Liste der Sprachkommissionen

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Unter einer Sprachkommission (auch Sprachregulator) versteht man ein offizielles, meist staatliches Institut, das die jeweilige Sprache eines oder mehrerer Länder oder Regionen beobachtet und dadurch neue Wörter und Ausdrücke, die im alltäglichen Gebrauch verwendet werden, in eine Liste der in dieser Sprache verwendeten Wörter und Ausdrücke stellt. Weiteres Arbeitsgebiet ist die Modernisierung dieser Sprache, zum Beispiel durch Rechtschreibreformen, beziehungsweise allgemein die Rechtschreibung der jeweiligen Sprache festzulegen. Sofern Dialekte in einer Sprache existieren, oder existierten, werden auch diese als Kulturgut der Gegenwart, oder aber der Vergangenheit notiert. Manchmal werden auch in das bestehende Alphabet neue Buchstaben eingeführt (wie zum Beispiel die Schwedische Akademie 2008 das „w“ ins Schwedische offiziell einführte), oder gestrichen (wie zum Beispiel 1919 in der Sowjetunion), oder gar das gesamte Alphabet umstrukturiert (wie zum Beispiel in der Türkei vom arabischen ins lateinische Alphabet durch Befehl von Kemal Atatürk oder wie gerade jetzt vom kasachischen Sprachinstitut von Kyrillisch auf das lateinische Alphabet umgestellt wird). Oder ein bestehender Buchstabe wird für den Gebrauch neu definiert (wie zum Beispiel 2008 in der deutschen Sprache das „ß“ nun offiziell auch als Großbuchstabe verwendet werden darf).

Sprachregulatoren sind als Institute offizielle Bezugspunkte, wenn es um allgemeine Fragen zu der Sprache geht. Sie repräsentieren die jeweilige Sprache in Regionen, in denen die Sprache nicht gesprochen wird. Außerdem stellen sie sogenannte „Sprachzertifikate“ aus, die von Einwanderungsbehörden bzw. Universitäten anderer Länder mit anderen Sprachen für einen dauerhaften Aufenthalt bzw. für Studienberechtigungen verlangt werden. Relativ einfach, klar und eindeutig ist die Handhabung, wenn es um eine Sprache geht, die sich nur auf ein oder auch mehrere Länder bezieht. Schwieriger wird es, wenn ein und dieselbe Sprache in sehr vielen Ländern gesprochen wird. In einem solchen Fall gibt es eine internationale Kooperation, um festzulegen was nun zur jeweiligen Sprache gehört und was nun als Standardsprache (zum Beispiel: Standard-Deutsch, Standard Französisch) aufgefasst werden kann und was nicht. Allerdings sind Entscheidungen einer Sprachkommission nicht zwangsläufig absolut bindend: Zum Beispiel galt und gilt die neue deutsche Rechtschreibung in den offiziell deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein, aber nicht für deutsche Sprachminderheiten, wie etwa in Namibia, wo Deutsch zwar gesprochen wird, es aber nicht als Amtssprache deklariert ist – und sie aus diesem Grund dort auch nicht offiziell eingeführt werden kann. Außerdem war die neue deutsche Rechtschreibung insofern nicht ganzheitlich für die Schweiz verbindlich, als die Schweiz auch vor der Reform nie ein „ß“ verwendete und ein Gebrauch dieses Buchstabens ja nicht aus dem deutschen Alphabet „verbannt“ wurde.

Im Prinzip haben fast alle Sprachen ein weltweites Institut als Repräsentant der jeweiligen Sprache.
Folgende Ausnahmen gibt es:

  • Die englische Sprache, die bis heute kein offiziell von allen englischsprachigen Ländern anerkanntes Institut kennt. Deshalb ist im Englischen auch auf absehbare Zeit keine Rechtschreibreform o. ä. zu erwarten, weil es keine „verbindliche“ Behörde gibt. Auch ist zum Beispiel Englisch in den USA in der amerikanischen Verfassung nicht als offizielle Sprache deklariert. Die USA haben – jedenfalls offiziell – keine Amtssprache. Allerdings werden trotzdem Sprachzertifikate, wie z. B. der sogenannte „TOEFL-Test“ ausgestellt, die international auch anerkannt sind.
  • Die japanische Sprache hat zwar ebenfalls kein offizielles Institut der japanischen Sprache, aber de facto gibt das japanische Bildungsministerium die Leitlinien für das Japanische vor.
  • Latein hat auch keinen Sprachregulator; jedenfalls hat die Vatikanstadt so etwas nicht. Eventuell könnte man das Opus Fundatum Latinitas oder die Päpstliche Akademie für die lateinische Sprache als ein derartiges Institut deuten.

Kompetenz und Sinnfrage

Teilweise heftig umstritten ist die Frage, wie die Bedeutung und vor allem die Kompetenz von Sprachkommissionen einzuordnen ist. Ein sehr starkes Hauptargument gegen solche Kommissionen ist, dass Sprache ein Volksgut ist und sich daher nicht so einfach bestimmen lässt, wie man zu lesen und zu schreiben hat. Sprache ist nicht statisch, sondern dynamisch. Beispielsweise führte im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein ein Volksentscheid dazu, dass dort, entgegen der Entscheidung vom Rat der deutschen Rechtschreibung, weiterhin die bisherige alte deutsche Rechtschreibung gelehrt und geschrieben wird. Auch die englische Sprache hat über viele Jahrhunderte teilweise große sprachliche Umbrüche erlebt, obwohl diese niemals von einer Kommission festgehalten, überprüft, oder genehmigt wurde: Ganze Deklinationen, Pronomen und Fälle (bis auf den sächsischen Genitiv) verschwanden im Laufe der Jahrhunderte von selbst. Sprachkommissionen könnten somit höchstens den „Verlauf“ und die Dynamik einer Sprache nachträglich protokollieren, aber niemals Gesetze machen, da ihnen dazu die Kompetenz fehlt.

Liste

Liste der Sprachkommissionen von Kunstsprachen

Einzelnachweise