Liste der Bodendenkmäler in Gotteszell

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der niederbayerischen Gemeinde Gotteszell zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Gotteszell

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Frühneuzeitliche Wüstung Hochweid. D-2-7043-0068 BW
(Standort) Frühneuzeitliche Wüstung Rossweid. D-2-7043-0069 BW
(Standort) Frühneuzeitliche Hofwüstung im Bereich des Weilers Spirkhof. D-2-7043-0074 BW
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.) Mittelalterlich-frühneuzeitliche Wüstung Vogelsang. D-2-7043-0076
Am Kirchplatz 1
(Standort)
Untertägige Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Anna mit zugehörigem Friedhof, des abgegangenen sogenannten Anna-Münsters sowie des ehemaligen Zisterzienserklosters mit zugehörigen Wirtschaftsgebäuden in Gotteszell, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen. D-2-7043-0080 Untertägige Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit
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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Gotteszell – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien