Liechtensteinische Landesbibliothek

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Liechtensteinische Landesbibliothek

Die Liechtensteinische Landesbibliothek ist die Nationalbibliothek Liechtensteins mit Sitz in Vaduz.

Gesetzliche Grundlage und Aufgaben

Textanfang der Inkunabel «De orthographia», 1477 von Hermann Liechtenstein in Treviso gedruckt
Vorderer Spiegel der In­kunabel «De orthographia», Exemplar in der Landes­bibliothek

Gegründet wurde die Landesbibliothek durch Gesetz betreffend die Errichtung einer Liechtensteinischen Landesbibliothek im Jahr 1961 als Stiftung des öffentlichen Rechts (Landesgesetzblatt Nr. 25 vom 14. November 1961). Auf Grundlage dieses Gesetze verfügt die Landesbibliothek auch über das Pflichtexemplarrecht. Als Organe wurden ein Stiftungsrat, eine Bibliothekskommission sowie ein Bibliothekar vorgesehen. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden von der Regierung bestellt, die auch das Aufsichtsorgan der Stiftung ist. Die 1906 gegründete Landeslehrerbibliothek wurde als eigene Abteilung unter Verwaltung einer von der Lehrerkonferenz gewählten dreiköpfigen Kommission und unter Aufsicht des Landesschulrates integriert.[1] Das Amt des Bibliothekars als Leiter der Landesbibliothek wurde in Personalunion durch den Landesarchivar ausgeübt ehe im Jahr 2001 eine Statutenänderung zur Trennung dieser beiden Funktionen erfolgte.

Sie verbindet die Aufgaben einer Nationalbibliothek mit denen einer wissenschaftlichen und einer öffentlichen Bibliothek. Als Nationalbibliothek sammelt die Institution Druckwerke sowie Bild- und Tondokumente, deren Urheber Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sind oder die Liechtenstein und seine Nachbarschaft zum Gegenstand haben. Ausserdem fungiert die Landesbibliothek als Patentbibliothek für das Fürstentum Liechtenstein und bietet als solche Zugang zu umfassenden internationalen Patentinformationen. Als Wissenschaftliche Bibliothek unterstützt sie Forschende, Studierende und Lernende in ihrer Wissensarbeit. So können beispielsweise alle Dissertationen der Absolventen der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein ausgeliehen werden.

Die Landesbibliothek hat während der Öffnungszeiten die jeweils gültige Fassung der in Liechtenstein anwendbaren EWR-Rechtsvorschriften[2] und der Schweizerischen Rechtsvorschriften[3] zur Einsichtnahme und zum (gebührenpflichtigen) Ausdruck zur Verfügung zu stellen.

Bestand

Blick in die Räume der Landesbibliothek

Mit Stand 2016 verfügte die Bibliothek über rund 285'000 Medien mit 192'820 Ausleihen und Verlängerungen und verzeichnete 48'111 Besucher. Die Landesbibliothek bietet über ihr 1999 eingeführtes Online-Bibliothekssystem Aleph 500 der Ex Libris Group einen Zugriff für Bestände aller öffentlichen sowie weiterer liechtensteinischer Bibliotheken. Sie ist assoziiertes Mitglied des Informationsverbundes Deutschschweiz. Seit August 2010 bietet die Landesbibliothek durch das Projekt eLiechtensteinensia Zugriff zum Inhalt vom Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, den alten Landeszeitungen sowie weiteren Publikationen aus Liechtenstein.

Infrastruktur

Die Landesbibliothek beschäftigte laut ihrem Jahresbericht 2016 16 Mitarbeitende, darunter ein in Ausbildung zu Informations- und Dokumentationsassistentinnen. Die Landesbibliothek ist die einzige Ausbildungsstelle in Liechtenstein für den Beruf des I+D-Assistenten.

Die Landesbibliothek verfügte im Jahr 2016 über SFr. 1'811'939. Die Einnahmen bestanden überwiegend aus einem Staatsbeitrag von SFr. 1'740'000 der Regierung Liechtensteins.[4]

Nach einem Beginn 1962 in drei Zimmern in der Landesschule übersiedelte die Bibliothek 1968 in das damalige AHV-Gebäude im Gerberweg 5. Es folgten Ausbauten im Jahr 1986 und weitere in den Jahren 1997/98. In der Pflugstrasse gibt es ein Aussendepot, in dem mehr als die Hälfte des Bestandes eingelagert ist.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz vom 5. Oktober 1961 betreffend die Errichtung einer Liechtensteinischen Landesbibliothek
  2. Gemäss Art 8 Verordnung vom 31. Mai 1995 über die EWR-Rechtssammlung, LGBl 146/1995, sind die Regierungskanzlei zu Amtszeiten und die Landesbibliothek hierzu verpflichtet.
  3. Gemäss Art 4 Abs. 3 Gesetz vom 20. Juni 1996 über die Kundmachung der in Liechtenstein anwendbaren Schweizerischen Rechtsvorschriften(LGBl. 122/1996) sind dies die Bereinigte Sammlung der Bundesgesetze und Verordnungen 1848 - 1947 (BS) und die Amtliche Sammlung des Bundesrechts (AS) sowie die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR).
  4. Jahresbericht 2016 der Liechtensteinischen Landesbibliothek (PDF; 180 kB)

Koordinaten: 47° 8′ 8,8″ N, 9° 31′ 14,6″ O; CH1903: 757937 / 222628