Lachter

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Das (auch der oder die) Lachter (auch: Berglachter, Abkürzung: Ltr., Lr., Symbol: °[1]) war ein im Bergbau übliches Längenmaß, mit dem meist Teufen, der Stollenvortrieb und die Größe von Grubenfeldern, auch Gedinge bestimmt wurden. In den meisten deutschsprachigen Bergrevieren war es das wichtigste Längenmaß.

Definition und Unterteilung

Ein Lachter entsprach etwa dem Maß, welches ein Mann mit ausgestreckten Armen umfassen konnte. Damit war es etwas größer als das Klafter (ca. 1,8 m).

Das Lachter wurde – mit regionalen Unterschieden – in die Einheiten Achtel (auch Spann, Gräpel oder Gröbel genannt), (Lachter-)Zoll, Primen (auch Prinen genannt) und Sekunden eingeteilt.

  • 1 Lachter = 8 Spann = 80 (Lachter-)Zoll = 800 (Lachter-)Primen = 8000 (Lachter-)Sekunden[2]

Im 19. Jahrhundert setzte sich die Einteilung nach dem Dezimalsystem durch:

  • 1 Lachter = 10 Lachterfuß = 100 Lachterzoll = 1000 Lachterlinien

Messinstrumente

Je nach Anwendungszweck standen mehrere Messinstrumente zur Verfügung.

Aus Eisen gefertigte Lachterkette.
  • Die Lachterschnur hatte eine Länge von 10 oder 12 Lachtern. Knoten markierten den Lachterabstand. Gefertigt war sie ursprünglich aus Hanfseil. Georgius Agricola bemängelte dies, da es bei Feuchtigkeit zu einer Längung des Seils kam. Deshalb ölte man das Seil oder ging später zur Fertigung aus Lindenbast über. Da Ungenauigkeiten bei Zug weiterhin nicht ausblieben, diente die Schnur schließlich nur noch zum Spannen einer geraden Strecke, an der entlang mit einem Lachterstab gemessen wurde.
  • Die Lachterkette war eine aus Messing- oder Eisendraht gefertigte Kette mit einer Länge von 5 oder 6 Lachtern. Im Abstand von einem Achtel waren kleinere und im Abstand von einem halben und ganzen Lachter größere Ringe angebracht.
  • Der Lachterstab, auch Lachterlatte genannt, hatte genau die Länge eines Lachters bei einem Durchmesser von etwa 2 Zoll. Gefertigt war er aus gut trockenem Holz (z. B. Tanne). An seinen Kopfenden waren Metallplatten angebracht und auf dem Stab Feinunterteilungen in Achtel, Zoll und Primen sowie Kerben zum Auflegen auf die gespannte Lachterschnur. Der Lachterstab wurde meist von den Markscheidern und Bergmeistern verwendet. Lachterstäbe waren als Normal zur Eichung bei den Bergämtern hinterlegt.
  • Das Lachtermaß hatte die Länge eines halben Lachters in Stockform und wurde vor allem von Steigern und Berggeschworenen verwendet.
  • Schließlich gab es noch die Lachterschmiege[3], eine Art Zollstock von der Länge eines viertel Lachters, der zur Grundausstattung eines Bergmanns gehören sollte.[4]

Geschichte

Das Maß findet sich bereits im 1077/1081 verfassten Annolied, wo der Turm zu Babel als „vieri dusent lafterin hohc“ beschrieben wird.[5][6] Später verfachlichte sich der Begriff zu einem rein bergmännischen Längenmaß.[7] Schon im 13. Jahrhundert wird im Iglauer Bergrecht hierauf basierend die Erbstollengerechtigkeit definiert[8], wie auch nachfolgende Bergordnungen das Maß zur Festlegung der Grubenfelder verwendeten. Ab 1500 wird die Länge des Lachters genauer definiert, wie in der Annaberger Bergordnung.[9] Die Definitionen schwanken nicht nur von Bergrevier zu Bergrevier deutlich, sondern auch die Quellen geben unterschiedliche Maße an. Beispielsweise veröffentlicht der Sachse Georgius Agricola noch 1556 ein Maß von 6 Werkschuh (Fuß), obwohl die sächsischen Bergordnungen schon Jahrzehnte vorher 3½ Ellen (entspricht 7 Fuß) anordneten.

Im 17. Jahrhundert gibt es erste vergleichende Beschreibungen.[10] Landesübergreifende Bemühungen zu einer Vereinheitlichung sind im 18. Jahrhundert nachweisbar, so 1734 in Sachsen, 1756 in Österreich-Ungarn und 1780 in Preußen. Diese bezogen sich allerdings auf die Basiseinheiten Elle oder Fuß und scheiterten vorerst. 1780 definierte Preußen ein einheitliches Lachter.

Einen großen Einfluss auf die folgende Vereinheitlichung hatte die Definition des Meters in Frankreich ab 1793 als natürliches Maß. Der Prozess wurde noch verstärkt durch den militärischen Erfolg von Napoleon Bonaparte und die hierbei entstandenen Allianzen. Bei der Durchsetzung handelte es sich allerdings um einen langwierigen und uneinheitlichen Prozess. Viele Staaten übernahmen zumindest das Dezimalsystem, statt des schlecht zu rechnenden Duodezimalsystems. Eine „Metrisierung“ des Lachters gab es in der Rheinpfalz und in Sachsen, sowie in Baden, hier allerdings als 3 m lange Rute.

Im Norddeutschen Bund wurde seit 1868 ein einheitliches, metrisches System vorbereitet und zum 1. Januar 1872 mit der Gründung des Deutschen Reichs eingeführt. Das Lachter wurde nachfolgend noch verwendet, zumal die alten Einheiten erst 1893 endgültig außer Kraft gesetzt wurden.[11] In bergbauhistorischen Beschreibungen wird das Lachter weiterhin verwendet, zumal der räumliche und zeitliche Bezug oft Unsicherheiten an der korrekten Umrechnung lässt.

Regionale Unterschiede

Staaten des Deutschen Bundes zwischen 1815 und 1866

Wie andere Maße auch, so war das Lachter in verschiedenen Regionen unterschiedlich groß, konnte aber auch innerhalb derselben Region Veränderungen erfahren. Darüber hinaus konnte es Unterschiede zwischen verschiedenen Bergrevieren innerhalb eines Territoriums geben. Die Angabe und Verwendung von Umrechnungswerten ist daher nur dann sinnvoll, wenn sicher bekannt ist, wo und für welchen Zeitrahmen die Werte galten.

Anhalt

Anhalt in den Jahren 1747 bis 1793

In Anhalt, das aus mehreren kleinen Fürstentümer bestand, herrschte nennenswerter Bergbau nur im Unterharz in den Revieren von Harzgerode, Gernrode und Tilkerode. Anfangs übten noch alle Fürsten das Bergregal gemeinsam aus, verzichteten jedoch im Zeitraum 1726/1742 zugunsten von Anhalt-Bernburg. Bergamtssitz war bereits seit Ende des 16. Jahrhunderts Harzgerode.[12] Das Harzgeroder Lachter maß 7 alte anhaltinische Fuß, was 2,041 m entspricht. Am 19. Januar 1840 trat Anhalt-Bernburg dem Deutschen Münzverein bei und übernahm die preußischen Maße und Gewichte.[13]

Baden und Württemberg

Im Zuge der Mediatisierung verloren 1806 die badischen Fürstentümer ihre Selbständigkeit und wurden zum Großherzogtum Baden zusammengeschlossen. 1809 erfolgte eine Revision der Maße und Gewichte durch Michael Friedrich Wild.[14] Hieraus folgte 1810 und erneut 1829 die Einführung eines teilweise metrischen Systems.[15] Als Grundeinheit der Länge wurde ein „metrischer“ Fuß von 0,3 m festgesetzt und gleichzeitig das Dezimalsystem eingeführt. So entstand eine 3 m lange Rute, die auch im Bergwesen das Lachter sein sollte. Bei Bedarf waren halbe Ruten oder das 1,80 m lange Klafter zu verwenden.[14][16] Allerdings wurde der altgewohnte Sprachgebrauch beibehalten und diese Rute als „neubadisches Lachter“ bezeichnet.[17]

Bayern

In Bayern hatte sich bis zur Umstellung auf das metrische System aufgrund der wechselvollen Geschichte kein einheitliches Lachtermaß durchgesetzt. Trotz einer Vereinheitlichung des Maß- und Gewichtssystems im Jahr 1809 galten noch 1869 mehrere Lachtermaße:

  • das altbayerische Lachter war mit 6,75 altbayerischen (Münchner) Fuß definiert und kam auf 1,970049 m.
  • Steben, das zeitweilig preußisch war, hatte das preußische Lachter zu 623 preußischen Fuß (2,092356 m).
  • In Wunsiedel war das Lachter mit 623 Bayreuther Fuß angesetzt (entspricht 2,035426 m).
  • Im ehemals österreichischen Berchtesgaden war das Lachter, dem Klafter entsprechend, mit 6 bayrischen Fuß angesetzt und kam auf nur 1,751155 m.[19]
  • Im ehemals französisch besetzten Rheinkreis galt bereits seit 1793 das Lachter zu 2 m[20].

Braunschweig / Hannover

Das Lachter im Oberharz überstand bis zur Einführung des Meters alle Normierungen, und das, obwohl die territoriale Zuordnung mehrfach wechselte. Überdies lässt es sich von keinem Maßsystem ableiten.[21] Im Kurfürstentum Braunschweig wurde es mit 80 Zoll 8 ½ Linien Braunschweiger Maß (dezimal) oder 1,91926 m umgerechnet. Unterteilt war es jedoch in exakt 80 Lachterzoll (8 Spann zu 10 Lachterzoll). Im seit 1814 bestehenden Königreich Hannover war das Clausthaler Lachter mit 6 Fuß 6 Zoll 10,445 Linien hannoversches Maß (duodezimal) definiert. Die Beibehaltung des Lachters wurde 1837 durch das Oberbergamt Clausthal bestätigt.[22] Das Lachter blieb auch unverändert, nachdem Preußen 1866 das Königreich als Provinz Hannover eingliederte. Es wurde schließlich mit 1,9198 m umgestellt.[23]

Preußen

1780 führte das unter Leitung von Friedrich Anton von Heynitz stehende königliche Bergwerks-Department für das Herzogtum Magdeburg, das Fürstentum Halberstadt, das Fürstentum Minden und die Grafschaft Mark ein einheitliches Lachtermaß ein.[24] Dieses Preußische Lachter wurde mit 80 rheinländischen Zoll oder 623 rheinländischen Fuß definiert und war mit 2,0924 m vergleichsweise lang.

Für das erst ab 1742 zu Preußen gekommene Schlesien wurde im selben Jahr das (preußische) Schlesische Lachter mit 80 Breslauer Zoll definiert, was 1,9193 m entspricht. Mit der Maß- und Gewichtsordnung vom 16. Mai 1816 wurde aber auch hier das größere preußische Lachter eingeführt.[25]

Zum 1. Januar 1872 wurde dann das metrische System eingeführt.

Sachsen

Agricola gab in seiner De re metallica eine Länge von 6 Werkschuh (Fuß) als Lachtermaß an, was etwa einer Länge von 1,70 m entspricht.[26] Allerdings wird bereits in der Annaberger Bergordnung von 1509 „vierdehalb [312] Freibergisch ele vor ein lachter gerechent“ und somit 1 Lachter mit 7 Fuß gleichgesetzt.[9] Mit dieser Bergordnung wurde bereits im 16. Jahrhundert versucht, die bergmännischen Maße zu vereinheitlichen.[27] Galt also zunächst für das Freibergische (und damit Sächsische) Lachter die Freiberger Elle so wurde 1734, und noch einmal 1754, die etwas längere Leipziger Elle landesweit verbindlich festgelegt.[28] 1811/1817 wurde eine stählerne Dresdner Elle zu 125,568 Pariser Linien als Maßstab festgelegt. Nachdem sich in Frankreich das Metermaß durchsetzte, wurde das Lachter 1826 einer grundlegenden Revision unterzogen. Man vermaß verschiedene bei den Bergämtern und beim Oberbergamt hinterlegte Lachterstäbe und fand diese mit 1,9616 bis 1,9851 m nur unwesentlich von 2 m verschieden. Mit dem Reskript vom 28. April 1830 wurde das neue Lachter auf 2,000 m festgesetzt und die sofortige Einführung befohlen. 1835 wurde noch die Dezimaleinteilung befohlen, die ab 1837 auf allen Rissen aufgebracht wurde. Mit Einführung des metrischen Systems im Deutschen Reich wurde auch das Lachter zum 1. Januar 1870 abgeschafft.[29]

Tabellarische Übersicht (Auswahl)

Region Länge [m] Bemerkung
Anhalt-Bernburg 2,0410 Harzgeröder Lachter
Baden (bis 1827)[30] 2,25 = 7,5 alte badische Fuß
Baden (ab 1827)[30] 2,99 = 10 neue badische Fuß
Bayern 1,9705
Bayreuth 2,0354 entsprach 80 Bayreuther Zoll
Berchtesgaden 1,7512 entsprach 6 Fuß
Böhmen 2,3805 entsprach 4 Ellen
Braunschweig 1,9198
Clausthal 1,9238
Eisleben 2,0111
Hannover 1,9198
Idria (Krain) 1,957 6 idrianische Fuß
Joachimsthal (Jáchymov) 1,918
Kronach 2,1270 entsprach 7 Nürnberger Fuß[31]
Lippe-Detmold 2,3161
Nassau 2,0924
Österreich 1,8965 1 Berglachter = 6 Schuh
Preußen 2,0924[32] 80 preuß. Zoll
Sachsen 1,98233
2,00000
bis 1830: 7 Dresdner oder sächsische Fuß
ab 1830: auf exakt 2 Meter definiert.
   Altenberg 1,9851 1826 ermittelt aus den Normallachtern der Bergämter.
   Annaberg 1,9826
   Freiberg 1,9616
   Johanngeorgenstadt 1,9811
   Marienberg 1,9849
Schemnitz (Banská Štiavnica) 2,022
Schlesien 1,9202
Tirol (1769–1809 und ab 1815)[33] 1,8949 = Wiener Klafter
Tirol: Innsbruck (vor 1769)[34] 2,005 = 6 Tiroler Fuß = 72 Tiroler Zoll
Tirol: Kitzbühel (1747)[35] 1,78 = 64 Tiroler Zoll
Tirol: Schwaz[35] 1,75 = 63 Tiroler Zoll
Württemberg 2,0054 = 7 württembergische Fuß

Berglachtermaße

Ausgehend von der Definition des Meters (443,296 Pariser Linien) kann der Pariser Fuß (144 Pariser Linien) mit 32,4839 Zentimeter gerechnet werden.

  • 1 Bayrisches Berglachtermaß = 1,97008166 Meter
  • 1 Braunschweiger Berglachtermaß = 1,92549439 Meter
  • 1 Dänisches Berglachtermaß = 2,01149028 Meter[36]
  • 1 Eisleber Berglachtermaß = 1,97257239 Meter[36]
  • 1 Eisleber Berglachtermaß = 6,191 Pariser Fuß = 2,011 m
  • 1 Englisches Berglachtermaß = 1,82932942 Meter (Fathom)[36]
  • 1 Französisches Berglachtermaß = 1,94903334 Meter (Toise)[36]
  • 1 Freiberger Berglachtermaß = 5,98 Pariser Fuß = 1,94 m
  • 1 Hessen-Kasseler Berglachtermaß = 1,994377 Meter[36]
  • 1 Idrijanisch Berglachtermaß = 1,95912511 Meter[36]
  • 1 Joachimsthaler Berglachtermaß = 1,97000312 Meter, auch 1,9185895 Meter[36]
  • 1 Magdeburger Berglachtermaß = 2,196978 Meter[36]
  • 1 Oberbayrisches Berglachtermaß = 5,927 Pariser Fuß = 1,925 m
  • 1 Pfälzer Berglachtermaß = 2,12036085 Meter[36]
  • 1 Pfälzer Berglachtermaß = 6,346 Pariser Fuß = 2,0614 m
  • 1 Russisches Berglachtermaß = 2,13357949 Meter[36]
  • 1 Schemnitzer Berglachtermaß = 2,02467215 Meter[36]
  • 1 Schwedisches Berglachtermaß = 5,483 Pariser Fuß = 1,781 m
  • 1 Zweibrücker Berglachtermaß = 1,97000312 Meter[36]

Angaben ohne Marke nach[37]

Siehe auch

Literatur

  • Helmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, ISBN 3-323-00013-7.
  • Bernd Leißring: Maßeinheiten des alten Bergbaus. Das Lachter. In: Erzgebirgische Heimatblätter. Nr. 5. Kulturbund, 1989, ISSN 0232-6078, S. 132–136.
  • M. Schmidt: Über die Entwicklung der Markscheidekunst und die Ausbildung der Markscheider in Sachsen. In: Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen im Königreiche Sachsen auf das Jahr 1889. Graz&Gerlach, Freiberg 1889, II. Das Berglachter, S. 3–6 (tu-freiberg.de [PDF; 21,8 MB; abgerufen am 31. Juli 2015]).
  • Julius Weisbach: Die neue Markscheidekunst und ihre Anwendung auf bergmännische Anlagen. Band 2. Vieweg, Braunschweig 1859, S. 7 (Digitalisat).
  • Paul Wilski: Lehrbuch der Markscheidekunde. Band 2. Springer, Berlin, Heidelberg 1929, Längenmessung, S. 19–30.
  • Otto Hermann Brandt: Urkundliches über Maß und Gewicht in Sachsen. Druckerei des Sächsischen Ministeriums des Innern, Dresden 1933.
  • Fritz Verdenhalven: Alte Maß- und Währungssysteme aus dem deutschen Sprachgebiet. Verlag Degener & Co., Neustadt an der Aisch 1993, ISBN 3-7686-1036-5.

Einzelnachweise

  1. Manfred Frank: Die Alpirsbacher und Reinerzauer Erzgänge im Württembergischen Schwarzwald. In: Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde. 1951, S. 117.
  2. Heinrich August Ottokar Reichard: Der Passagier auf der Reise in Deutschland und der Schweiz, nach Amsterdam, Brüssel, Kopenhagen (etc). Friedrich August Herbig, Berlin 1843, S. 105.
  3. J. Weisbach, Die neue Markscheidekunst, 1859, S. 7.
  4. Friedrich Jakob Richter: Die Bergbaukunst nach Abraham Gottlob Werners Vorlesungen, in der Königl. Sächs. Bergakademie in Freiberg, und nach eigenen Erfahrungen. Arnold, Dresden 1823, S. 29 (Digitalisat).
  5. Friedrich Ludwig Karl Weigand: Wörterbuch der deutschen Synonymen. 2. H–R. Kupferberg, Mainz 1843 (Digitalisat).
  6. Deutsches Rechtswörterbuch. Abgerufen am 4. Dezember 2016.
  7. Werner Besch (Hrsg.): Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. 2., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Band 2. de Gruyter, Berlin / New York 2000, S. 1842 (Digitalisat).
  8. Codex diplomaticus Saxoniae regiae. CDS II 13, S. 280 (Digitalisat).
  9. a b Hubert Ermisch: Das sächsische Bergrecht des Mittelalters. Herzog Georgs Bergordnung für Sanct Annaberg. Giesecke & Devrient, Leipzig 1887, Art. 87, S. 193 (Digitalisat).
  10. Nicolaus Voigtel: Geometria subterranea, oder Marckscheide-Kunst. 2., verb. Auflage. Dietzel, Eisleben 1686, S. 1 (Digitalisat).
  11. Ludger Mintrop: Einführung in die Markscheidekunde mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaues. 2., verb. Auflage. Springer, Berlin 1916, S. 34.
  12. Bergwerkskommission Harzgerode (Bestand) in der Deutschen Digitalen Bibliothek
  13. Heinrich August Pierer: Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit oder neuestes encyclopädisches Wörterbuch der Wissenschaften, Künste und Gewerbe. 2., völlig umgearbeitete Auflage. 2, Amis–Assyrius. Pierer, Altenburg 1840 (Online).
  14. a b Michael Friedrich Wild: Über allgemeines Maß und Gewicht aus den Forderungen der Natur, des Handels, der Polizei und der gegenwärtigen noch üblichen Maße und Gewichte abgeleitet mit Vorschlägen zu mittleren Maasen und Gewichten und zu Münzen in leichtfaßlichen Verhältnissen mit den metrischen, unter vorzüglicher Rücksicht und Anwendung auf rheinische Lande. Band 1. Müller, Karlsruhe 1815, S. 122 f. (Digitalisat).
  15. Maasordnung für das Großherzogthum Baden. Mit den dazu gehörigen Instruktionen. Müller, Karlsruhe 1829 (Digitalisat).
  16. Tabellen zur Verwandlung der alten Maase und Gewichte des Großherzogtums Baden in die neuen allgemeinen Badischen. Band 2. Müller, Karlsruhe 1812, S. XXIX f. (Digitalisat).
  17. Rudolf Metz: Mineralogisch-landeskundliche Wanderungen im Nordschwarzwald. 2. Auflage. Lahr 1977, S. 597.
  18. Tabellen zur Verwandlung der alten Maase und Gewichte des Großherzogtums Baden in die neuen allgemeinen Badischen. Band 2. Müller, Karlsruhe 1812, S. 122 (Digitalisat).
  19. Nachtrag zur Dienstesinstruction für die k. Markscheider vom 18. August 1869. In: Berggesetz für das Königreich Bayern : vom 20. März 1869, nebst Einleitung, Erläuterungen aus den Motiven zum Entwurfe des Gesetzes und den Verhandlungen der beiden Kammern, sonstigen Bemerkungen und Inhaltsverzeichniß. Franz, München 1869, S. 267 (Digitalisat).
  20. Chr. Schmitz: Über Maaße und Gewichte im Königreiche Bayern mit Rücksichtnahme auf Grundlage und gesetzliche Bestimmungen. Fleischmann, München 1845, S. 44, 61 (Digitalisat).
  21. Heinz Ziegler: Alte Gewichte und Maße im Lande Braunschweig. In: Braunschweigisches Jahrbuch. Band 50, 1969, S. 154 (biblio.etc.tu-bs.de (Memento vom 11. Dezember 2016 im Internet Archive) [PDF; 16,9 MB]).
  22. Bekanntmachung der Königlichen Berghauptmannschaft zu Clausthal, betreffend die Ausführung des Gesetzes vom 19ten August 1836 über Maß und Gewicht am Hannoverschen Oberharze. In: Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreibungen für das Königreich Hannover vom Jahre 1837. 3. Abteilung. Kius, Hannover 1837, S. 74 (Digitalisat).
  23. Otto Graf zu Stolberg: Verordnungen und Bekanntmachungen der Central- und Provinzial-Behörden. 521. Betreffend die Verhältniszahlen für die Umrechnung der in der Provinz Hannover bisher gültigen Landesmaaße und Gewichte in die durch die Maaß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund festgestellten neuen Maaße und Gewichte. In: Amtsblatt für Hannover. Stück 29, 16. Juli 1869, S. 320 (Digitalisat).
  24. Johann Albert Eytelwein: Vergleichungen der gegenwärtig und vormals in den königlich preußischen Staaten eingeführten Maaße und Gewichte, mit Rücksicht auf die vorzüglichsten Maaße und Gewichte in Europa. 2., vermehrte Auflage. Realschulbuchhandlung, Berlin 1810 (Digitalisat).
  25. Maaß- und Gewichts-Ordnung für die Preußischen Staaten vom 16. Mai 1816. In: Paul Stoepel (Hrsg.): Preussischer Gesetz-Codex: Ein authentischer Abdruck der in der Gesetzsammlung für die Königlichen Preußischen Staaten von 1806 bis auf die neueste Zeit enthaltenen Gesetze, Verordnungen, Kabinetsordres, Erlasse etc. Band 1. 1806–1834. Trowitzsch, Frankfurt a. d. O. 1861, S. 175 (Digitalisat).
  26. Georg Agricola: Vom Berg- und Hüttenwesen. In: dtv reprint. Nachdruck der 3. Auflage. Nr. 2328. DTV, 1994, S. 60, 190 f. (uni-koeln.de [PDF; 1,2 MB]).
  27. Harald Witthöft: Überlegungen zu Zahl, Maß und Gewicht im Bergbau und dem Hütten- und Hammerwesen. Von Numerik und materieller Kultur in Mittelalter und früher Neuzeit. In: Christoph Bartels, Markus A. Denzel (Hrsg.): Konjunkturen im europäischen Bergbau in vorindustrieller Zeit. Steiner, Stuttgart, S. 133.
  28. Johann Friedrich Lempe: Bergmännisches Rechenbuch. 1. Teil. Barthel, Freiberg 1787, S. 239 f. (Digitalisat).
  29. M. Schmidt, Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen im Königreiche Sachsen auf das Jahr 1889, S. 5.
  30. a b Rudolf Metz: Mineralogisch-Landeskundliche Wanderungen im Nordschwarzwald. 2. Auflage. Lahr 1977, S. 597.
  31. Nürnberg. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 12. Altenburg 1861, S. 159–161 (zeno.org [abgerufen am 22. März 2010] „Stadtfuß von 12 Zoll à 12 Linien = 303,975 Millimeter“).
  32. Ludger Mintrop: Einführung in die Markscheidekunde, mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaues. 2., verbesserte Auflage. Springer, Berlin 1916, S. 34.
  33. Wilhelm Rottleuthner: Die alten Localmasse und Gewichte nebst den Aichungsvorschriften bis zur Einführung des metrischen Mass- und Gewichtssystems und der Staatsaichämter in Tirol und Vorarlberg. Wagner’sche Universitätsbuchhandlung, Innsbruck 1883, S. 14–22.
  34. Wilhelm Rottleuthner: Die alten Localmasse und Gewichte nebst den Aichungsvorschriften bis zur Einführung des metrischen Mass- und Gewichtssystems und der Staatsaichämter in Tirol und Vorarlberg. Wagner’sche Universitätsbuchhandlung, Innsbruck 1883, S. 16, 130.
  35. a b Wilhelm Rottleuthner: Die alten Localmasse und Gewichte nebst den Aichungsvorschriften bis zur Einführung des metrischen Mass- und Gewichtssystems und der Staatsaichämter in Tirol und Vorarlberg. Wagner’sche Universitätsbuchhandlung, Innsbruck 1883, S. 32.
  36. a b c d e f g h i j k l Gustav Wagner, Friedrich Anton Strackerjan: Kompendium der Münz-, Maß-, Gewichts- und Wechselkursverhältnisse sämtlicher Staaten und Handelsstädte der Erde. B. G. Teubner, Leipzig 1855, S. VI.
  37. Johann Christian Nelkenbrecher: J. C. Nelkenbrechers allgemeines Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtskunde für Banquiers und Kaufleute. Sandersche Buchhandlung, Berlin 1820, S. 442.