Liste der Bodendenkmäler in Güntersleben

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Güntersleben zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Güntersleben

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, der Schnurkeramik, der Hallstattzeit D-6-6125-0003 BW
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit, der Latènezeit und der römischen Kaiserzeit D-6-6125-0031 BW
(Standort) Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung D-6-6125-0032 BW
(Standort) Siedlung der Bronzezeit D-6-6125-0085 BW
(Standort) Archäologische Befunde von Vorgängerbauten des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-6-6125-0109 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung D-6-6125-0114 BW
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit D-6-6125-0157 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung D-6-6125-0158 BW
(Standort) Freilandstation des Paläolithikums D-6-6125-0165 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks

Commons: Baudenkmäler in Güntersleben – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien