Liste der Baudenkmäler in Hemhofen

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Hemhofen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 19. August 2014 wieder und enthält 11 Baudenkmäler.

Wappen von Hemhofen

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Hemhofen

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Apostelstraße 6
(Standort)
Wohnhaus Zweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Walmdach, zweite Hälfte 18. Jahrhundert, Hofeinfahrt D-5-72-130-2 BW
Apostelstraße 10
(Standort)
Wohnhaus Zweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Mansarddach, Ecklisenen und Gurtgesimsen, zweiläufige Freitreppe, bezeichnet „1769“, barocke Hoftorpfosten mit Kugelaufsätzen D-5-72-130-3 BW
Bahnhofstraße 1
(Standort)
Ehemaliges Stationsgebäude Hemhofen-Zeckern Langgezogener Satteldachbau mit Güterhalle, verbretterte Holzarchitektur, 1892 D-5-72-130-14 BW
Blumenstraße 11
(Standort)
Lagerhaus der ehemaligen Schlossbrauerei Erdgeschossiger Walmdachbau, Sandsteinquader, erste Hälfte 18. Jahrhundert D-5-72-130-11 BW
Hauptstraße 5
(Standort)
Ehemaliges Schlossbrauhaus Erdgeschossiger Walmdachbau, Sandsteinquader mit Ecklisenen, erste Hälfte 18. Jahrhundert D-5-72-130-10 BW
Hauptstraße 6
(Standort)
Ehemaliges Wohnstallhaus Zweigeschossiger Satteldachbau mit Ecklisenen und Gurtgesimsen, im Kern erdgeschossiger Massivbau wohl des 17. Jahrhunderts, zweite Hälfte 18. Jahrhundert ausgebaut D-5-72-130-4 BW
Hauptstraße 14, Hauptstraße 12
(Standort)
Wohnhaus, ehemaliger Verwalterbau des Schlosses Zweigeschossiger Walmdachbau mit geohrten Fenstergewänden, Sandsteinquader, erstes Drittel 18. Jahrhundert

Zugehörig Mauer und achteckiges Türmchen, Sandsteinquader, erstes Drittel 18. Jahrhundert

D-5-72-130-6 BW
Schloßhof 1, Schloßhof 5, Schloßhof 4, Nähe Schloßhof
(Standort)
Schloss der Freiherren Winkler von Mohrenfels Zweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Walmdach und Mittelrisaliten über rechteckigem Grundriss, zweisäuliges Portal und kleine Freitreppe, 1715 ff.

Ehemaliges Verwalterhaus, zweigeschossiger Walmdachbau aus Sandsteinquadern, erstes Viertel 18. Jahrhundert

Ökonomiebau, eingeschossiger Walmdachbau aus Sandsteinquadern mit Fachwerkscheune, um 1730

Turmartiger Walmdachbau aus Sandsteinquadern, erstes Viertel 18. Jahrhundert

Grundstücksmauer mit Portalen und Türmen

D-5-72-130-7 Schloss der Freiherren Winkler von Mohrenfels
weitere Bilder
Schloßhof 5
(Standort)
Walmdachbau Sandsteinquader, erstes Viertel 18. Jahrhundert, turmartiger Anbau, erstes Viertel 18. Jahrhundert

Remisenanbau, erstes Viertel 18. Jahrhundert

D-5-72-130-8 BW
Sterhof 12
(Standort)
Schafscheune Langgestreckter Fachwerkbau mit Walmdach, 1695 D-5-72-130-12 BW

Zeckern

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Judenbegräbnis, in der Nähe der Straße nach Adelsdorf
(Standort)
Jüdischer Friedhof Mit Grabsteinen des 17. bis 20. Jahrhunderts und Taharahaus D-5-72-130-13 Jüdischer Friedhof
weitere Bilder

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Hans Wolfram Lübbeke: Mittelfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band V). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52396-1.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Hemhofen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien