Limbus (Theologie)

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Alonso Cano: Abstieg Christi in die Unterwelt: Christus befreit nach Adam, Eva und Abel die Seelen aus dem Limbus patrum

Limbus (lateinisch für „Rand, Saum, Umgrenzung“), umgangssprachlich auch „Vorhölle“, bezeichnet in der katholischen Theologie einen Ort (im Volksmund auch als „Vorraum“ oder „äußerster Kreis der Hölle“ bezeichnet), an dem sich Seelen befinden, die ohne eigenes Verschulden vom Himmel und der ewigen Anschauung Gottes ausgeschlossen sind oder waren.

In der Theologie, die den Begriff Limbus etwa seit Ende des 12. Jahrhunderts benutzt[1], wird unterschieden zwischen dem Limbus der Väter (Limbus patrum), der mit Tod und Auferstehung Christi endete, und dem Limbus der Kinder (Limbus infantium oder Limbus puerorum), der in der Tradition als Ort für die Seelen ungetauft gestorbener Kinder angesehen wurde.[2]

Limbus patrum und Limbus puerorum

Man unterscheidet

  1. den Limbus patrum. Dieser galt als Ort für die Seelen der gestorbenen Gerechten (bzw. der „Frommen“) des Alten Bundes aus der Zeit vor der Geburt Jesu Christi. Dieser habe bei seinem Abstieg in die Unterwelt die Stammeltern Adam und Eva, die Patriarchen, die Propheten und all jene, die im Glauben an Gott starben, ohne Christus zu kennen, daraus befreit, weshalb niemand mehr im Limbus patrum sei.
  2. den Limbus puerorum (auch Limbus infantium). Dies sei der Ort für die Seelen der ungetauft gestorbenen Kinder und anderer, die nicht den Gebrauch der Vernunft erlangen und somit auch keine Sünde begehen konnten, also zum Zeitpunkt des Todes nur den Folgen der Erbsünde unterlagen. Dies aber nur in dem Fall, dass es für sie nicht noch einen eigenen Heilsweg gibt, den nur Gott allein kennt und der der Kirche nicht offenbart worden ist.

Der Limbus infantium ist eine theologische Spekulation, die sich aus den Dogmen der Kirche zu Themen wie Sünde, Erbsünde, Erlösung und Taufe ergibt und „allgemeine katholische Lehre bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts“ war.[3]

Weder der Limbus patrum noch der Limbus infantium haben ein biblisches Fundament. Ihre Konzeption ergab sich aus der Frage nach der Notwendigkeit des Erlösertodes Christi und dem Erfordernis der Taufe für das Seelenheil. Als solches war das Konzept des Limbus als ein Ort auch nie Dogma,[4] sondern lediglich Teil theologischer Spekulation, in welcher das Konzept des Limbus als Theorie vertreten wurde.[3]

Geschichtlich gab es so auch unterschiedliche Vorstellungen, was der Limbus bedeute:

  1. Verlust der Gottesschau, der Visio beatifica, geistige Umnachtung und Traurigkeit, milde Sinnesstrafen
  2. Verlust der Gottesschau, geistige Umnachtung und Traurigkeit, aber keinerlei Sinnesstrafen
  3. Nur Verlust der Gottesschau (ohne weitere Aussagen)
  4. Verlust der Gottesschau, aber zugleich eine rein natürliche Glückseligkeit

Theologische Diskussion des Limbus puerorum

Seit der Kirchenlehrer Augustinus von Hippo die Lehre von der Erbsünde formulierte, sah die Theologie die Taufe als unverzichtbar für das Seelenheil und damit die Erlösung an. Augustinus hielt es für ausgeschlossen, dass ungetaufte Kinder in das Paradies oder auch nur in einen anderen Ort der Glückseligkeit eingehen könnten (siehe ungetaufte Kinder).[5] Die Synode von Karthago im Jahr 418 verfestigte diese Lehre und damit die Ansicht, dass Säuglinge, die ungetauft sterben, in die Hölle kommen.

Im Mittelalter wurde diese Lehre wieder abgemildert: Als Ort für die ohne persönliches Verschulden vom Himmel ausgeschlossenen Seelen wurde ihr zufolge ein Ort am Rand oder Saum der Hölle angesehen, genannt Limbus („dünne Schicht“). Petrus Abaelardus (1079–1142) lehrte, dass solche Kinder keine Sinnesstrafen erlitten, nur den Verlust der Gottesschau. Thomas von Aquin beschrieb im 13. Jahrhundert den Limbus puerorum als Ort ewiger natürlicher Glückseligkeit. Der Dominikaner Hugo Ripelin von Straßburg legte in seinem Werk Compendium theologicae veritatis (1268) dar, dass sich dieser Ort über der Hölle der Verdammten befände.

Das Konzil von Ferrara/Florenz (1431 bis 1445) bestätigte die Lehre der Synode von Karthago, dass die Taufe unverzichtbar sei und Menschen, die im alleinigen Zustand der Erbsünde sterben, in die Hölle kommen.

Im 18. und 19. Jahrhundert formulierten einzelne Theologen (Bianchi 1768, H. Klee 1835, Caron 1855, H. Schell 1893) Thesen, wie ungetauft gestorbene Kinder dennoch gerettet werden könnten. Im Jahr 1952 konnte der Theologe Ludwig Ott in seinem Grundriss der katholischen Dogmatik dies als Möglichkeit ausführen, wenngleich er darin dennoch den Limbus als die herkömmliche, etablierte Ansicht darstellte.

Im Weltkatechismus von 1992 findet sich der Begriff des Limbus nicht mehr. Dort heißt es:

„Was die ohne Taufe verstorbenen Kinder betrifft, kann die Kirche sie nur der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen, wie sie dies im entsprechenden Begräbnisritus tut. Das große Erbarmen Gottes, der will, daß alle Menschen gerettet werden‘, und die zärtliche Liebe Jesu zu den Kindern, die ihn sagen läßt: ‚Laßt die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran!‘ (Mk 10,14 EU), berechtigen uns zu der Hoffnung, daß es für die ohne Taufe gestorbenen Kinder einen Heilsweg gibt. Die Kirche bittet die Eltern eindringlich, die Kinder nicht daran zu hindern, durch das Geschenk der heiligen Taufe zu Christus zu kommen.“

Wie dieser Heilsweg aussieht, ist nicht bekannt, da hierüber eben keine Offenbarung erfolgte.

Seit November 2005 beschäftigte sich die päpstliche Internationale Theologenkommission mit dem Thema. Am 20. April 2007 genehmigte Papst Benedikt XVI. die Ergebnisse der Internationalen Theologenkommission[6] und ermöglichte die Abwertung der Lehre vom limbus puerorum zu einer "nicht vom kirchlichen Lehramt unterstützten älteren theologischen Meinung".[7][8] Der Erzbischof von Dijon, Roland Minnerath, erläuterte die Entscheidung: Die Theologen der Kommission seien zu der Auffassung gelangt, die Seelen nicht getaufter, gestorbener kleiner Kinder kämen direkt in das Paradies. Das Dokument der Internationalen Theologenkommission besagt jedoch auch (in Absatz 41), dass der Limbus eine „mögliche theologische Meinung bliebe“. Der Limbus gehöre nicht zur Glaubenslehre der katholischen Kirche, er bleibe jedoch eine Theorie, die die Kirche nicht verurteile und den Gläubigen zubillige. Benedikt XVI. habe dies bereits vor der Wahl zum Papst im Sinn gehabt. Die britische Tageszeitung Times zitiert seinen Bericht zur Lage des Glaubens von 1985: „Ich persönlich würde es aufgeben, da es immer nur eine Hypothese war.“[9] Gerhard Ludwig Müller[10] urteilt:

„Gegenüber diesen weniger verbindlichen Aussagen ist die neuere Konzeption des II. Vatikanums zur Heilsmöglichkeit der Nicht-Getauften zu beachten. Damit sind alle Limbus-Theorien überholt.“

Der Limbus in der Literatur

  • In Dante Alighieris (1265–1321) Göttlicher Komödie befinden sich Dichter, Philosophen und Wissenschaftler aus vor- und außerchristlichen Kulturen im Limbus, der der Hölle vorgelagert ist.

Der Limbus in der Bildenden Kunst

siehe Hauptartikel Abstieg Christi in die Unterwelt#Ikonographie.

Siehe auch

Literatur

  • Jacques Gélis: Les enfants des limbes. Mort-nés et parents dans l’Europe chrétienne. Audibert, Paris 2006, ISBN 2-84749-068-X (Kulturgeschichtliche Darstellung, vom führenden französischen Fachmann für die Geschichte der Kindheit).
  • Manfred Hauke: Abschied vom Limbus? Zur neueren Diskussion um das Heil der ungetauft verstorbenen Kinder. In: Theologisches. Band 37, Nr. 7–8, 2007, Sp. 258–266.
  • Elke Pahud de Mortanges: Der versperrte Himmel. Das Phänomen der sanctuaires à répit aus theologiegeschichtlicher Perspektive. In: Schweizerische Zeitschrift für Religions- und Kulturgeschichte. Band 98, 2004, S. 31–48.
  • Johannes Maria Schwarz: Zwischen Limbus und Gottesschau. Das Schicksal ungetauft sterbender Kinder in der theologischen Diskussion des zwanzigsten Jahrhunderts. Ein theologiegeschichtliches Panorama. Fe-Medienverlag, Kisslegg 2006, ISBN 3-939684-01-5 (Zugleich Dissertation an der Facoltà di Teologia Lugano 2006).

Weblinks

Commons: Limbus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Vgl. Matthias Laarmann: Art. Limbus patrum / Limbus puerorum. In: Lexikon des Mittelalters 5 (1991), 1990f.
  2. Toner, Patrick: Limbo, in: The Catholic Encyclopedia. Vol. 9. New York: Robert Appleton Company, 1910 (englisch).
  3. a b „Die päpstlichen Stellungnahmen in dieser Periode haben also die Freiheit der katholischen Schulen verteidigt, mit dieser Frage zu ringen. Sie schrieben die Theorie des Limbus nicht als Glaubenslehre fest. Der Limbus war jedoch die allgemeine katholische Lehre bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts.“ Internationale Theologische Kommission: Die Hoffnung auf Rettung für ungetauft sterbende Kinder (2007) S. 31 (PDF; 298 kB).
  4. „Es ist bekannt, dass die traditionelle Lehre zu diesem Thema sich der Theorie des Limbus bedient hat, verstanden als Zustand, in dem die Seelen der ohne Taufe sterbenden Kinder aufgrund der Ursünde nicht den Lohn der glückseligen Gottesschau verdienen, jedoch keinerlei Bestrafung unterworfen sind, weil sie keine Sünden begangen haben. Diese Theorie, die von Theologen seit dem Mittelalter ausgearbeitet wurde, hat niemals in die dogmatischen Definitionen des Lehramts Eingang gefunden, auch wenn dasselbe Lehramt sie in seiner ordentlichen Lehre bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil erwähnt hat.“ Internationale Theologische Kommission: Die Hoffnung auf Rettung für ungetauft sterbende Kinder (2007) S. 3 f. (PDF; 297,84 kB).
  5. „Bei der Widerlegung des Pelagius gelangte Augustinus zu der Feststellung, ohne Taufe verstorbene Kinder seien für die Hölle bestimmt.“ Internationale Theologische Kommission: Die Hoffnung auf Rettung für ungetauft sterbende Kinder (2007) S. 22 (PDF; 297,84 kB).
  6. The Hope of Salvation for Infants Who Die Without Being Baptized (englisch)
  7. spiegel.de: Kirchen: Vatikan schafft Vorhölle ab
  8. tagesschau.de: Papst erklärt „Vorhölle“ für überholt (Memento vom 9. Mai 2009 im Internet Archive)
  9. www.orf.at: Papst schafft Vorhölle ab
  10. Gerhard Ludwig Müller: Katholische Dogmatik: für Studium und Praxis der Theologie. – 2. Aufl. – Freiburg i. Br., Basel, Wien, Herder 1995, ISBN 3-451-23334-7, S. 520.