Landgericht Litzmannstadt
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Das Landgericht Litzmannstadt war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Posen mit Sitz in Lodz (damaliger Name: Litzmannstadt).
Geschichte
Das Landgericht Litzmannstadt wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet. Der Sitz des Gerichts war Litzmannstadt. Sein Sprengel umfasste die Stadt Litzmannstadt und die Kreise Litzmannstadt, Lask und Lentschütz.[1] Dem Landgericht wurden folgende Amtsgerichte zugeordnet[2]:
1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete auch die kurze Geschichte des Landgerichts Litzmannstadt und seiner Amtsgerichte.
Einzelnachweise
- ↑ Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 9783110951677, S. 171, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat