Oury Jalloh

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Oury Jalloh (amtlich Ouri Jallow;[1] * 1969 in Conakry, Guinea;[2]7. Januar 2005 in Dessau) war ein in Deutschland geduldet lebender Afrikaner. Er wurde in einer Gewahrsamszelle im Keller des Dienstgebäudes Wolfgangstraße 25 des Polizeireviers Dessau in Sachsen-Anhalt tot aufgefunden. Die genaue Todesursache ist unklar. Die Feuerwehr fand einen stark verbrannten Leichnam vor. In mehreren Gerichtsverfahren wurde versucht, den Tod aufzuklären.

Der in diesem Zusammenhang wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Dienstgruppenleiter des Polizeireviers und ein weiterer, wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Polizeibeamter wurden zunächst am 8. Dezember 2008 vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen.[3] Am 7. Januar 2010 wurde der Freispruch für den Dienstgruppenleiter vom Bundesgerichtshof aufgehoben.[4] Der Freispruch für den zweiten Polizisten war inzwischen rechtskräftig geworden. Am 12. Januar 2011 begann vor dem Landgericht Magdeburg die neue Hauptverhandlung. Am 13. Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt (insgesamt 10.800 Euro).[5]

Infolge eines erneuten Brandgutachtens, das ausschloss, dass Oury Jalloh sich und seine Matratze selbst angezündet habe, leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im April 2014 erneut ein Ermittlungsverfahren ein. Das ARD-Magazin Monitor berichtete im November 2017, die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau halte mittlerweile stattdessen den Einsatz von Brandbeschleuniger und die Beteiligung Dritter für wahrscheinlich. Der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau war das Verfahren jedoch entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übergeben worden.[6] Diese stellte das Verfahren im Oktober 2017 mangels Tatverdacht gegen Dritte ein, weil „eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten“ sei.

Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle aus den Jahren 1997 und 2002 im Kontext mit Festnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache bekannt. In einem Gutachten vom April 2017 vermutete der Leitende Oberstaatsanwalt von Dessau-Roßlau, Folker Bittmann,[7] einen Zusammenhang zwischen diesen drei Todesfällen.[8][9][10] Bittmann äußerte den Verdacht, dass dem Asylbewerber Jalloh zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten; auch hätten Ermittlungen zu den beiden anderen Fällen verhindert werden sollen. Akten seien vernichtet worden, was eine Aufklärung weitgehend unmöglich mache.[11][12] Gegen einen aussagebereiten ehemaligen Justizwachtmeister wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.[13] Ein neues forensisches Gutachten des Radiologieprofessors Boris Bodelle vom Universitätsklinikum Frankfurt kam im Oktober 2019 zu dem Ergebnis, dass Oury Jalloh vor seinem Tod schwer misshandelt wurde.[14][15]

Von Jahresanfang bis August 2020 beschäftigten sich die vom Landtag von Sachsen-Anhalt beauftragten Sonderermittler Jerzy Montag und Manfred Nötzel mit dem Fall. Sie kamen in ihrem 303-seitigen Abschlussbericht für den Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt zu dem Ergebnis, dass das Handeln der Polizei fehlerhaft und „rechtswidrig“ war. Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle im Oktober 2017 sei jedoch „nachvollziehbar und angesichts der Beweislage sachlich und rechtlich richtig“. Es gebe keine offenen Ansätze, um wegen Mordes oder Mordversuchs zu ermitteln.[2][16][17][18]

Leben

Laut Dokumenten, die seine Eltern später vor Gericht einreichten, wurde Jalloh 1969 in Conakry, Guinea geboren.[2] Einige Zeitungsberichte geben das Geburtsjahr 1968 und den Geburtsort Kabala in Sierra Leone an. Nach Ausbruch des Bürgerkrieg in Sierra Leone floh er erst ins Nachbarland Guinea, wo sich bereits seine Eltern befanden, und von dort weiter nach Deutschland.[19]

Seit 1999 lebte er in Deutschland, wo er geduldet wurde, nachdem sein Asylantrag endgültig abgelehnt worden war.[2]

Mit seiner deutschen Lebensgefährtin hatte er ein gemeinsames Kind. Nach der Trennung gab die Mutter das Kind zur Adoption frei.[20]

Wenige Wochen vor seinem Tod war er wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.[21] Das Urteil war noch nicht rechtskräftig.[22]

Die ARD-Dokumentation Tod in der Zelle – Warum starb Oury Jalloh? zeigte seinen Grabstein in Sierra Leone, auf dem als Geburtsjahr 1968 angegeben war. Jallohs Eltern bestätigten, dass ihr Sohn die deutschen Behörden über sein wahres Alter belogen hatte. Er hatte als Geburtsjahr 1983 angegeben, um bei seinem Asylverfahren bessere Chancen auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen.

Polizeiliche Darstellung

Jalloh wurde kontrolliert, weil er mehrere Frauen belästigt haben soll.[23] Vor Gericht sagte eine Zeugin, dass Jalloh ein Handy haben wollte, um zu telefonieren.[24] Nach einem Gutachten hatte er knapp drei Promille Alkohol und Spuren von THC und Kokain im Blut.[25] Jalloh habe sich geweigert, seine Ausweispapiere vorzuzeigen, und sollte in den Polizeiwagen verbracht werden. Dagegen habe er Widerstand geleistet, woraufhin ihm Hand- und Fußfesseln angelegt wurden.[26] Der Festgenommene verbrachte anschließend zweieinhalb Stunden in einer Zelle auf dem Polizeirevier. Laut Aussage der Polizei soll alle 30 Minuten ein Beamter Nachschau gehalten haben; der zuständige Dienststellenleiter soll die Gegensprechanlage überwacht haben. Mehrere Beamte hatten dabei eine Flüssigkeit entdeckt, Urin ausgeschlossen, sie aber nicht genauer überprüft.[27][19] Die letzte Überprüfung der gefliesten Zelle sei etwa zehn Minuten vor Ausbruch des Feuers erfolgt. Danach sei es dem weiterhin mit Handschellen Gefesselten gelungen, aus seiner Tasche ein Feuerzeug zu holen (das bei der Durchsuchung nicht gefunden worden war) und seine Kleidung oder die Matratze (deren feuerhemmender Überzug durch ihn beschädigt worden sei) zu entzünden. Nachdem die Matratze in Flammen aufgegangen war, starb der Gefangene an seinen Verbrennungen.[25]

Über eine Sprechanlage habe der Dienstgruppenleiter im ersten Stock die Zelle im Kellergeschoss abhören können. Wegen eines Telefonats habe der Beamte die Lautstärke der Anlage reduziert. Später hätten er und eine Kollegin „plätschernde Geräusche“ gehört, während gleichzeitig der Rauchmelder Alarm auslöste. Der Dienstgruppenleiter schaltete den Feueralarm vollständig ab, weil die Rauchmelder schon mehrfach falsch angeschlagen hätten. Als später der Lüftungsschalter anschlug und das „Plätschern“ lauter wurde, habe er sich auf den Weg zur Zelle gemacht. Wegen der Rauchentwicklung sei es nicht gelungen, den an den Zellenboden gefesselten Gefangenen zu retten.

Der Richter des ersten Prozesses hatte erhebliche Zweifel an der polizeilichen Darstellung, wie er bei der Urteilsverkündung mitteilte:[28][29][19][30][31]

„Das, was hier geboten wurde, war kein Rechtsstaat und Polizeibeamte, die in einem besonderen Maße dem Rechtsstaat verpflichtet waren, haben eine Aufklärung verunmöglicht. All diese Beamten, die uns hier belogen haben, sind einzelne Beamte, die als Polizisten in diesem Land nichts zu suchen haben.“

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen

Am 6. Mai 2005 erhob die Staatsanwaltschaft Dessau Anklage gegen zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung: Jallohs Tod sei bei zügigerem Eingreifen vermeidbar gewesen.[32]

Gegen den Dienstgruppenleiter lief seit dem 6. Mai 2005 ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge, weil dieser den Feueralarm mehrfach abgeschaltet habe, obwohl durch die Sprechanlage Schreie von Jalloh zu vernehmen gewesen seien. Der damalige innenpolitische Sprecher der PDS-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Matthias Gärtner, sage, die Brandmeldeanlage sei nach den Angaben einer Polizistin, die sich zum Tatzeitpunkt im Zimmer des Dienstgruppenleiters befunden habe, am 14. September 2004 repariert worden und seitdem fehlerfrei gelaufen. Die Polizistin widerrief diese Aussage später aber.

Feuerwehrleute bezeugten, die Leiche in ausgestrecktem Zustand gefunden zu haben. Die Polizeidirektion Dessau gab gegenüber dem Innenausschuss des Landtages an, der Gefangene sei an Händen und Füßen in der Schlichtzelle fixiert gewesen. Die polizeilichen Vorschriften erlauben eine solche Fesselung nur bei möglicher Selbstgefährdung des Inhaftierten. Im Prozess sagte der behandelnde Bereitschaftsarzt aus, er habe empfohlen, Jalloh zu fixieren, da dieser jede Gelegenheit genutzt habe, seinen Kopf vor die Wand zu stoßen und sich zu verletzen.[33]

Die Obduktion ergab, dass Jalloh in der auf über 350 Grad Celsius erhitzten Zelle an einem Hitzeschock gestorben war. Später tauchte ein wenig versehrtes Feuerzeug auf, das bei der ersten Tatort-Untersuchung nicht gefunden worden war.[25] Mit der Begründung mangelnder Indizien für die vorsätzliche Tat eines Dritten ging die Staatsanwaltschaft Dessau davon aus, dass Jalloh die Matratze selbst angezündet habe.

Die von der Rechtsanwältin der Nebenklage beantragte Röntgenuntersuchung lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Nach Rücksprache mit dem rechtsmedizinischen Institut bestand kein Anlass für weitere Untersuchungen. Unklar ist auch nach Aussagen der Anwältin die Herkunft des Feuerzeugs. Die Asservatenliste vom 10. Januar 2005 führt das Utensil nicht auf, sondern erst die Liste vom 11. Januar 2005.

Eine zweite Obduktion ergab einen Bruch des Nasenbeins und verletzte Trommelfelle.[34] Zum Zeitpunkt dieser Obduktion war jedoch aufgrund der Brandverletzungen sowie wegen der möglichen Einwirkung von Artefakten der ersten Untersuchung keine Aussage zum genauen Todeszeitpunkt oder einer eventuellen Verletzung innerer Organe mehr möglich. Nach Veröffentlichung der Ergebnisse in den Medien gaben Innenministerium und Generalstaatsanwaltschaft an, die Unterlagen nicht zu kennen. Die Naumburger Behörde wies am 6. Juni 2005 auch ausdrücklich darauf hin, es sei „ungesetzlich, wesentliche Teile der Anklageschrift oder anderer amtlicher Schriftstücke eines Strafverfahrens ihrem Wortlaut nach zu veröffentlichen, bevor sie in der Gerichtsverhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist“. Im Oktober 2005 verwies das Landgericht Dessau das Verfahren mit der Forderung nach weiteren Ermittlungen zurück an die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (Saale) hatte am 6. Juni 2005 das Landgericht zur weiteren Entscheidung angerufen.

Eine Polizistin, die bislang als wichtige Zeugin aufgetreten war, zog inzwischen ohne weitere Begründung ihre Aussage zurück. Schon im Oktober 2002 war im Dessauer Polizeigewahrsam unter demselben Dienstgruppenleiter eine Person an einer Schädelfraktur verstorben, ein Erwerbsloser, der auf der Straße gelebt hatte.[35] Laut Polizeibericht war dieser Häftling inneren Verletzungen erlegen, die er schon vor der Festnahme erlitten hatte. Die Umstände blieben zum größten Teil ungeklärt. Der zuständige Arzt, der damals die inneren Verletzungen nicht bemerkt haben wollte, ordnete auch bei Oury Jalloh trotz des erheblichen Drogeneinflusses keine Einweisung ins Krankenhaus an.[36] Der Dienstgruppenleiter wurde nach dem zweiten Todesfall zunächst nach Wittenberg versetzt und dann vom Dienst suspendiert. Auch der andere Angeklagte wurde vorläufig in eine andere Dienststelle versetzt.[37]

Erster Prozess

Am 27. März 2007 begann vor dem Landgericht Dessau der Prozess um den Tod von Oury Jalloh. Der zuständige Dienstgruppenleiter musste sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten, der mitangeklagte Kollege wegen fahrlässiger Tötung.[38][39] Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff hatte ursprünglich den Prozess auf sechs Prozesstage terminiert, am Ende dauerte der Prozess 59 Tage.[40] Mariama Djombo Diallo († 23. Juli 2012), die Mutter Oury Jallohs, reiste aus Guinea an und nahm als Nebenklägerin am Prozess teil.[41][42]

Nach der Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es Jalloh trotz der Fesseln gelungen sein, ein Feuerzeug aus seiner Hose zu holen, ein Loch in die kunstlederne Matratze zu bohren und den darin befindlichen Schaumstoff zu entzünden. Gleichwohl trügen der durchsuchende Polizeibeamte und der Dienstgruppenleiter Mitschuld am Tod des Gefangenen. Der durchsuchende Beamte habe bei der Durchsuchung Jallohs dessen Feuerzeug übersehen. Der Dienstgruppenleiter soll den mehrfach ausgelösten Feueralarm minutenlang ignoriert haben. Bei einer sofortigen Reaktion, so die Anklageschrift, „hätte er Oury Jalloh das Leben retten können“.

Die Anwälte der Nebenkläger widersprachen dieser Darstellung insgesamt und bezeichneten sie als „reine Hypothese“. Es seien auch „gänzlich andere Geschehensabläufe denkbar“. Sie hofften, das Gericht werde die „Kette von Unwahrscheinlichkeiten“ genau beleuchten.[39] Jallohs mögliche Beweggründe für einen Suizid blieben in der Gerichtsverhandlung unklar; Zeugen hatten ihn als fröhlichen und lebenslustigen Menschen geschildert.[43]

Am 8. Dezember 2008 wurden die Angeklagten freigesprochen. In seiner Begründung bekräftigte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff das Urteil als „einfach nur ein Ende, das formal sein musste“. Dabei warf Steinhoff der Dessauer Polizei „Schlamperei“ vor und kritisierte die „Falschaussagen der Beamten“, die jede Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren sowie die Aufklärung des Sachverhaltes verhindert hätten.[3] Die Verkündung führte zu Empörung bei den Zuschauern.[44]

„(Polizisten haben) ‚bedenkenlos und grottendämlich‘ falsch und unvollständig ausgesagt, sie haben dem Land Sachsen-Anhalt ‚aufs Übelste geschadet‘. Steinhoffs abschließende Worte könnten deutlicher nicht sein: ‚Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen.‘“

Marlene Weiss: Süddeutsche Zeitung, 12. Januar 2011; zitiert Schlussworte des Richters Steinhoff

Revision

Staatsanwaltschaft und Nebenklage legten Revision gegen das Urteil ein.[45] Am 7. Januar 2010 hob der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) das Urteil auf, soweit der Dienstgruppenleiter freigesprochen worden war. In der Begründung des aufhebenden und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die Strafkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverweisenden Revisionsurteils wird u. a. beanstandet, dass „sich die der Annahme, der Angeklagte habe auch bei sofortiger Reaktion die Gewahrsamszelle nicht rechtzeitig erreichen können, zugrunde liegende Beweiswürdigung in mehrfacher Hinsicht als lückenhaft erweist“.[4] Die damalige Vorsitzende des 4. Strafsenates des Bundesgerichtshofes, Ingeborg Tepperwien, äußerte gegenüber der taz, dass bei der Dessauer Polizei mangelnde Aufklärungsbereitschaft in diesem Fall vorliege.[46] Der Fall wurde ab dem 12. Januar 2011 vor dem Landgericht Magdeburg hinsichtlich des Dienstgruppenleiters neu verhandelt.[47] Wie schon beim ersten Prozess konnte die Mutter Oury Jallohs, Mariama Djombo Jalloh, als Beobachterin am Prozess in Magdeburg teilnehmen. Sie starb am 23. Juli 2012 kurz nach ihrer Rückkehr in Tourahol (Dalaba/Guinea).[48]

Am 13. Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro (10.800 Euro) verurteilt. Mit dem Urteil ging das Landgericht Magdeburg über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro plädiert hatte. Zuhörer unterbrachen die Urteilsbegründung der Richterin mehrfach mit höhnischem Gelächter und „Mord“-Rufen.[49] Dieses Urteil wurde am 4. September 2014 vom BGH[50] bestätigt.[51] Eine im Raum stehende Freiheitsberaubung mit Todesfolge hielten die Richter des 4. BGH-Strafsenats nicht für gegeben, weil davon auszugehen sei, „dass der zuständige Richter bei unverzüglicher Vorführung und rechtmäßiger Entscheidung – unter Ausschöpfung ihm zustehender Beurteilungsspielräume zugunsten des Angeklagten – die Fortdauer der Freiheitsentziehung angeordnet hätte“ und es deshalb an der „Ursächlichkeit des Unterlassens des Angeklagten für eine rechtswidrige Freiheitsentziehung“ fehle.[52] Da der BGH damit der Sache nach auf die Einholung einer richterlichen Gewahrsamsanordnung verzichtet, solange die Möglichkeit besteht, dass eine solche Anordnung hätte erlangt werden können, ist das Revisionsurteil in der strafrechtswissenschaftlichen Literatur starker und zum Teil grundsätzlicher Kritik ausgesetzt.[53][54][55][56][57]

Zivilverfahren

Im Juni 2009 reichten die Eltern und der Bruder von Oury Jalloh Klage beim Landgericht Dessau-Roßlau ein, in der sie 70.000 Euro Schmerzensgeld vom Land Sachsen-Anhalt forderten. Zunächst sollte über einen darin enthaltenen Antrag auf Prozesskostenhilfe entschieden werden.[45] Das Urteil soll von der Zivilkammer des Landgericht Dessau-Roßlau am 20. Mai 2014 verkündet worden sein.[58]

Brandgutachten

Der für die Prozesse von der Justiz Sachsen-Anhalts als Brandgutachter beauftragte Diplom-Chemiker Klaus Steinbach, bis 2010 Brandoberrat am Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, gab nach einem Pressebericht vom 9. Januar 2012 an, nur den Auftrag bekommen zu haben, den Brandverlauf so zu rekonstruieren, als habe Jalloh sich selbst angezündet. Der Brandgutachter sagte demnach auch, dass diese Annahme den Zustand der Leiche nicht erklären könne.[59] Einen sich auf die Hinweise des Brandgutachters Steinbach stützenden und daher ein neues Brandgutachten fordernden Beweisantrag, den die Vertreterin der Nebenklage daraufhin am 13. Januar 2012 beim Landgericht Magdeburg eingereicht hatte, lehnte das Gericht am 16. Februar 2012 mit der Feststellung ab: „Die Kammer geht beim derzeitigen Stand der Beweisaufnahme davon aus, dass der Brand nicht durch Dritte erfolgte.“[60]

Ein im Auftrag der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh angefertigtes neues Brandgutachten kam zu dem Schluss, dass die schnelle und völlige Zerstörung der Matratze, das Ausmaß und die Intensität des Feuers sowie die Verkohlung des Körpers bis in tiefe Hautschichten nur durch den Einsatz von zwei bis fünf Litern eines Brandbeschleunigers möglich gewesen sei.[61] In den Versuchen ohne Brandbeschleuniger hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus sei die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.[62] Der Gutachter erläuterte auch, dass die bei Obduktion in der Leiche Jallohs festgestellten Cyanide auf Blausäure hindeuten würden, die beim Einsatz von Benzin oder Grillanzündern entsteht.[63][64]

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau kündigte nach der Vorstellung des Gutachtens neue Untersuchungen an.[65] Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sprach unmittelbar nach der Präsentation von „sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“.[66] Auf der Grundlage des neuen Brandgutachtens stellte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 11. November 2013 bei Generalbundesanwalt Harald Range Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordes oder Totschlags.[67][68] Sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderten am 12. November 2013 eine gewissenhafte Überprüfung des neuen Gutachtens und neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.[69]

Neue Ermittlungen seit 2014

Ermittlungsverfahren

Im April 2014 leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache ein.[70] Ein neues Gutachten sieht die Beteiligung Dritter als wahrscheinlich an.[71] Im August 2016 ließ die Staatsanwaltschaft Dessau den Brand vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde simulieren, um den zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren und Transparenz im laufenden Verfahren zu schaffen.[72][73]

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog den Fall im Juni 2017 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und übergab ihn stattdessen der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Obwohl das Brandgutachten aus dem Brandversuch in Dippoldiswalde der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2016 vorliegt, war es bislang nicht veröffentlicht worden, weil keine Einigkeit über die Auswertung der Ergebnisse erzielt werden konnte.[74][75] Die Angehörigen können sich zur Aufklärung der Angelegenheit auf ihren Anspruch auf Strafverfolgung Dritter berufen.[76] Die Staatsanwaltschaft Halle stellte das Ermittlungsverfahren indes am 12. Oktober 2017 mit der Begründung ein, die Gutachten würden kein hinreichend eindeutiges Ergebnis in Bezug auf eine Brandlegung durch Dritte liefern.[77]

Das ARD-Magazin Monitor veröffentlichte am 16. November 2017 Informationen aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Aus ihnen geht hervor, dass Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit von Dritten getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Gutachten von mehreren Sachverständigen eingeholt, die die Bereiche Brandschutz, Medizin und Chemie abdecken und mehrheitlich zu dem Schluss kommen, dass der Tod Jallohs durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher ist als eine Selbstanzündung. Demnach hält es auch der ehemals leitende Staatsanwalt aus Dessau für wahrscheinlich, dass der Mann bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig war. Möglicherweise war er zu diesem Zeitpunkt auch schon tot. Die Situation in der Zelle lasse auf ein Besprühen mit geringen Mengen von Brandbeschleuniger schließen, so Oberstaatsanwalt Bittmann. Er benannte in einem Brief, der Monitor vorliegt, konkrete Verdächtige unter den Dessauer Polizeibeamten.[78]

Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag im November 2017 wurden diese Fakten genannt und es wurde klar, dass die nun verantwortliche Staatsanwaltschaft Halle auf Einstellung des Verfahrens beharrt. Daraufhin forderte die Fraktion Die Linke Akteneinsicht. Diese wurde nicht gewährt, weil die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen dies ablehnte. Die Linke forderte daraufhin einen Sonderermittler wie etwa im Fall des NSU, der nicht aus Sachsen-Anhalt komme.[78] Im Dezember 2017 wies Justizministerin Anne-Marie Keding die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg an, den Fall Oury Jalloh an sich zu ziehen und die Ermittlungen fortzuführen.[79][80]

Beschwerdeverfahren

Parallel dazu legten die Hinterbliebenen Jallohs Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 12. Oktober 2017 ein, über die dieselbe Generalstaatsanwaltschaft zu befinden hatte. Am 29. November 2018 wies der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad die Beschwerde ab; das Ermittlungsverfahren bleibt demnach eingestellt,[81][82] im Gegensatz zur Beurteilung der Staatsanwaltschaft Dessau hätten sich aus den Gutachten[83] „keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow [sic] ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen“, so dass kein Tatverdacht wie behauptet bestehe. Ein 208-seitiger[83] Prüfbericht der Generalstaatsanwaltschaft[84] zu sämtlichen Verfahrensakten ist verfügbar.[81] Er wendet sich auch gegen die im Zusammenhang aufgekommene Vermutung, Todesfälle 1997 (Fall Hans-Jürgen Rose) bzw. 2002 (Fall Mario Bichtemann) seien Polizeibeamten zuzuschreiben.

Klageerzwingungsverfahren

Die Angehörigen von Oury Jalloh hatten am 4. Januar 2019 Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht Naumburg (OLG Naumburg) gestellt. Insbesondere zum Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft erklärte deren Anwältin: „Es mag sein, dass der Verfasser des Vermerks „sämtliche hier zur Verfügung stehenden Ermittlungsakten und sonstige Unterlagen“ durchgesehen hat. Allein das führt aber nicht zur Erkenntnis“. Sie kritisiert mangelnde Auseinandersetzung mit den wichtigsten Hinweisen auf eine Brandlegung durch Dritte sowie den Hinweisen darauf, dass Oury Jalloh aufgrund der rechtsmedizinischen und brandsachverständigen Erkenntnisse gar nicht in der Lage gewesen sein sollte, ein derartiges Feuer selbst zu entzünden. Die Anwältin behauptet eine Ignoranz gegenüber der Beweislage, die sich von den Erkenntnissen des Landgerichts Magdeburg am 13. Dezember 2012 unterscheidet. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eingeholte Prüfbericht des Büros für Brandschutz (Pasedag) vom 12. Juli 2018 stehe den für die Einstellung des Verfahrens vorgetragenen Argumenten entgegen.

Schließlich erachtete das OLG Naumburg mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 die Einstellungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für rechtmäßig.[85] Gegen diese rechtskräftige Entscheidung des OLG Naumburg wurde am 25. November 2019 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.[86] Sollte über die Verfassungsbeschwerde abschlägig entschieden werden, ist binnen sechs Monaten die Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich.[87]

Forensisches Gutachten 2019

„Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben. […] Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen ‚vor dem Todeseintritt entstanden sind‘, heißt es im Gutachten.“

Die Tageszeitung, 28. Oktober 2019[14]

Das Gutachten wurde vom Auftraggeber, der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in einer Pressemitteilung erwähnt[88] und einigen Medien zur Einsicht vorgelegt,[14] aber nicht als solches veröffentlicht.

Zwei weitere ungeklärte Todesfälle nach Festnahmen durch Polizisten der Wache Wolfgangstraße

Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle im Kontext mit Festnahmen bzw. Ingewahrsamnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache Wolfgangstraße 25 bekannt:

  • Am 7. Dezember 1997 wurde Hans-Jürgen Rose nach einer Alkoholfahrt gegen 01:05 Uhr von Polizisten aufgegriffen und um 03:35 Uhr entlassen. Eineinhalb Stunden später wurde der sterbende Mann um 05:06 Uhr einen Häuserblock entfernt mit schweren inneren Verletzungen aufgefunden.[89][90] Zu den Verletzungen zählten u. a. der Abriss eines Lungenflügels und eine gebrochene Wirbelsäule.[91]
  • Am 29. Oktober 2002 wurde der betrunkene Mario Bichtemann zur Ausnüchterung in Zelle 5 untergebracht. Als die Zellentür später geöffnet wurde, lag er mit einem Schädelbasisbruch tot auf dem Boden.[92][90] Es ist die gleiche Zelle, in der Oury Jalloh verbrannte.

Reaktionen in der Öffentlichkeit

  • Am 22. Januar 2005, zwei Wochen nach Oury Jallohs Tod, organisierte die Berliner Initiative in Gedenken an Oury Jalloh eine Demonstration in Dessau und forderte eine schnelle Aufklärung.
  • Acht Wochen nach dem Todesfall, am 3. März 2005, bedauerte der Landtag von Sachsen-Anhalt den Vorfall.
  • Am 26. März 2005 fand eine Trauerkundgebung statt.
  • Am 2. April 2005 wurde Oury Jalloh von der NPD verunglimpft. Unter der Überschrift „Ein Afrikaner zündet sich an und schuld ist mal wieder die Polizei“ erschien auf einer NPD-Webseite ein Artikel über den verbrannten Gefangenen. Der für die Veröffentlichung des Artikels verantwortliche Jens B., Mitglied des NPD-Kreisverbandes Magdeburg, wurde wegen bestimmter Äußerungen in diesem Artikel am 18. Mai 2006 wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit übler Nachrede vom Amtsgericht Oschersleben zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt.[93]
  • Am 5. August 2005 fand in Dessau eine Anhörung zum Fall mit den Anwälten der Nebenklage statt.
  • Am 7. Januar 2006 fand in Dessau zum einjährigen Todestag von Oury Jalloh eine Mahnwache unter dem Motto „Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung!“ statt.
  • Am 1. April 2006 fand in Dessau unter dem Motto „Break the silence – Gegen rassistische Staatsgewalt, Vertuschung und Straflosigkeit“ eine Demonstration statt, an der sich ca. 1000 Menschen beteiligten.
  • Am 20. Dezember 2006 kam es bei Dessau und in Wolfen zu zwei Anschlägen, zu denen sich laut Bundesanwaltschaft die linksextremistische militante gruppe (mg) bekannte: Das Haus eines leitenden Polizeibeamten aus dem Polizeirevier, in dem Jalloh starb, wurde mit Farbe beschmiert und die Garage eines Arztes, der Jalloh untersucht haben soll, wurde in Brand gesetzt.[94][95]
  • Am 7. Januar 2012 demonstrierten rund 200 Personen in Dessau und forderten Aufklärung. Hierbei verwendeten sie Transparente mit der Aufschrift „Oury Jalloh – das war Mord“. Die Polizei beschlagnahmte während der Versammlung entsprechende Transparente, wobei mindestens zwei Demonstranten, darunter Carl-von-Ossietzky-Medaillenträger Mouctar Bah,[96] schwer verletzt wurden.[97]
  • Am 7. Februar 2012 besetzten etwa 30 friedliche Demonstranten das Rathaus in Dessau-Roßlau und forderten die Veröffentlichung der Videos des Polizeieinsatzes bei der Demo am 7. Januar 2012.[98]
  • Vertreter der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh gehen nach einem Brandgutachten von Maksim Smirnou davon aus, dass Oury Jalloh mit Benzin übergossen und dann angezündet wurde.[99][100]
  • Nach Vorstellung des Brandgutachtens von Maksim Smirnou berichtete die britische Tageszeitung The Guardian am 12. November 2013, dass der Fall Oury Jalloh wegen Parallelen zum NSU-Prozess wahrscheinlich hohe internationale Aufmerksamkeit auf sich ziehen werde. In dem Bericht wurde Iyiola Solanke, eine mit racial integration befasste Professorin der Leeds School of Law, diesbezüglich mit folgenden Worten zitiert: „Taken together, the cover-up of the NSU scandal and the superficial investigation into the death of Oury Jalloh raise questions about the conduct of German police towards black and minority ethnic victims of crime. The parallels are worrying and it would be hasty to brush them aside as mere coincidence.“ („Zusammengenommen werfen die Vertuschung des NSU-Skandals und die oberflächlichen Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs Fragen über das Verhalten der deutschen Polizei gegenüber schwarzen Kriminalitätsopfern und Kriminalitätsopfern, die ethnischen Minderheiten angehören, auf. Die Parallelen sind Besorgnis erregend, und es wäre voreilig, sie als bloßen Zufall abzutun.“)[101]
  • Unter Hinweis darauf, dass im Fall Oury Jalloh erst durch privat veranlasste Untersuchungen – zunächst durch eine zweite Obduktion und dann durch ein neues Brandgutachten – wichtige Sachverhalte ermittelt worden seien, deren Aufdeckung jedoch dem Rechtsstaat obliegt, sprach ein Kommentator der Tageszeitung taz von „Justizversagen“ und warf der Staatsanwaltschaft, deren Vertreter angesichts des neuen Brandgutachtens von „überraschenden“, „ernsten“ und „teilweise erschreckenden Informationen“ gesprochen hatte, „Heuchelei“ vor.[102]
  • Am 7. Januar 2015 wurde ein Polizeiposten im Leipziger Stadtteil Connewitz mit Pflastersteinen, Farbbeuteln und Feuerwerkskörpern angegriffen. Ein Bekennerschreiben bezieht sich auf den zehnten Todestag von Jalloh.[103]
  • Am 7. Januar 2017 wurden in mehreren Städten in Sachsen Werbetafeln ausgetauscht. Die Gruppe Black Rose bekannte sich zu der Aktion. Die Plakate enthielten Slogans wie „Borders divide, Solidarity unites – Grenzen entzweien, Solidarität vereint“ oder Porträts von Oury Jalloh.
  • Im November 2017 entfernen Polizisten ein Banner an der Roten Flora auf dem folgender Satz stand: „Oury Jalloh †7. Januar 2005 Ermordet in Dessau von deutschen Polizisten“.[104][105]
  • In einem Bericht des Fernsehmagazins Monitor der ARD vom 30. November 2017 wird das Agieren der Justizbehörden (beispielsweise die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Halle, das Verweigern von Interviews, das Nicht-Tätigwerden der Justizministerin) als "einer der größten Justizskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte" bezeichnet.[106]
  • Am 13. Jahrestag des Todes von Oury Jalloh am 7. Januar 2018 versammelten sich laut Polizeiangaben ca. 3000 Menschen zum Gedenken an ihn in Dessau; die Veranstalter sprachen von über 4000 Teilnehmern. Die Demonstranten forderten weitere Ermittlungen.[107]

Rezeption (Auswahl)

Filme

Radio

  • Margot Overath: Verbrannt in Polizeizelle Nummer 5. Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in Dessau, Feature. Regie: Nikolai von Koslowski Prod.: MDR/DLF/NDR 2010.[110]
  • Margot Overath: Oury Jalloh – Die widersprüchlichen Wahrheiten eines Todesfalles, Feature. Regie: Nikolai von Koslowski, Prod.: MDR/NDR/WDR 2014.
  • Margot Overath: Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau, 5-teilie Feature-Reihe. Regie: Nikolai von Koslowski. Prod.: WDR 2020.

Musik

Weitere Musiker griffen den gewaltsamen Tod von Oury Jalloh auf, unter anderem K.I.Z und Arbeitstitel Tortenschlacht.

Theater

  • Nö Theater: Der Vorgang Oury Jalloh, Uraufführung 2010[111]
  • Amy Evans: The Most Unsatisfied Town, Uraufführung am 7. April 2016 im English Theatre Berlin.[112] Veröffentlicht 2015 als Band 4 der Reihe Witnessed in der edition assemblage / Münster, hrsg. von Sharon Dodua Otoo.

Literatur

  • Tarik Arabi: Polizeilicher Zwang und dessen staatliche Kontrolle. Nomos-Verlag, 2017, ISBN 978-3-8487-3923-3; zum Fall Oury Jalloh S. 131–153.
  • Christian Jäger: Tod in Zelle Nr. 5. In: Juristische Arbeitsblätter 2015, S. 72–74.
  • Jan Dehne-Niemann: Ausschluss der Erfolgszurechnung durch eine hypothetisch rechtfertigende richterliche Gewahrsamsanordnung? HRRS 2017, S. 174–196.[113]
  • Fanny-Michaela Reisin und Dirk Vogelskamp, Der Freiheit beraubt und verbrannt - Der Verbrennungstod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam zum zweiten Mal vor Gericht, in Grundrechtereport 2013 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, herausgegeben von T. Müller-Heidelberg, E. Steven, M. Pelzer, M. Heiming, H. Fechner, R. Gössner, U. Engelfried und F. Behrens, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-596-19648-7, S. 191 bis 196.
  • Frauke Rostalski: Zur Irrelevanz hypothetischer Verläufe im (Straf-)Recht. In: Juristische Rundschau 2015, S. 306.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Oury Jalloh – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Schreibung in amtlichen Dokumenten sowie Gerichtsverfahren, vgl. Pressemitteilungen von BGH, GenStA NMB, OLG NMB u. a.
    Urteil des LG Magdeburg – Urteil vom 13. Dezember 2012 – Az. 21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10): „[…] Ouri Jallow (hier wie im Folgenden wird die Schreibweise des Namens aus dessen Duldungspapier gewählt; bekannt war für dieselbe Person auch die Schreibweise des Vornamens mit ‚Oury‘ und des Nachnamens mit ‚Jalloh‘, die als Nebenkläger auftretenden Familienangehörigen schreiben sich ‚Diallo‘) […].“
  2. a b c d Montag, Jerzy und Nötzel, Manfred: Bericht der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung des Landtags Sachsen-Anhalt beauftragten Berater. (PDF) Landtag von Sachsen-Anhalt, 26. August 2020, archiviert vom Original am 26. Juni 2021; abgerufen am 20. September 2022.
  3. a b Peters, Freia: Wutausbruch nach Polizistenfreispruch in Dessau. (Nicht mehr online verfügbar.) In: welt.de. Welt, 21. August 2008, archiviert vom Original am 9. Dezember 2008; abgerufen am 10. Dezember 2008.
  4. a b BGH, Urteil vom 7. Januar 2010, Az. 4 StR 413/09; Freispruch im Fall "Ouri Jallow" aufgehoben. In: Mitteilung der Pressestelle Nr. 3/2010. Bundesgerichtshof, 7. Januar 2010, abgerufen am 8. August 2021..
  5. Polizist muss Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung zahlen. In: Stern.de, dpa. 13. Dezember 2012, abgerufen am 15. Oktober 2013.
  6. Polizeiskandal: „Monitor“: Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich ermordet. In: Kölner Stadt-Anzeiger. Abgerufen am 16. November 2017.
  7. Leitender Oberstaatsanwalt Folker Bittmann. Website der Justus-Liebig-Universität Gießen, abgerufen am 21. November 2019.
  8. Hagen Eichler, Jan Schumann: Fall Oury Jalloh – Wollten Dessauer Polizisten weitere Todesfälle vertuschen? In: Mitteldeutsche Zeitung, 7. Dezember 2017.
  9. Theorie von Dessauer Staatsanwalt War Jallohs Tod eine Vertuschungstat? In: TAZ.de, 7. Dezember 2017.
  10. Konrad Litschko: Neue Ermittlungen im Fall Oury Jalloh „Zwölf Jahre verwirrt und vertuscht“. In: TAZ.de, 7. Dezember 2017.
  11. Ralf Böhme: Fall Oury Jalloh Warum ein Verfahren gegen Polizisten bereits 13 Jahre dauert. In: Mitteldeutsche Zeitung, 10. Februar 2018.
  12. Christian Jakob: Tote im Dessauer Polizeigewahrsam Und weg sind die Akten. In: TAZ.de, 12. Februar 2018.
  13. Christian Jakob: Ermittlungen zu Oury Jallohs Tod Der abgewiesene Zeuge. In: TAZ.de, 4. Januar 2018.
  14. a b c Christian Jakob: Neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh: Brüche und Entzündungen. In: Die Tageszeitung. 28. Oktober 2019, abgerufen am 28. Oktober 2019.
  15. Monitor, Ausgabe vom 7. November 2019, Ausschnitt der Sendung zu Oury Jalloh
  16. Abschlussbericht von Experten: Polizei-Handeln im Fall Jalloh „rechtswidrig“. ZDF.de, 28. August 2020.
  17. Christopher Piltz: Gutachter im Fall Jalloh sehen keinen Ansatz für Mordermittlungen. In: Spiegel Online, 27. August 2020.
  18. siehe auch zeit.de vom 17. August 2021: SPD lehnt Untersuchungsausschuss zum Tod von Oury Jalloh ab
  19. a b c Was geschah in Zelle Nr. 5? In: Der Tagesspiegel, 7. Januar 2011.
  20. Wie starb Oury Jalloh? In: Der Tagesspiegel, 30. Juli 2007 (Archivierte Version)
  21. Hans Holzhaider: Ein Skandal, aber kein Mord. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Süddeutsche Zeitung. 8. Dezember 2008, archiviert vom Original am 30. Januar 2010; abgerufen am 8. Januar 2019.
  22. Dokumentation des 26. Prozesstags, dem 1. Oktober 2007, abgerufen am 2. Februar 2015
  23. Constanze von Bouillon: Justiz: Wie starb Oury Jalloh? In: tagesspiegel.de. 30. Juli 2007, abgerufen am 4. Juli 2020.
  24. 15 Jahre ungeklärt: Der Tod des Oury Jalloh in Dessauer Polizeizelle. In: MDR. 24. Mai 2020, abgerufen am 4. Juli 2020.
  25. a b c Neues Gutachten stützt Mordthese. In: Süddeutsche Zeitung. 12. November 2013, abgerufen am 8. Januar 2019.
  26. Fanny-Michaela Reisin und Dirk Vogelskamp, Der Freiheit beraubt und verbrannt - Der Verbrennungstod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam zum zweiten Mal vor Gericht, in Grundrechtereport 2013 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, herausgegeben von T. Müller-Heidelberg, E. Steven, M. Pelzer, M. Heiming, H. Fechner, R. Gössner, U. Engelfried und F. Behrens, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-596-19648-7, S. 191ff.
  27. Transkript „Verbrannt in Polizeizelle Nummer fünf“ (PDF; 129 kB) Seite 5, abgerufen am 1. August 2020
  28. Alan Posener: In der Zelle verbrannt: Der Fall Oury Jalloh. In: welt.de. 10. Januar 2010, abgerufen am 1. August 2020.
  29. Die Spur des Feuers, Amnesty International vom 12. November 2012, abgerufen am 1. August 2020
  30. Freia Peters: Verbrannter Asylbewerber: Wutausbruch nach Polizistenfreispruch in Dessau. In: welt.de. 8. Dezember 2008, abgerufen am 12. August 2020.
  31. Amnesty International „Täter unbekannt – Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland“, Seite 96, Juli 2010
  32. BGH bestätigt Urteil: Strafe gegen Polizisten im Fall Jalloh. In: Frankfurter Rundschau Online, 4. September 2014; abgerufen am 2. Februar 2015
  33. Neurologe entlastet angeklagte Polizisten. In: Spiegel Online, 8. Mai 2007
  34. Das Schweigekartell der Polizei. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung
  35. heise.de, Neues juristisches Verfahren um Oury Jallohs Tod
  36. Ein Skandal, aber kein Mord. In: Süddeutsche Zeitung, 8. Dezember 2008
  37. Neuer Prozess zum Feuertod von Asylbewerber Jalloh. rhein-zeitung.de, 7. Januar 2010
  38. Prozeß wegen fahrlässiger Tötung. In: Junge Welt, 24. März 2007
  39. a b Verbrannt in einer Zelle. Prozess gegen Polizisten. In: Frankfurter Rundschau, 27. März 2007
  40. Ist Sachsen-Anhalt ein Schurkenstaat? Che’s Warlog, 7. Januar 2008
  41. Pressekonferenz der internationalen „Prozessbeobachter_innen“ vom 19. März 2007
  42. jungewelt.de, Mutter von Oury Jalloh gestorben
  43. Tiemo Rink: Tod auf der Wache. In: taz, 27. März 2007
  44. Associated Press: Polizisten im Prozess um Tod von Oury Jalloh freigesprochen. (Memento vom 9. Dezember 2008 im Internet Archive) In: google.com, 7. Dezember 2008, abgerufen am 7. Januar 2010
  45. a b Jallohs Familie will das Land verklagen. In: Mitteldeutsche Zeitung, 25. Juni 2009; abgerufen am 16. August 2021
  46. taz, Ausgabe West, 8. Januar 2010, Titelgeschichte
  47. Oury Jalloh – Prozeßbeginn am 12. Januar in Magdeburg. In: umbruch-bildarchiv.de
  48. taz.de: Keine Spuren am Feuerzeug
  49. Geldstrafe gegen Jalloh-Bewacher. Frankfurter Rundschau, 13. Dezember 2012
  50. BGH, Urteil vom 4. September 2014, Az. 4 StR 473/13 = NJW 2015, 96–103.
  51. Tod von Asylbewerber: BGH bestätigt Urteil im Fall Ouri Jallow. In: Spiegel Online, 4. September 2014.
  52. BGH, Urteil vom 4. September 2014, Az. 4 StR 473/13, Leitsatz 2 und Rn. 81 ff.
  53. Jan Dehne-Niemann: Ausschluss der Erfolgszurechnung durch eine hypothetisch rechtfertigende richterliche Gewahrsamsanordnung. S. 178 ff., abgerufen am 28. April 2019.
  54. Frauke Rostalski: Zur Irrelevanz hypothetischer Verläufe im (Straf-)Recht. JR 2015, 306 ff.
  55. Frank Zimmermann/Benedikt Linder: Die Unterlassenskausalität im Fall Jalloh: Ein Schritt zur Anerkennung der hypothetischen Genehmigung? ZStW 128 (2016), 722 ff.
  56. Christian Jäger: Anmerkung zu BGH, Urteil vom 04.09.2014 – 4 StR 473/13. JA 2015, 74.
  57. Ingeborg Puppe: Strafrecht Allgemeiner Teil im Spiegel der Rechtsprechung. 4. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8487-4809-9, S. 174–176.
  58. Entscheidung Ende Mai Weiter Streit um Schmerzensgeld im Fall Jalloh. In: Mitteldeutsche Zeitung, 10. April 2014, abgerufen am 28. Mai 2021
  59. C. Jakob, M. Kaul: Polizeiübergriff auf Gedenkdemo. taz.de, 9. Januar 2012
  60. Feuer lügt nicht. (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) (PDF) Direkte Aktion, Nr. 210, März/April 2012, S. 6; abgerufen am 12. November 2013
  61. Pagonis Pagonakis: Fehler ausgeschlossen? – Von der „Unantastbarkeit“ der Polizei. (Memento vom 9. November 2014 im Internet Archive) In: wdr5.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013
  62. Maksim Smirnou: Fire Investigation Report: Analysis of circumstances surrounding case on 7th of January 2005 fire discovered in detention room of Dessau Police Station caused death of Mr. Oury Jalloh. (PDF; 3,9 MB) Abgerufen am 9. November 2014
  63. Neues Brandgutachten im Fall Jallow. In: taz.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013
  64. Rainer Leurs: Neues Gutachten im Fall Ouri Jallow: „Ein Dritter muss ihn angezündet haben“. In: Spiegel Online, 11. November 2013; abgerufen am 12. November 2013
  65. Keine Selbstverbrennung im Fall Oury Jalloh? (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) In: mdr.de, 12. November 2013
  66. Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich angezündet. In: zeit.de, 12. November 2013; abgerufen am 13. November 2013
  67. Text der Anzeige (PDF; 222 kB) initiativeouryjalloh.files.wordpress.com; abgerufen am 13. November 2013
  68. Stefan Otto: Wie starb Oury Jalloh. In: Neues Deutschland, 13. November 2013
  69. Stellungnahme der Grünen zum Brandgutachten: „Es dürfen keine Fragen offen bleiben“. In: Mitteldeutsche Zeitung, 12. November 2013; abgerufen am 1. Juli 2021
  70. Neue Ermittlungen zur Todesursache. In: Die Tageszeitung, 4. April 2014, abgerufen am 2. Dezember 2018.
  71. Constanze von Bullion: Neues Gutachten im Fall Oury Jalloh – Beteiligung Dritter wahrscheinlich. In: Süddeutsche Zeitung, 27. Oktober 2015, abgerufen am 2. Dezember 2018.
  72. Christian Jakob: Neues Brandgutachten zu Oury Jalloh: Beharrlichkeit zahlt sich aus. In: Die Tageszeitung, 3. August 2016, abgerufen am 2. Dezember 2018.
  73. Wie starb Oury Jalloh vor elf Jahren? (Nicht mehr online verfügbar.) In: Tagesschau.de. 18. August 2016, archiviert vom Original am 16. Dezember 2016; abgerufen am 2. Dezember 2018.
  74. Oliver Hach: Generalstaatsanwaltschaft setzt neue Ermittler ein. In: Freie Presse. 16. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.
  75. Christian Jakob: Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs: Dessau wird der Fall entzogen. In: Die Tageszeitung, 17. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.
  76. Heribert Prantl: Die lange Liste der Seltsamkeiten im Fall Oury Jalloh. In: Sueddeutsche.de. 16. November 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.
  77. Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.
  78. a b Redaktion Monitor: War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh. In: wdr.de. 16. November 2017, abgerufen am 16. November 2017.
  79. Generalstaatsanwaltschaft ermittelt im Fall Oury Jalloh. In: Legal Tribune Online. 17. Dezember 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.
  80. Ungeklärter Tod in Polizeizelle: Justizministerin weist Ermittlungen im Fall Oury Jalloh an. In: mdr.de. 7. Dezember 2017, abgerufen am 8. Dezember 2017.
  81. a b Generalstaatsanwaltschaft – Pressemitteilung Nr.: 002/2018. (GenStA NMB) Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt. In: www.presse.sachsen-anhalt.de. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018 (durchgehend wird „Ouri Jallow“ geschrieben, weiteres Gutachten Juli 2018).
  82. Fall Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. In: Spiegel Online. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.
  83. a b Christian Jakob: Tod von Oury Jalloh bleibt ungeklärt. In: Die Tageszeitung. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.
  84. Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow. (PDF) Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, abgerufen am 11. Dezember 2019.
  85. OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Oktober 2019, Az. 1 Ws (gE) 1/19
  86. Familie von Oury Jalloh legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Pressemitteilung, 26. November 2019, abgerufen am 8. April 2021.
  87. Jalloh-Initiative gibt nicht auf. In: sueddeutsche.de. 7. Januar 2021, abgerufen am 8. Januar 2021.
  88. Initiative in Gedenken an Oury Jalloh: Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh / Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. 28. Oktober 2019, abgerufen am 8. April 2021.
  89. Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 69. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.
  90. a b Jan Schumann: Drei Tote in Dessau: Ein eigentlich unvorstellbares Szenario. In: Berliner Zeitung, 7. Dezember 2017.
  91. WDR5: Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau – Chronik eines deutschen Skandals
  92. Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 83. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.
  93. Hetze nach Feuertod in der Polizeizelle. In: Berliner Zeitung, 19. Mai 2006
  94. Bundesanwalt ermittelt gegen „Militante Gruppe“. In: Volksstimme, 29. Dezember 2006
  95. Feuertod ruft linke Radikale auf den Plan. In: Mitteldeutsche Zeitung, 28. Dezember 2006
  96. Christian Jakob: Carl-von-Ossietzky-Medaille für Mouctar Bah: Unbeugsamer Freund. In: taz.de, 19. Juli 2009; abgerufen am 13. November 2013
  97. Mehrere Demonstranten schwer verletzt. In: Mitteldeutsche Zeitung, 7. Januar 2012. Abgerufen am 16. August 2021.
  98. Demonstranten stürmen Dessauer Rathaus. In: Spiegel Online, 7. Februar 2012; abgerufen am 8. Februar 2012.
  99. taz.de, Mit Benzin begossen und angezündet
  100. sueddeutsche.de, Neues Gutachten stützt Mordthese
  101. Philip Oltermann: German police urged to re-investigate asylum seeker’s death in custody. In: theguardian.com, 12. November 2013; abgerufen am 13. November 2013
  102. Christian Jakob: Rechtsstaat, was machst du? taz.de, 13. November 2013; abgerufen am 13. November 2013
  103. Vermummte attackieren Polizeirevier in Leipzig. In: Stern.de, 8. Januar 2015
  104. Einsatz an der Roten Flora: Polizei entfernt Plakat am Gebäude. In: MOPO.de. Abgerufen am 14. April 2018.
  105. Polizisten entfernen Transparent von der Roten Flora. In: abendblatt.de. Abgerufen am 14. April 2018 (kostenpflichtig).
  106. Naima El Moussaoui, Andreas Maus: Der Fall Oury Jalloh: Justizskandal ohne Ende.; Video und Begleittext bei wdr.de, zuletzt abgerufen im Januar 2021
  107. Tausende demonstrieren in Dessau. In: Spiegel Online, 7. Januar 2018
  108. Oury Jalloh. jugendvideopreis.de, Kurzprofil des Films; abgerufen am 13. November 2013.
  109. Christian Buß: Flüchtlings-"Tatort". In Deutschland verbrannt. Spiegel Online, 9. Oktober 2015, abgerufen am 11. Oktober 2015.
  110. Margot Overath: Verbrannt in Polizeizelle Nummer 5. Website von Margot Overath, abgerufen am 12. Juni 2020.
  111. DER VORGANG OURY JALLOH — nö theater. Abgerufen am 10. November 2019.
  112. The world premiere of a new play by Amy Evans, directed by Daniel Brunet. In: www.etberlin.de. Abgerufen am 19. Juni 2016.
  113. HRRS April 2017: Dehne-Niemann – Ausschluss der Erfolgszurechnung durch eine hypothetisch rechtfertigende richterliche Gewahrsamsanordnung? Bespr. zu BGH HRRS 2014 Nr. 1026. In: hrr-strafrecht.de. Abgerufen am 3. Mai 2017.