Liste der Bodendenkmäler in Zell am Main
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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Zell am Main zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler der Gemeinde Zell am Main
Bodendenkmäler in der Gemarkung Zell am Main
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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Zell a.Main (Standort) |
Untertägige Bauteile des ehemaligen spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Prämonstratenserinnenklosters von Unterzell mit untertägigen Teilen der ehemalige Klosterkirche und des ehemaligen Ökonomiebereiches sowie Körpergräber des Mittelalters und der frühen Neuzeit und neuzeitliche Synagoge. Siehe auch: Kloster Unterzell | D-6-6125-0068[1] |
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Zell a.Main (Standort) |
Untertägige Teile und Vorgängerbauten des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Klosters mit Klosterkirche von Oberzell sowie der zugehörigen Ökonomiegebäude. Siehe auch: Kloster Oberzell | D-6-6125-0107[2] |
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Zell a.Main (Standort) |
Archäologische Befunde im Bereich des frühneuzeitlichen Vorgängerbaues der modernen katholischen Pfarrkirche St. Laurentius von Zell am Main. Siehe auch: St. Laurentius (Zell am Main) | D-6-6125-0140[3] |
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Zell a.Main (Standort) |
Grabhügel der Hallstattzeit. | D-6-6225-0178[4] |
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Zell a.Main (Standort) |
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-6-6225-0179[5] |
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
Commons: Baudenkmäler in Zell am Main – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Denkmalliste für Zell am Main (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Einzelnachweise
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-6-6125-0068. BayLfD, abgerufen am 15. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-6-6125-0107. BayLfD, abgerufen am 15. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-6-6125-0140. BayLfD, abgerufen am 15. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-6-6225-0178. BayLfD, abgerufen am 15. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-6-6225-0179. BayLfD, abgerufen am 15. Juli 2021.