Seemann

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Seefahrerdenkmal in Bangladesch

Seemann, Plural Seeleute,[1] bezeichnet an Bord eines Schiffes tätige Personen. Nach der maßgeblichen internationalen Maritime Labour Convention (MLC), deren Mindeststandards auch dem deutschen Seearbeitsgesetz für Schiffe unter deutscher Flagge zugrunde liegen, ist der Begriff der Seeleute deutlich weiter gefasst als nach früheren gesetzlichen Definitionen. Durch die 2013 in Kraft getretene MLC umfasst der Begriff Seemann nun alle Personen, die „tatsächlich irgendeine Tätigkeit“ an Bord ausüben, und es ist unerherblich, ob ein wirksamer Heuervertrag besteht, also ein seemännischer Arbeitsvertrag, ob eine besondere Qualifikation vorliegt und wie lange oder wie häufig die Personen ihre Tätigkeit ausüben. Dadurch zählen beispielsweise auch Servicekräfte auf Kreuzfahrtschiffen zu den Seeleuten.[2] Der international begangene „Day oft the Seafarer – Tag des Seefahrers“ findet seit 2010 jährlich am 25. Juni zu Ehren aller Seeleute statt (kein gesetzlicher Feiertag) und rückt als ein internationaler Aktionstag der IMO die multinationale Berufsgruppe der Seeleute in das Bewusstsein der Öffentlichkeit.[3]

Dienstgrade und Funktionsbezeichnungen

Kapitän

Der Kapitän (auch Käpt’n, Master, Alter, Skipper) an Bord eines Schiffes ist ein Nautiker, der (heute) durch schulische oder fachhochschulische Ausbildung sein nautisches Patent erworben hat, dieses zuerst mindestens ein Jahr lang als nautischer Wachoffizier und danach entweder ein Jahr als Erster Offizier oder weiterhin zwei Jahre als nautischer Wachoffizier ausgefahren hat. Als rechtlicher Vertreter des Reeders leitet er den gesamten Schiffsbetrieb und trägt dafür die Verantwortung (Handelsschifffahrt). Auf sehr großen Schiffen gibt es bisweilen auch zwei Kapitäne.

In der Deutschen Marine wird der Begriff Kapitän abweichend gehandhabt, die Bedeutung wie im Zivilleben gibt es in der Marine so überhaupt nicht:

In der Deutschen Marine ist nur der Kommandant der Gorch Fock im Dienstgrad Kapitän zur See. Alle andere Schiffe werden von Fregattenkapitänen geführt. Boote unterstehen meistens einem Kapitänleutnant.

Maschineningenieur/Leitender Ingenieur

Der Maschineningenieur/Leitender Ingenieur (LI, auch Chief für englisch Chief Engineer) ist nach dem Kapitän die zweitwichtigste Person im Schiffsbetrieb. Als Leiter der Maschinenanlage ist er für alle technischen Angelegenheiten an Bord zuständig und verantwortlich.

Nautischer Wachoffizier

Der nautische Wachoffizier (1., 2., 3. oder 4.) hat ein Patent zum Führen eines Seeschiffes erworben. Mit seiner Wachtätigkeit auf der Brücke ist er für die Sicherheit des Schiffes und des umliegenden Verkehrs verantwortlich (Fahrzeugführer). Ausgebildet wird heute nach dem internationalen STCW-95-Standard für die internationale Seefahrt.

Während der Erste Offizier für Ladung und die Besatzung zuständig ist, ist der Zweite Offizier in der Regel für die Navigation und der Dritte Offizier für die Sicherheitsausrüstung, die Brandabwehr und Rettung zuständig.

Maschinenpersonal

  • Elektriker oder Elektrotechnischer Offizier (sehr selten in Deutschland)
  • Maschinist, technischer Offizier: untersteht direkt dem leitenden Ingenieur
  • Schiffsmechaniker: ausgelernter Vollmatrose und Schmierer ist sowohl im Decks- als auch im Maschinenbetrieb einsetzbar
  • Gelernte: Oiler (deutsch: Schmierer, Öler), Assistent für Wartungsarbeiten, Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten, Schmierkraft
  • Ungelernte: Wiper (deutsch: Wischer): Reinigungskraft sowie Helfer für Wartungs-, Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten
  • Schiffsheizer und Kohlentrimmer (früher)

Deckspersonal

  • Bootsmann: Er untersteht direkt dem Ersten Offizier und koordiniert die Arbeiten an Deck und im Laderaum. In der Regel ist diese Position, auch auf Schiffen unter deutscher Flagge, von ausländischen Seeleuten besetzt. Bootsmann ist kein eigenständiger Ausbildungsberuf, sondern ein Bewährungsaufstieg vom Matrosen.
  • Schiffsmechaniker: ausgelernter Vollmatrose und Schmierer ist sowohl im Decks- als auch im Maschinenbetrieb einsetzbar
  • Matrose (Matrose/OA, Vollmatrose, Leichtmatrose)
  • Schiffsjunge (Moses, heute: Azubi): Auszubildender oder Praktikant
  • Deckshelfer ist die Funktions- oder Berufsbezeichnung für einen Seemann ohne Ausbildung.

Matrose

In der Handelsmarine war der Matrose bis 1983 ein Facharbeiter. Ein Seemann nach Beendigung der dreijährigen Lehrzeit und Prüfung an einer deutschen Seemannsschule wurde als Matrose mit Brief bezeichnet, die offizielle Bezeichnung lautete: Matrose in der Seeschiffahrt und die Prüfung umfasste die Befähigung zum Rettungsbootsmann und Feuerschutzmann. Die Ausbildung begann als Schiffsjunge (genannt Moses, da Moses als Kind in einem Binsenkorb ausgesetzt wurde), gewöhnlich nach einem Jahr war man Jungmann, nach wiederum einem Jahr Leichtmatrose. Der ausgelernte Matrose mit umfangreicher Erfahrung auf See wurde umgangssprachlich als Vollmatrose bezeichnet.

Die Ausbildung zum Matrosen wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1983 eingestellt und durch die Ausbildung zum Schiffsmechaniker abgelöst. Nach der Wiedervereinigung ging die Ausbildung zum Matrosen in der DDR in die Ausbildung Westdeutschlands auf.

In der Deutschen Marine ist ein Matrose der unterste Mannschaftsdienstgrad (Abkürzung Matr). Aufgrund der verschiedenen Tätigkeitsbereiche in der Marine braucht ein Matrose nicht notwendigerweise eine seemännische Ausbildung oder Verwendung zu haben. Die typische Uniform besteht u. a. aus einer weißen Tellermütze, einem weißen Matrosenhemd mit blauem Exerzierkragen und schwarzem Knotentuch mit weißer Schleife sowie einer blauen Hose. Für Seeleute im Maschinenbetrieb waren auch die umgangssprachlichen Ausdrücke „Heizer“ oder „Black Gang“ üblich.

Die adäquate Bezeichnung für einen Vollmatrosen in englischer Sprache ist „able (bodied) seaman“ (AB oder A/B). In der Royal Navy gibt es den Dienstgrad Able Seaman mit NATO-Rangcode OR-2.[4]

Weitere Seeleute

Siehe auch

Literatur

  • Christian Bubenzer, Jörg Noltin, Robert Peetz, Esther Mallach: Seearbeitsgesetz. Kommentar. C. H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-66876-0.
  • Klaus Bösche, Karl H Hochhaus, Herwig Pollem, Jürgen Taggesell u. a. (Hrsg.): Dampfer, Diesel und Turbinen – die Welt der Schiffsingenieure. Convent Verlag, Hamburg 2005, ISBN 3-934613-85-3.
  • Timo Heimerdinger: Der Seemann. Ein Berufsstand und seine kulturelle Inszenierung (1844–2003). Böhlau Verlag, Köln 2005, ISBN 3-412-21205-9.
  • Heide Gerstenberger, Ulrich Welke: Arbeit auf See. Zur Ökonomie und Ethnologie der Globalisierung. Westfälisches Dampfboot, Münster 2004, ISBN 3-89691-575-4.
  • Jürgen Rath: Schiffszwieback, Pökelfleisch und Koje – Seemannsleben an Bord. Koehlers Verlagsgesellschaft, Hamburg 2004, ISBN 3-7822-0892-7.

Weblinks

Wiktionary: Seemann – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Fahrensmann – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. duden.de
  2. Seearbeitsgesetz. Kommentar. § 3. 2015, ISBN 978-3-406-66876-0.
  3. Day of the Seafarer 2021 als ein Beispiel mit Beiträgen von Lotsen, Kapitänen und Offizieren; Link abgerufen am 19. Sept. 2022.
  4. Die englische Abkürzung “OR” steht für “other ranks”, NATO glossary abbreviations used in NATO documents and publications. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) 2010, S. 237, archiviert vom Original am 8. Mai 2010; abgerufen am 10. Februar 2017.