Liste der Mitgliedstaaten im Deutschen Bund

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Die Liste der Territorien im Deutschen Bund gibt Auskunft über die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes und die jeweils zugehörigen Gebiete. Die größten deutschen Bundesstaaten Österreich und Preußen lagen jeweils teilweise außerhalb des Bundesgebietes.

Bundesstaaten und die zum Bund gehörenden Territorien

Karte der Mitgliedstaaten im Deutschen Bund

Die Anzahl der Mitglieder schwankt in der Literatur und wird demnach häufig falsch angegeben. Der Grund dafür liegt darin, dass es in der Deutschen Bundesakte zwar eine Auflistung der Stimmenverteilung gibt, diese jedoch nicht mit den Mitgliedstaaten gleichzusetzen ist. In zwei Fällen teilen sich mehrere Staaten eine Stimme: Zum einen sind dies die Staaten Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg, die zusammen als Nassau geführt werden. Zum anderen sind dies die Staaten Reuß-Schleiz, Reuß-Ebersdorf und Reuß-Lobenstein, die zusammen als Reuß jüngerer Linie geführt werden.[1][2] Darüber hinaus waren das Königreich Württemberg und das Großherzogtum Baden bereits bei Unterzeichnung der Bundesakte als Mitglieder vorgesehen und sind daher auch bei der Stimmenverteilung berücksichtigt. Der formelle Beitritt erfolge aber erst am 1. September 1815. Es handelte sich demnach zum Zeitpunkt der Gründung am 8. Juni 1815 um 39 Staaten, kurze Zeit später um 41 Staaten. In den folgenden Jahren veränderte sich die Zahl immer wieder, vor allem durch Erbfälle bzw. Zusammenlegung von Staaten infolge erloschener Dynastien.

Bundesglieder zum Zeitpunkt der Gründung am 8. Juni 1815 (im Zusatz die heutige Lage der Gebiete codiert nach ISO 3166):


Folgende Fürstentümer gehörten nicht zu den Erstunterzeichnern der Bundesakte und sind nachträglich Mitglied geworden:


Sonderfälle Holstein, Lauenburg, Schleswig, Herrschaft Kniphausen

Das Herzogtum Sachsen-Lauenburg kann als eigenständiges Mitglied des Deutschen Bundes betrachtet werden. Auf der Bundesversammlung am 5. November 1816 ließ der dänische König, der gleichzeitig Herzog von Holstein war, erklären, dass er das Herzogtum Lauenburg weiterhin als ein eigenes deutsches Herzogtum und damit als eigenständiges Glied des Deutschen Bund betrachte. Die Stimmabgabe im Deutschen Bund sollte für beide Herzogtümer gelten, eine zusätzliche Stimme wurde nicht gefordert.[3]

Das Herzogtum Schleswig war zwar seit dem Deutsch-Dänischen Krieg 1864 Teil eines österreichisch-preußischen Kondominiums, zusammen mit den Bundesgliedern Holstein und Lauenburg. Es wurde aber in der verbleibenden Zeit des Bundes kein Bundesglied mehr.

Eine besondere staatsrechtliche Stellung zum Deutschen Bund hatte die Herrschaft Kniphausen, die bis 1854 über eine begrenzte Souveränität verfügte, jedoch nicht Mitglied des Bundes war.

Veränderungen

Jahr Zugänge Abgänge Mitgliederzahl
1815 39 Erstunterzeichner 39
1815 Württemberg und Baden 41
1816 Nassau-Usingen fällt an Nassau-Weilburg und wird zu Nassau 40
1817 Hessen-Homburg 41
1824 Reuß-Lobenstein fällt an Reuß-Ebersdorf 40
1826 Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer, nachdem das Haus Sachsen-Coburg-Altenburg ausstirbt:

Sachsen-Coburg wird Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Hildburghausen wird Sachsen-Altenburg

39
1839 Herzogtum Limburg 40
1847 Anhalt-Köthen fällt an Anhalt-Bernburg 39
Faktische Auflösung des Deutschen Bundes während der Revolution 1848/49
1848 Reuß-Ebersdorf fällt an Reuß-Schleiz und wird Reuß jüngerer Linie 38
1849 Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen fallen an Preußen 36
1863 Anhalt-Bernburg fällt an Anhalt-Dessau und wird zu Anhalt 35
1866 Hessen-Homburg fällt an Hessen-Darmstadt 34

Abgrenzung zu Teilen von Österreich und Preußen außerhalb des Bundes

Nicht zum Bund aber zum Kaisertum Österreich gehörten:

Nicht zum Bund aber zum preußischen Staat gehörten:

  • 1815–1848, 1851–1866 die Provinzen Ostpreußen und Westpreußen (das Königreich Preußen, zwischenzeitlich zur Provinz Preußen zusammengefasst), PL, RU, LT
  • 1815–1848, 1851–1866 westlicher und nördlicher Teil der Provinz Posen (das Herzogtum Gnesen), PL
  • übrige Provinz Posen (Großherzogtum Posen), PL

Abgrenzung zu Staaten in Realunion oder Personalunion mit Mitgliedstaaten des Bundes

Außerhalb des Bundes standen folgende Staaten in Realunion oder Personalunion mit Mitgliedstaaten des Bundes:

Abgrenzung zu deutschen Sprachgebieten außerhalb des Deutschen Bundes

Nicht zum Deutschen Bund gehörten folgende Gebiete mit deutschsprachigen Bevölkerungsteilen:

  • die deutschsprachigen Gebiete der Schweiz, CH
  • die französischen Departements im Elsass und in Lothringen, FR
  • das mehrsprachige Herzogtum Schleswig, v. a. im Südteil deutschsprachig, DE-SH, DK
  • die britische Insel Helgoland, DE-SH
  • die deutschsprachigen Teile des Königreichs Ungarn, insbesondere das Burgenland, AT, das Banat, RO, RS, das Großfürstentum Siebenbürgen, RO
  • die türkische bzw. russische Provinz Bessarabien, MD, UA
  • das Siedlungsgebiet der Wolgadeutschen, RU

Siehe auch

Literatur

  • Gerhard Oestreich: Verfassungsgeschichte vom Ende des Mittelalters bis zum Ende des alten Reiches; Taschenbuchausg. [d.] 9., neu bearb. 6. Aufl., Deutscher Taschenbuch-Verlag, München: 1986 (Handbuch der deutschen Geschichte; Bd. 11 dtv; 4211: Wissenschaft) Lizenz d. Klett-Verl., Stuttgart. ISBN 3-423-04211-7.
  • Johann Jakob Moser: Teutsches Staats-Recht. Teil 9 und 10. Leipzig, Vollrath 1743. Aus dem Inhalt: Die Reichsstände, deren Erhaltung, Fortbestehen, Anfechtung, Übertragung und Suspendierung; Evangelische Reichsstände und deren Gerechtsame; Katholische Reichsstände und deren Gerechtsame.

Einzelnachweise

  1. Michael Kotulla, Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen. 1. Band: Gesamtdeutschland, Anhaltische Staaten und Baden. Springer, Berlin/Heidelberg 2006, ISBN 978-3-540-26013-4, S. 48 (Abs.-Nr. 70).
  2. Michael Kotulla: Thüringische Verfassungsurkunden. Vom Beginn des 19. Jh. bis heute. 2015, S. 11 f.
  3. Guido von Meyer: Die Grundgesetze des Deutschen Bundes oder Deutsche Bundes- und Schluss-Acte nach Ordnung der Bundesacte vereinigt. Frankfurt am Main 1845, S. 26 (google.de).