Liste der Bodendenkmäler in Drachselsried

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der niederbayerischen Gemeinde Drachselsried zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Drachselsried

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Mittelalterlich-frühneuzeitliche Hofwüstung im Bereich des Weilers Gabelhof. D-2-6843-0007 BW
(Standort) Mittelalterlicher Turmhügel. D-2-6844-0002 BW
(Standort) Untertägige Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-2-6844-0012 BW
(Standort) Untertägige Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-2-6844-0013 BW
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.) Spätmittelalterlich-frühneuzeitliche Goldseifenhügel. D-2-6844-0014
(Standort) Frühneuzeitliche Wüstung Asbachermühle. D-2-6943-0049 BW
(Standort) Spätmittelalterlich-frühneuzeitliche Goldseifenhügel. D-2-6944-0054 BW
(Standort) Spätmittelalterlich-frühneuzeitliche Goldseifenhügel. D-2-6944-0055 BW
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.) Spätmittelalterlich-frühneuzeitliche Goldseifenhügel. D-2-6944-0056
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.) Spätmittelalterlich-frühneuzeitliches Goldseifenhügelfeld. D-2-6944-0072

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Drachselsried – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien