Liste der Staatsoberhäupter des Deutschen Reiches
Von 1871 bis 1918 war das Deutsche Reich ein Bundesstaat unter einem Monarchen: Die Könige von Preußen waren in Personalunion zugleich Deutsche Kaiser. Das war der Titel für das „Bundespräsidium“.
Von 1918 bis 1945 war das Deutsche Reich eine Republik mit einem zunächst gemischt präsidial-parlamentarischen Regierungssystem und dem Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt. Ab 1933 wurde die demokratische Weimarer Verfassung beginnend durch das Ermächtigungsgesetz ausgehöhlt und auch die bundesstaatliche Form wich einem zunehmenden Zentralismus. Nach dem Tod von Reichspräsident Hindenburg wurden per Reichsgesetz vom 1. August 1934 die Befugnisse des Reichskanzlers mit denen des Reichspräsidenten vereinigt und dessen Titel bis zum Tode Adolf Hitlers durch „Führer“ ersetzt.
Norddeutscher Bund
König von Preußen und damit Inhaber des Bundespräsidiums
Bild | Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit |
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Wilhelm I. | 1. Juli 1867 | (Amt blieb bestehen, kein Amtsende) |
Deutsches Kaiserreich
Deutscher Kaiser und König von Preußen
Bild | Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit |
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Wilhelm I. | (kein neues Amt; ab dem 1. Januar 1871 zusätzlicher Kaisertitel in der Verfassung; Amtseinführung 18. Januar 1871) | 9. März 1888 | |
Friedrich III. | 9. März 1888 | 15. Juni 1888 | |
Wilhelm II. | 15. Juni 1888 | 9. November 1918 |
Amt des Staatsoberhauptes vakant vom 9. November 1918 bis 11. Februar 1919
Weimarer Republik
Reichspräsident
Bild | Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei |
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Friedrich Ebert | 11. Februar 1919 | 28. Februar 1925 | SPD | |
Paul von Hindenburg | 12. Mai 1925 | 2. August 1934 | parteilos |
Deutsches Reich 1933 bis 1945
Bild | Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei |
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Paul von Hindenburg | 2. August 1934 | parteilos | ||
Adolf Hitler | 2. August 1934 | 30. April 1945 | NSDAP | |
Karl Dönitz | 30. April 1945 | 23. Mai 1945 (Verhaftung der Regierung Dönitz) bzw. 5. Juni 1945 |
NSDAP |
Mit der Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 verlor das Amt des Staatsoberhauptes die Befehlsgewalt über die Streitkräfte. Seit dem 23. Mai, mit der Verhaftung der Regierung Dönitz, wurde das Amt faktisch nicht mehr ausgeübt. Am 5. Juni wurde in der Berliner Erklärung von den vier Besatzungsmächten der Alliierte Kontrollrat als oberste Regierungsgewalt für das okkupierte Territorium Deutschlands eingerichtet. Erst mit diesem Datum wurde das Amt des Staatsoberhaupts kraft des Besatzungsrechts der Alliierten rechtlich aufgehoben. Die staatsrechtliche Kontinuität und völkerrechtliche Identität des Deutschen Reiches wurde ab 1949 von der Bundesrepublik Deutschland übernommen (BVerfG 1972), siehe hierzu Artikel Rechtslage Deutschlands nach 1945.
Sofern allerdings der Rechtsstandpunkt zutreffen sollte, dass Adolf Hitler das Amt des Staatsoberhaupts wegen der noch geltenden Reichsverfassung nicht testamentarisch auf Karl Dönitz übertragen konnte, ist das Amt des Staatsoberhaupts mit dem Suizid des letzten verfassungsmäßigen Amtsinhabers bereits am 30. April 1945 vakant geworden.