Liste der Baudenkmäler in Fürth-Stadeln

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Liste der Baudenkmäler in Fürth:

Innenstadt[Anm. 1] nach Straßennamen: A · B · C · D · E · F · G · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · V · W · Z

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In der Liste der Baudenkmäler in Stadeln sind die Baudenkmäler im Fürther Ortsteil Stadeln aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung.

Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Fürth. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 2]

Baudenkmäler nach Straßen

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Fischerberg 1
(Standort)
Ehemaliges Gemeindehaus Zweigeschossiger Satteldachbau mit verputztem Erdgeschoss, verschiefertem Obergeschoss und Giebeln und nördlich angebauter ehemaliger Schmiede, erdgeschossiger Satteldachbau, 1738 bis 1740, Verschieferung um 1867. D-5-63-000-1642 BW
Paul-Gerhardt-Straße 2
(Standort)
Evangelisch-Lutherische Pfarrkirche Christuskirche Verputzter Stahlbetonbau mit Frackdach, Giebelwände in verputztem Ziegelmauerwerk, Saalkirche mit einseitiger Empore, mit südlichem Rundfenster und seitlichem, freistehendem Glockenturm, über von dünnen Stützen getragenem Vordach mit der Kirche verbunden, von Fritz Fronmüller, 1957/58; mit Ausstattung. D-5-63-000-1698 Evangelisch-Lutherische Pfarrkirche Christuskirche
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Romminggasse 9
(Standort)
Wohnstallhaus Erdgeschossiger, verputzter Satteldachbau mit massivem Erdgeschoss und Fachwerkgiebel, erstes Viertel 18. Jahrhundert. D-5-63-000-1546 Wohnstallhaus
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Romminggasse 17a
(Standort)
Nebengebäude Langgestreckter, erdgeschossiger und teilweise verputzter Fachwerkbau mit Satteldach, 18. Jahrhundert. D-5-63-000-1643 Nebengebäude
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Stadelner Hauptstraße 71 / 73
(Standort)
Wohnstallhaus Erdgeschossiger, giebelständiger Satteldachbau mit Sandsteinerdgeschoss, westlichem Sandsteingiebel mit Gurtgesimsen und östlichem Fachwerkgiebel mit Aufzugdächlein, um 1700, Westgiebel bez. 1789;

Scheune, erdgeschossiger Putzbau mit Satteldach, bez. 1769.

D-5-63-000-1547 Wohnstallhaus
Stadelner Hauptstraße 79
(Standort)
Gästehaus Kalb Zweigeschossiger, verputzter Sandsteinbau mit Satteldach, verputztem Fachwerkgiebel an der Ostseite und Westgiebel mit Eckvoluten und Muschelbekrönung, Anfang 18. Jahrhundert, später nach Norden erweitert. D-5-63-000-1548 Gästehaus Kalb
Theodor-Heuss-Straße
(Standort)
Steinkreuz Sandstein, Arme stark abgewittert, vielleicht 16. Jahrhundert. D-5-63-000-1644 Steinkreuz
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Literatur

  • Heinrich Habel: Stadt Fürth (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band V.61). Karl M. Lipp Verlag, München 1994, ISBN 3-87490-571-3.
  • Hans Wolfram Lübbeke: Mittelfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band V). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52396-1.
  • Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z – Ein Geschichts-Lexikon. Neustadt an der Aisch 1968, ISBN 3-923006-33-0.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Stadeln – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Innenstadt, einschließlich Espan, Hardhöhe, Nordstadt, Oststadt, Südstadt und Westvorstadt.
  2. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.