Liste der Baudenkmäler in Oberreichenbach (Mittelfranken)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Oberreichenbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Wappen von Oberreichenbach

Baudenkmäler

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Emskirchener Straße 2
(Standort)
Gasthaus Freiung Stattlicher Satteldachbau mit Fachwerk, 18. Jahrhundert D-5-72-147-9 BW
Hauptstraße 17
(Standort)
Frackdachhaus Mittleres 19. Jahrhundert D-5-72-147-4 BW
Hauptstraße 18
(Standort)
Brauerei Geyer Walmdachbau, Fachwerk, 18./19. Jahrhundert D-5-72-147-5 Brauerei Geyer
Hauptstraße 24
(Standort)
Ehemaliges Schulhaus Walmdachbau, Sandsteinquader, spätklassizistisch, um 1860 D-5-72-147-6 Ehemaliges Schulhaus
Hauptstraße 24
(Standort)
Evangelisch-lutherische Filialkirche St. Egidien Chorturm im Unterbau 15. Jahrhundert, Turmoberbau und Langhaus um 1740; mit Ausstattung D-5-72-147-1 BW
Schwalbengasse 12
(Standort)
Kleinhaus mit Fachwerkgiebel Erste Hälfte 19. Jahrhundert D-5-72-147-7 BW

Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z.B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Weisendorfer Straße 4
(Standort)
Frackdachhaus Mittleres 19. Jahrhundert D-5-72-147-8 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Hans Wolfram Lübbeke: Mittelfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band V). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52396-1.

Weblinks