Liste der Baudenkmäler in Waldbrunn

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Waldbrunn zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält 13 Baudenkmäler.

Baudenkmäler

Baudenkmäler der Gemeinde Waldbrunn:

f1Symbol einer Weltkugel Karte mit allen Koordinaten der Baudenkmäler auf der Gemarkung der Gemeinde Waldbrunn: OSM

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Am Brunnholz
(Standort)
Bildstock Aufsatz mit erneuertem Kreuzigungsrelief, auf Säule über Postament mit Inschrift, Sandstein, bezeichnet 1815 D-6-79-204-8 BW
Brunnrain, Haselgrund
(Standort)
Jagdschlossfundament Bruchsteinfundamente des geplanten Jagdschlosses Mädelhofen, für Fürstbischof Johann Philipp Franz von Schönborn, von Balthasar Neumann, 1724 D-6-79-204-12 Jagdschlossfundament
Grabenstraße
(Standort)
Bildhäuschen erneuert, rundbogiger Nischenaufsatz auf Postament, darin Pietàfigur des 19. Jahrhunderts D-6-79-204-1 BW
Hauptstraße
(Standort)
Bildhäuschen erneuerter Massivbau mit Nischenöffnung und Satteldach, darin Marienfigur des 19. Jahrhunderts D-6-79-204-5 BW
Hauptstraße 1
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Sankt Norbertus neugotischer Saalbau mit eingezogenem Chor und Chorflankenturm mit Spitzhelm, 1889, mit Ausstattung D-6-79-204-2 BW
Hauptstraße 9, 11, 13
(Standort)
Wohngebäude zweigeschossiger, barocker Massivbau mit Mansardhalbwalmdach, Tordurchfahrt und geohrten Fensterrahmungen, 18. Jahrhundert, ehemals Scheune, Bruchsteinmauerwerksbau mit Walmdach und Hausteingliederung, gleichzeitig D-6-79-204-3 BW
Hauptstraße 22
(Standort)
Wirtshausausleger mit Krone, Schmiedeeisen, bezeichnet 1880 D-6-79-204-4 BW
Helmstädter Steig
(Standort)
Ehemals Wasserwerk eingeschossiger Sichtziegelbau mit Satteldach und südlichem Trafoturmanbau von 1943, 1900/02, mit technischer Ausstattung. D-6-79-204-13 BW
Kister Straße, Sohl
(Standort)
Bildstock Aufsatz mit modernem Kreuzschlepperrelief, auf Pfeiler über Postament mit Inschrift, bezeichnet 1799 D-6-79-204-6 BW
Kr WÜ 12
(Standort)
Wegkapelle sogenannte Dreifaltigkeitskapelle, kleiner Bruchsteinmauerwerksbau mit Satteldach und Hausteingliederung, historistisch, bezeichnet 1869, mit Ausstattung D-6-79-204-10 BW
Mädelhofer Straße
(Standort)
Wegkreuz Kruzifix auf Postament mit Inschrift, Sandstein, bezeichnet 1905 D-6-79-204-9 BW
Nähe Röntgenstraße
(Standort)
Bildhäuschen Massivbau mit rundbogiger Nische mit Sandsteingewände, darin Holzskulptur des Hl. Wendelin, 19. Jahrhundert D-6-79-204-11 BW
Sohl
(Standort)
Bildhäuschen zugleich Gedenkstein, kreuzbekrönter Nischenaufsatz mit moderner Pietàfigur, auf Postament mit Inschrift, Sandstein, bezeichnet 1888 D-6-79-204-7 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Denis André Chevalley: Unterfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VI). Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52397-X.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Waldbrunn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien