Landgericht Kalisch
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Das Landgericht Kalisch war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Posen mit Sitz in Kalisch.
Geschichte
Das Landgericht Kalisch wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet. Der Sitz des Gerichts war Kalisch. Sein Sprengel umfasste die Stadt Kalisch und die Kreise Kalisch, Schieratz und Turek.[1] Dem Landgericht wurden folgende Amtsgerichte zugeordnet[2]:
Amtsgericht | Sitz |
---|---|
Amtsgericht Kalisch | Kalisch |
Amtsgericht Schieratz | Schieratz |
Amtsgericht Turek | Turek |
Amtsgericht Zdunska Wola | Zdunska Wola |
1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete auch die kurze Geschichte des Landgerichts Kalisch und seiner Amtsgerichte.
Einzelnachweise
- ↑ Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 9783110951677, S. 171, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat