ernannt. Nach seinem Tode am 26. April 1881 wurde wieder der jeweilige Kriegsminister berufen. 1954 wurde Wilhelm Ritter von Leeb zum Großkanzler des Max-Joseph-Ordens ernannt. Ihm folgte Oberst a. D. Rudolf von Kramer.

Staatswappen

Der Militär-Max-Joseph-Orden war einer der vier königlich bayerischen Orden, die im Staatswappen abgebildet waren.

Verleihungszahlen

Anhand der Unterlagen des Bayerischen Kriegsarchivs lassen sich folgende Verleihungszahlen belegen:

Inländer

Ordensklasse 1806–1815 1816–1876 1914–1918
Großkreuz 07 01 05
Kommandeur 13 02 14
Ritter 093 055 281
Ehrenritter 13

Ausländer

Ordensklasse 1806–1815 1816–1876 1914–1918
Großkreuz 28 10 20
Kommandeur 49 07 08
Ritter 278 038 007

Bekannte Ordensritter

Großkreuz

Kommandeurkreuz

Ritterkreuz

Ehrensold

Die Bundesrepublik Deutschland zahlte den noch lebenden Ordensmitgliedern einen monatlichen Ehrensold von DM 25,--.

Mit dem Tod des letzten Inhabers, Hubertus-Maria von Heigl, im Jahre 1985 ist der Militär-Max-Joseph-Orden erloschen.

Literatur

  • Arnhard Graf Klenau: Orden in Deutschland und Österreich. Band II: Deutsche Staaten (1806–1918). Teil I: Anhalt–Hannover. Offenbach 2008, ISBN 3-937064-13-3, S. 102–109.
  • Baptist Schrettinger: Der Königlich Bayerische Militär-Max-Joseph-Orden und seine Mitglieder. Oldenbourg-Verlag, München 1882, DNB 362342075. urn:nbn:de:bvb:355-ubr14543-2
  • Konrad Krafft von Dellmensingen, Friedrichfranz Feeser: Das Bayernbuch vom Weltkriege 1914–1918. Chr. Belser Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1930, DNB 560343108.
  • Rudolf von Kramer, Otto Freiherr von Waldenfels: Der königlich bayerische Militär-Max-Joseph-Orden. Selbstverlag des k. b. Militär-Max-Joseph-Ordens. München 1966. DNB 457284803.
  • Jakob Knab: Unangreifbare Traditionspflege. Der Bayerische Militär-Max-Joseph-Orden und das Königlich-Bayerische Infanterie-Leib-Regiment. In: Geschichte quer. Heft 12, 2004.
  • Norbert Hierl-Deronco: Mit ganz sonderbarem Ruhm und Eyfer. Lebensläufe bayerischer Soldaten 1700-1918. Krailling 1984, ISBN 3-929884-00-3, Kapitel XV: Maximilian Ritter von Ney. Kapitel XVII: Hugo Ritter von Huller.

Weblinks

Commons: Militär-Max-Joseph-Orden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien