Landgericht Bayreuth (älterer Ordnung)

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Das Landgericht Bayreuth war ein von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Bayreuth. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

1812 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Bayreuth errichtet. Es gehörte zum Obermainkreis, der 1838 in Oberfranken umbenannt wurde. 1879 wurde nach dem reichseinheitlichen Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 das damalige Landgericht älterer Ordnung in das Amtsgericht Bayreuth umgewandelt, aus dem 1857 gebildeten Bezirksgericht Bayreuth wurde zeitgleich das neue Landgericht Bayreuth.[1]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 121–122, 606 (606#v=onepage eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).